SON 02 2024 02

Für illegale Müllentsorgung in Neukölln drohen hohe Geldstrafen

Neuköllns Müllproblem ist kein Neues. Immer öfter landen Bauabfälle, Matratzen, Sessel oder sonstige ausgediente Möbelstücke an Straßenrändern oder in Berlins Wald- und Grünflächen. Das Neuköllner Ordnungsamt versucht akribisch gegen diese Ordnungsverstöße vorzugehen und die Verursacher über diverse Wege ausfindig zu machen. Wenn dies gelungen ist, wird es meist teuer, denn die illegale Müllentsorgung kann zukünftig mit einer Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro geahndet werden, so die derzeitigen Pläne des Senates. Deshalb ist es besser, gleich den Weg zum Rest- oder Wertstoffhof zu wählen und gegebenenfalls den Müll gegen ein geringes Entgelt dort zu lassen. Für Privatpersonen ist die Entsorgung bei der BSR in den meisten Fällen sogar kostenlos.
Nochmals der Hinweis: Illegal abgestellter Müll kann auch im Rahmen der App des Ordnungsamts gemeldet werden. Einfach auf Ihrem Handy kostenlos im App Store herunterladen. Die Nutzung der App ist auch ohne Angabe personenbezogener Daten, also anonym möglich.
Olaf Schenk (2. Vorsitzender)

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SON 02 2024 01

Deutsche Bank Filiale in Alt - Rudow wird 2024 schließen

Mit einer Unterschriftenaktion im Rahmen der Rudower Meile im September dieses Jahres, haben die Rudower und Rudowerinnen versucht, für den Erhalt der Deutschen Bank Filiale in Alt Rudow zu kämpfen. Bei einem anschließenden Gespräch zwischen Olaf Schenk und dem Filialleiter der Deutschen Bank hat sich nun leider bewahrheitet, was viele befürchtet hatten.
Die Filiale der Deutschen Bank in Rudow wird dauerhaft geschlossen. Die Entscheidung sei nicht leichtgefallen.
Die Bankenlandschaft hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Sie wird mehr und mehr nach den Bedürfnissen der Kunden ausgerichtet, welche viele Bankgeschäfte inzwischen digital erledigen. Bankkunden wählen immer seltener den Weg in die Filiale selbst. Dieser Dynamik muss sich wohl oder übel auch die Deutsche Bank anpassen. Aus diesem Grund wird die Bankfiliale in Alt Rudow an die Bankfiliale in der Johannisthaler Chaussee angegliedert. Diese steht zukünftig, neben der Filiale in den Gropiuspassagen, sowohl für die Bargeldverfügung als auch für persönliche Beratungsgespräche bereit. Kleine Geldbeträge können zudem auch in Supermärkten, wie etwa Rewe oder Edeka abgehoben werden.
Olaf Schenk (2. Vorsitzender)

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SON 01 2024 02

Info zum Wassermanagement

Seit ca. fünf Jahren geben wir Ihnen in unserem Vereinsheft Informationen zur Grundwasserproblematik im Rudower Blumenviertel weiter. Wir mussten ein negatives Gerichtsurteil und auch die Abschaltung der Brunnengalerie verkraften. Das einzige, was bleibt sind die 2,9 Millionen Euro in der Haushaltskasse vom Senat für den möglichen Neubau einer Brunnenanlage. Betroffene und potenzielle Anwohner müssten sich melden, um den Senat zu überzeugen, dass das Blumenviertel ohne Brunnenanlage absäuft. Wie soll das ablaufen?
Gemeinsam mit unserem Partnerverein SVG (Siedlungsverträgliches Grundwasser Berlin e.V.) werden wir ein Konzept erarbeiten, um Betroffene und potenzielle Anwohner zu unterstützen. Weitere Einzelheiten und Vorgehensweisen werden wir zeitnah veröffentlichen. Sie können aber auch am 27. Februar 2024 im EGR - Vereinshaus um 18.30 Uhr zum Info zum Wassermanagement vorbeikommen.
Michael Silbiger (Beisitzer im EGR)

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SON 01 2024 01

Änderung des Hundesteuergesetzes

Der Senat plant für das Jahr 2024 eine Änderung des Hundesteuergesetzes. Bisher mussten Hunde in Berlin eine Steuermarke am Halsband tragen. Diese Pflicht soll bald entfallen. Bereits 2022 wurde in der Hauptstadt ein zentrales Hunderegister eingeführt, welches der Registrierung der dauerhaft in Berlin lebenden Hunde dient, sowie bei herrenlosen Hunden der Ermittlung des letzten Halters bzw. der letzten Halterin hilft. Die Vierbeiner müssen im Hunderegister einmalig und kostenpflichtig zu Beginn der Haltung für 17,50 Euro angemeldet werden.
Diese Neuerung bringt den Vorteil mit sich, dass das Tragen der Marke zukünftig entfällt und Hundehalter somit keine Steuermarke beim Finanzamt besorgen müssen. Die Nichtanmeldung des Hundes im Hunderegister stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Nicht mitgeteilte Änderungen, wie etwa das Versterben oder der Verlust des Hundes unterliegen der Mitteilungspflicht und können ebenfalls Geldbußen nach sich ziehen. Die Eintragung im Hunderegister ersetzt jedoch nicht die Anmeldung bei der Finanzverwaltung.

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SON 01 2024

Lachnummer Gelbe Tonne

Es ist Dienstag: Zeit für gelbe Säcke, ach nein jetzt ja die gelbe Tonne!
Die Kollegen fahren die Straße lang und lassen unsere Tonne stehen!
Mein Mann hinterher und bittet um Aufklärung:
In der Tonne ist zu wenig drin, dann wird sie nicht geleert. Wie bitte? Wird im Sommer bei Hitze gewartet, bis genug in die Tonne kommt? Das kann doch nicht so gewollt sein. In einem ein bis zwei Personenhaushalt fällt nun mal nicht so viel an, wie in einem Mietshaus. Vielleicht gibt es kleinere Tonnen? Da muss noch mal drüber nachgedacht werden.
Monika Bischoff

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SON 12 2023

EGR – Rückblick 2023 und Ausblick 2024
Wer mit der Vergangenheit klar kommt, hat Zukunft

Was hat sich im Jahr 2023 bei uns getan?
Nach der Wahl am 16. November 2022 haben sich die beiden neuen Vorsitzenden mit guter Unterstützung des Vorstandes in ihre Aufgaben hineingefunden. Manches machen wir beide anders.
Als erstes, es wird für das Jahr 2024 beim EGR keine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages geben! Es bleibt bei 50,– EUR für Vollmitgliedschaft, bei 25,– EUR für Fördermitglieder für das Kalenderjahr. Bitte im ersten Quartal zahlen.
Beim EGR haben wir erst einmal Einsparpotential gesucht. Ja, wir sparen CO2, ohne Komfortverlust. Und wir schauen, was wir wirklich brauchen und wie wir es erreichen.
Was hatten wir für Höhepunkte 2023? Wir hatten im Juni 2023 zwei Tage 650 - Jahr - Feier im EGR. Diese wurden zum kleinen durch Fördermittel des Bezirks unterstützt. Die Veranstaltung wollten wir uns extra auch für Nichtmitglieder öffnen.
Für 2024 planen wir wieder ein traditionelles EGR - Sommerfest für unsere Mitglieder!
Wir hatten erstmals eine Weinprobe beim EGR im September 2023. Das war schon eher familiär, wir wollten und hatten auch neue Besucher. Das werden wir für 2024 wieder einplanen.
Wir hatten 2023 wieder die erfolgreichen Busreisen! Vielen Dank den Organisatoren. Das werden wir beibehalten. Leider ist die Platzzahl begrenzt. Bei Interesse bitte rechtzeitig anmelden!
Jeden Monat haben wir wie bisher und zukünftig die drei Veranstaltungen Frühschoppen, die Frauengruppe und den Spieletag im EGR. Vielen Dank an unsere Hannelore!
Dazu noch die Rechts- und Allgemeine Beratung an jedem letzten Dienstag in jedem Monat. Dank an unseren Rechtsanwalt!
Und kommen sie gerne auch mit anderen Themen vorbei. Wir sind da!
Informationsveranstaltungen fehlten uns noch im Jahr 2023.
Für 2024 planen wir zwei Abende zum Thema Sicherheit. Begonnen wird am 24. Januar 2024 mit dem Schutz vor Einbruch durch die Berliner Polizei.
Zur Heizungs- und Energieberatung gab es im Sommer 2023 eine ganze Vortragsreihe in der Rudower Bibliothek und bis Oktober war das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch nicht klar. Bitte beachten Sie die letzte Seite in diesem Blatt. Wir suchen noch das Richtige. Wahrscheinlich wird mindestens der Schornsteinfeger zum Thema Heizen sprechen.
Nicht nur Häuser werden älter, auch wir. Der Malteser Hilfsdienst e.V. soll bei uns dabei helfen mit Hinweisen zu Führsorgevollmacht, Patientenverfügung bis zum letzten Willen.
Fester Bestandteil waren 2023 und werden 2024 unsere Freunde und Gastvereine der Kleintierzüchter D34, Imker und Funker. Geradezu berühmt ist die große Sommerschau der Kleintiere!
Wir vom EGR finden, dass unsere Stärke der uneigennützige und familiär - freundliche Zusammenhalt ist. Malteser Hilfsdienst e.V.
Manche Beratung gibt es dann im persönlichen Gespräch, besonders leicht, wenn man im Kreis der Helfer und Gruppenbetreuer dabei ist. Der persönliche Kontakt ist ein Vorteil.
Wir danken unseren Inserenten! Die 650-Jahr-Feier hat uns gelehrt: Rudow sind wir alle, EGR – Mitglieder, Bürger und die Unternehmen hier. Kommen Sie einfach persönlich mal vorbei!
Übrigens, wissen Sie das? Für die Werbung eines neuen EGR-Mitgliedes gibt es nach einem Jahr eine Danke-Prämie von 15,- EUR! Sind wir mehr, sind wir stärker! Fragen Sie uns.
Ein gesundes, glückliches Neues Jahr 2024!

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SON 10 2023

500 Euro jetzt auch für Hausbesitzer

Seit Anfang des Jahres können Mieter in Berlin von einer Förderung in Höhe von 500 Euro für ein sogenanntes „Balkonkraftwerk“ profitieren. Mit einem eigenen Solarmodul kann Strom auf dem Balkon erzeugt und in das vorhandene Stromnetz über einen Stecker eingespeist werden. Haushalte können auf diese Weise ca. 500 kwh Strom pro Jahr erzeugen. Bedauerlicherweise wurden die Eigenheimbesitzer bei dieser Regelung vom alten Senat nicht berücksichtigt.
Die Preise für diese Kraftwerke sind in den letzten Monaten stark gefallen. Oftmals reicht die Fördersumme bereits aus, um das Modul komplett zu bezahlen.
Anträge auf eine Förderung können auf der Seite  https://www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete/ gestellt werden.

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SON 09 2023

Rasenpflege

Wie pflegt man den Rasen im Herbst?
Wer im Frühling nicht dazu gekommen ist, kann den Rasen im Herbst noch bis Ende Oktober vertikutieren. Unkraut und Moos im Rasen wird gründlich bekämpft, sodass sich die unerwünschten Gewächse über den Winter nicht ausbreiten können. Wichtig ist aber, das gelöste Pflanzenmaterial anschließend von der Rasenfläche zu entfernen. Auf Bereiche, die danach etwas kahl aussehen, sollte frischer Rasensamen ausgebracht werden. Die Gabe von Herbstdünger gehört für den Rasen mit zur wichtigsten Nährstoffversorgung im Jahr. Wählen Sie einen speziellen Herbstdünger, der weniger Stickstoff enthält als gewöhnlicher Langzeitdünger für Rasenflächen. So lagern die Pflanzen vermehrt Kraftreserven wie Kohlenhydrate und Mineralien ein. Das senkt das Risiko für Winterkrankheiten wie zum Beispiel Schneeschimmel.
Damit der Rasen winterfest wird, gehört zur Rasenpflege außerdem die Versorgung der Gräser mit Kalium und Phosphat. Kalium erhöht die Salzkonzentration im Zellsaft und senkt damit dessen Gefrierpunkt. Es wirkt wie ein natürliches Frostschutzmittel und macht die Gräser für das Winterwetter widerstandsfähiger. Phosphat fördert das Wurzelwachstum und sorgt so dafür, dass die Pflanzen auch in den kalten Monaten gut versorgt sind und ein schönes Grün zeigen. Herbstrasendünger kann von September bis Anfang November ausgebracht werden und wirkt dann etwa zehn Wochen lang. Im Handel gibt es organisch-mineralische Mischprodukte wie zum Beispiel "Cornufera" und verschiedene rein mineralische Herbstdünger. Tipp: Anstelle eines "richtigen" Herbstdüngers können Sie auch das wesentlich kostengünstigere Patentkali kaufen. Es enthält ausschließlich die Nährstoffe wie Kalium, Magnesium und Schwefel.
Entfernen Sie im Herbst außerdem herabgefallenes Laub von den Rasenflächen, denn es behindert die Lichtaufnahme der Gräser und fördert das Mooswachstum. Zudem begünstigt das feuchte Klima unter den Blättern das Entstehen von Faulstellen und Pilzkrankheiten im Rasen. Harken Sie das welke Laub am besten einmal pro Woche ab. Die Rasenfläche wird dadurch besser durchlüftet und hat mehr vom spärlichen Tageslicht. Auch Fallobst sollte nicht zu lange auf den Gräsern liegen bleiben, denn wenn es dort verrottet, kann der Rasen ebenfalls Schaden nehmen.
Mit den sinkenden Temperaturen im Herbst lässt das Gräserwachstum nach. Dennoch kommen Sie bei der Rasenpflege auch jetzt nicht um regelmäßiges Mähen herum. Der Rasen wird so lange gekürzt, wie er wächst. Je nach Wetterlage ist das bis in den Oktober oder sogar bis in den November hinein der Fall. Auch für den letzten Schnitt sollte man die gleiche Mäheinstellung wählen, die das ganze Jahr verwendet wurde. Das Schnittgut sollte jetzt aber möglichst komplett entfernt werden, da es bei den kühlen Temperaturen nicht mehr verrottet und den Boden verschmieren würde. Gräser sind von Natur aus in der Lage, auch sehr kalte Temperaturen zu ertragen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Nutzung der Rasenflächen auch während der Wintermonate uneingeschränkt erfolgen sollte. Zur Vermeidung von nachhaltigen Schäden empfiehlt es sich, den Rasen bei Frost oder bei Raureif nicht zu betreten, denn durch die Eiskristalle in den Pflanzenzellen oder an den Blättern werden die Halme dann leicht beschädigt oder sogar zerstört. Diese Schäden können nicht so schnell ausgeglichen werden, da in den Wintermonaten kein Wachstum stattfindet. Zurück bleiben braune Stellen, die – wenn überhaupt – erst wieder im späten Frühjahr verschwinden. Falls sich die Gräser nicht regenerieren, wird eine Nachsaat des Rasens notwendig Sobald die Schneedecke abgeschmolzen ist, können Sie Ihren Rasen kalken. Dies hat jedoch nur dann eine positive Wirkung, wenn die Erde zu sauer ist. Messen Sie deshalb vor dem Kalken den pH-Wert Ihres Gartenbodens. Liegt der je nach Bodenart über fünf (bei sandigem Boden) oder über sechs (bei lehmigem Boden), sollten Sie auf zusätzliche Kalkgaben besser verzichten.
Zum Ende des Winters kann der Rasen außerdem gesandet werden. Dies ist ratsam, wenn der Boden stark verdichtet ist und Regen- und Tauwasser nicht richtig abfließt. Verteilen Sie dazu zum Jahresbeginn nach der Schneeschmelze mit dem Rechenrücken eine etwa zwei Zentimeter hohe Schicht groben Bausand auf dem Rasen. Verdichtete Böden lockern sich so nach einigen Jahren auf, der Rasen wird vitaler und Moos wächst schlechter.
Quelle: Rasenpflege: So geht's (mein-schoener-garten.de)

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SON 08 2023

Info zum Wassermanagement geht in die Sommerpause
Nächster Termin 26.September 2023
um 18:30 im EGR-Vereinshaus:

Leserbrief

Messstelle für Grundwasserspiegel selberbauen

Um Sicherheit zu gewinnen, wie weit das Grundwasser vom eigenen Keller entfernt ist, reichen die Messstellen der Berliner Wasserbetriebe nicht aus. Unterschiedliche Gegebenheiten unter dem Haus (verschiedene Druckverhältnisse durch Kiesschichten, Geschiebemergel, Wasseradern usw.) beeinflussen den Grundwasserstand auf dem jeweiligen Grundstück.
Um sicherzugehen, wie hoch das Grundwasser auf dem eigenen Grundstück nun wirklich steht, kann ein Beobachtungsrohr in den Boden eingelassen werden und als eigene Messstation für den Grundwasserspiegel dienen (siehe Skizze). Die Höhe für die Messscala kann von einem Referenzpunkt genommen werden. Das kann die Höhe der Straße, der Bürgersteig oder von einer Stelle vom Haus sein, die in einer Zeichnung vermerkt ist. Danach kann mit den Angaben in den Bauzeichnungen vom Architekten oder der Baufirma die Höhen des eigenen Kellers und der Fundamente mit den gemessenen Werten vom Beobachtungsrohr verglichen werden. Sollten keine Zeichnungen mehr existieren oder Höhenangaben darin fehlen, kann auch mit Wasser-, Schlauch- und/oder Laserwasserwaagen bestimmt werden, wie weit das Grundwasser vom Keller entfernt ist. Auch Höhenangaben der Nachbarn können helfen.
Wie so ein Beobachtungsrohr in den Boden eingebracht wird, kann man sich bei YouTube in Videos ansehen. Mit den Suchwörtern „Brunnen bohren selber machen“ oder „Brunnen bauen mit Kiespumpe“ findet man viele Anleitungen zum Selberbauen.
Zum „Glück“ muss im Rudower-Blumenviertel das Beobachtungsrohr nicht tief eingelassen werden. Je nach Höhenlage (Straßen- oder Gartenniveau) stößt man nach 1,6 – 3,2 m schon auf Grundwasser.
Thilo Vetter
Die Redaktion hat aus Platzgründenden Leserbrief gekürzt. Den vollständigen Wortlaut dieses Briefes von Herrn Vetter können Sie im EGR Vereinshaus einsehen.

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SON 07 2023

Touristische Aktivitäten im Verein

In Zeiten wie diesen, oder anders ausgedrückt  h e u t e  ist nichts mehr so, wie es vor  C o r o n a  war. Wir haben K r i e g in E u r o p a.  Niemand weiß, wie es weiter geht und wann und wie dieser enden wird. Der Kanzler spricht von Zeitenwende.   Die Verteuerung im täglichen Leben, sprich die    I n f l a t i o n spüren wir alle im Portemonnaie. Nun komme ich zu unserer Aussage: Auch im Touristikbereich ist Nichts wie es vor C o r a n a , vor dem K r i e g und vor der I n f l a t i o n  war.
Für dieses Jahr war es schon sehr schwierig drei Tagestouren, die auch interessant sein sollen,  zu organisieren. Wir wollen uns nicht vor der Arbeit drücken, wir wollen aber auch nicht „krampfhaft“ etwas organisieren, was nicht von euch angenommen oder sogar nicht gewünscht wird. Wir haben alle schon viel gesehen, deshalb wird es immer schwieriger Neues zu finden.
Die Tagesfahrt am 11.05. hatte die Schiffsfahrt von Oderberg mit dem alten und dem neuen Schiffshebewerk in Niederfinow als Highlight.
Die Tagesfahrt am 06.07. mit der Ziegelei und dem Ausflug zum Tierpark in der Schorfheide wird sicherlich auch interessant sein.
Bei beiden dieser Ziele hatten wir bei unseren Überlegungen diejenigen im Auge, die nicht so gut zu Fuß sind..
Für die Tagesfahrt am 07.09. haben wir als Ziel  M a g d e b u r g bestimmt. Es wird   eine zwei stündige Besichtigungsrundfahrt mit unserem Bus und einem ortskundigen Reiseführer geben. Fußläufige Besichtigungen ggfls. mit Rollator sind aber nicht ausgeschlossen. Wer das nicht kann, muss dann zwangsweise im Bus bleiben.
Danach  ist die ca. vierstündige Wasserstraßenkreuzfahrt „Große Acht“, mit Mittagessen und später Kaffeetrinken geplant. Es stehen zwei Tellergerichte zur Auswahl, auf die Sie sich bei der Anmeldung festlegen müssen.
1. Szegediner Gulasch (Schweinefleischwürfel mit mildem Weinkraut geschmort, Creme fraiche und Kartoffelstampf.) und 2. Geschnetzeltes „Milano“(Streifen aus der Putenbrust in pikanter Tomaten-Rosmarinsauce mit mediterranem Gemüse, kleinen Tomaten und Bandnudeln).
Der frühe Vogel fängt den Wurm. Anmelden Lothar Quaas T. 6618998.
Den Tagesablauf mit Abfahrzeit, weitere Details, Preis (bestimmt im Achtziger Bereich) und Zahlungstermin entnehmen Sie bitte dem Blatt im August.                                                     
Bleibt alle gesund!                                             
Jürgen Stadermann/ Lothar Quaas

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SON 06 2023 01

Was bedeutet gute Nachbarschaft?

Gute nachbarschaftliche Beziehungen stehen für Geborgenheit und ein funktionierendes Miteinander. Im Idealfall entstehen hier gleich nebenan angenehme soziale Kontakte. Gute Nachbarn können sich aufeinander verlassen. Man hilft sich untereinander. Das gilt nicht nur für die Frage nach einem Ei oder einer Tasse Mehl, die ein Beteiligter bei seinem wöchentlichen Einkauf vergessen hat. Eine gute Nachbarschaft leistet einen großen Beitrag zum eigenen Wohlbefinden in der Wohnumgebung. Man lebt miteinander, man trifft sich nicht nur auf der Straße, sondern auch bei Feiern und dem Grillabend auf der eigenen Terrasse. Nachbarn mit einem guten Verhältnis zueinander nehmen aufeinander Rücksicht und behandeln einander mit Respekt. Die nachbarschaftlichen Beziehungen sind dabei keine Selbstläufer. Sie sollten gepflegt und gehegt werden. Dann halten sie auch kleinere Konflikte und Störungen aus.

Die Nachbarn kennenlernen

Insbesondere beim Einzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus werden die Grundlagen für eine gute Nachbarschaft gelegt. Kleine Aufmerksamkeiten wie Kekse oder ähnliches können dem Gegenüber eine Freude machen. Hilfreich ist in jedem Fall, aktiv auf den Nachbarn zuzugehen- eine Ein Bild, das Geschirr, Tisch, draußen, Drink enthält.  Automatisch generierte BeschreibungEinladung auf einen gemeinsamen Kaffee in den neuen vier Wänden kann den Start einer guten Nachbarschaft sein. Alltagsthemen sind besonders praktisch, wenn man seinem Nachbarn über den Weg läuft und ein Gespräch führen möchte, ohne zu emotionale Themen anzusprechen. Beliebt sind etwa Haustier, Kinder, Autos, Gartenpflanzen und vieles mehr. Bei alltäglichen Aufgaben ist eine gute Nachbarschaft von Vorteil. Zum Beispiel wenn man ein Gartengerät braucht und sich dieses praktischerweise vom Nachbarn ausleihen kann. Gute Nachbarschaft wird unter anderem davon geprägt, dass man einander hilft. Viele Menschen freuen sich darüber, wenn man sie um Hilfe bittet. Scheuen Sie sich deshalb nicht, sich untereinander kleine Gefälligkeiten zu erweisen. Wichtig ist, dass der Kontakt in eine gute Nachbarschaft nicht abreißt. Wie bei Freundschaften müssen Beziehungen mit Nachbarn gepflegt werden.
Das gute nachbarschaftliche Verhältnis pflegen. Die gute Nachbarschaft erhalten Eine gute Nachbarschaft ist nicht kurzfristig angelegt. Sie hat einen nachhaltigen Charakter. Sie benötigt Zeit zur Entwicklung. Am Anfang kann es schwierig sein, sich als neuer Nachbar in eine Gemeinschaft einzufinden. Vielleicht kennen sich Ihrer Nachbarn schon jahrelang untereinander. Als Neuling müssen Sie erst die Vertrauensbasis schaffen und die Kontakte pflegen. Offenheit, Neugier, Achtsamkeit und Höflichkeit sind wichtige Komponenten für eine gute Nachbarschaft. Wer sich selber ausschließt und keine Kontakte in der Nachbarschaft aufrechterhält, wird keine allzu enge Verbindung zu seinen Nachbarn aufbauen können. Es empfiehlt sich also, offen gegenüber den Nachbarn zu sein, wenn man das Ziel einer guten Nachbarschaft möchte.Oft bleiben Nachbarn nicht „nur“ einfache Nachbarn, sondern werden zu engen Freunden. Auch das bedarf Zeit. Sie können mit einer freundlichen, aufgeschlossenen Art, aktive Einladungen und aktiv angebotene Hilfe eine gute Nachbarschaft ausbauen. Wichtig ist, dass nachbarschaftliche Unterstützung nicht selbstverständlich ist.
Störungen und Konflikte in der Nachbarschaft bewältigen Das alltägliche Leben ist nicht konfliktfrei. Auch unter Nachbarn kann es zu kleineren Auseinandersetzungen kommen. Hier ist es wichtig, im Gespräch zu bleiben und die Streitigkeiten zu klären. Typische Konfliktherde können Lärm, die Gartengestaltung und einige andere Aspekte sein. Eine gute Nachbarschaft verträgt den einen oder anderen Konflikt, Die meisten Menschen legen Wert auf gute nachbarschaftliche Beziehungen. Sie sind kompromissbereit und wollen sich in ihrer Wohnumgebung nicht ärgern. Setzen Sie also freundlich eigene Grenzen und betonen Sie Ihr Interesse an einem angenehmen nachbarschaftlichen Verhältnis. Manchmal empfiehlt es sich, bestimmte Verhaltensweisen nicht persönlich zu nehmen. Gute Nachbarschaft beruht nicht zuletzt auf Toleranz. (Aus Heimkapital Magazin)

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SON 06 2023

Rasenpflege

Wie pflegt man den Rasen im Sommer?
Im Sommer ist eine gründliche Bewässerung das A und O bei der Rasenpflege, denn auf trockenen Ebenen breiten sich Unkräuter wie Wegerich rasant aus. Wässern Sie Ihren Rasen bereits dann, wenn die Gräser schlapp wirken, und nicht erst, wenn deutliche Trockenschäden sichtbar werden. Eine bewährte Faustregel legt den Wasserbedarf von Rasengräsern auf etwa 15 Liter pro Quadratmeter alle vier bis sieben Tage fest.
Neben der Bewässerung ist im Sommer vor allem rechtzeitiges und regelmäßiges Mähen Voraussetzung für einen schönen Rasen. Beim Rasenmähen gilt die Ein-Drittel-Regel: Soll der Rasen vier Zentimeter hoch sein, muss er spätestens bei sechs Zentimetern Halmlänge wieder gemäht werden. Achten Sie dabei darauf, dass die Klingen Ihres Rasenmähers stets scharf sind. Anderenfalls entsteht ein unsauberes Schnittbild mit ungleichmäßig abgemähten und ausgefransten Halmen.
Tipp: Vermeiden Sie einen häufigen Fehler bei der Rasenpflege und mähen Sie nach dem Sommerurlaub den hochgewachsenen Rasen nicht auf einmal herunter. Bringen Sie ihn stattdessen schrittweise wieder auf die normale Schnitthöhe. Im Juni oder Juli steht außerdem eine zweite Rasendüngung zur Pflege an.
Quelle: Rasenpflege: So geht's (mein-schoener-garten.de)

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SON 05 2023 03

Info zum Grundwassermanagement

Seit der Abschaltung der Brunnengalerie bekommen wir von unseren Mitgliedern immer häufiger Meldungen von steigendem Grundwasser in Ihrem Wohneigentum. Muss unser zu Hause erst eine Wasseroase werden, wo sich dann Frösche und Wasserbüffel wohlfühlen? Versteht man das unter „Grün“? Die Wiederholungswahl hat eine andere Sprache gesprochen. Hier der Auszug aus dem vorläufigen Koalitionsvertrag:
Wir werden prüfen, wie in von hohen Grund- und Schichtwasserständen besonders
betroffenen Gebieten (beispielsweise im Blumenviertel oder in Karow) zusätzliche
wasserregulierende Maßnahmen realisiert werden können.
Dass das Rudower Blumenviertel explizit im Koalitionsvertrag erwähnt wurde ist den SVG Mitgliedern Christopher Förster, Olaf Schenk und Christina Schwarzer zu verdanken. Wie eine genaue Umsetzung aussehen wird sich im Laufe der Legislaturperiode herausstellen.
Vor dem Prüfen fordern wir die sofortige wieder Inbetriebnahme der jetzigen Brunnengalerie, damit unser zu Hause auch unser zu Hause bleibt. Wir haben grundsätzlich nichts gegen Frösche und Wasserbüffel.
Nächster Infoabend zum Grundwassermanagement
am 30. Mai 2023 um 18:30 Uhr im EGR Vereinshaus.
Beisitzer Michael Silbiger

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SON 05 2023 02

Ein Gruppenbetreuer des EGR

Geht auf die Reise - in Rudow!
„Es ist Monatsende. Zeit für ein gutes Werk? Nein, für Freude!“
Gestern gab es bei  mir den Anruf, ob ich denn da sei? Kurze Zeit später bringen zwei freundliche Gesichter mir meinen Stapel Grüne Blätter und bunte Gartenzeitung. Prima, kann losgehen.
Es sei mir ein Wort zum April erlaubt: Leider kam das Aprilheft etwas spät, die Vorverteiler hatten „Erwerbsleben“, und selbst der Gruppenbetreuer Nr. 7 mußte sich nach OP erst wieder aufrappeln. à Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn unsere Blätter mal wenige Tage „zu spät“ kommen! ­Wir sind alles nur Menschen, keine Firma.
Als 1. Vorsitzender des EGR möchte ich hier auch einmal meinen Dank an alle Gruppenbetreuer aussprechen, dass sie so fleißig, ehrenamtlich ihre Gruppen betreuen!
Was ist das Besondere am Gruppenbetreuer?
Ich bin es seit gut einem Jahr. Nach drei Monaten kann man von Routine sprechen. Aber für neues sind wir immer offen! Es ist schön, in „seinem Gruppenbezirk“ herumzukommen, Veränderungen zu sehen, die Gerüche je nach Jahreszeit, verschiedene Heizungen(? Doch! Selten Kohle, Holz), Blüten, frisch gemähtes Gras. Das kann tatsächlich von Straße zu Straße variieren. Und schön ist es auch, wenn man begrüßt wird.
Von der EGR-Zentrale bekommt man eine Liste seiner Mitglieder, gern gleich nach Straßen und Hausnummer sortiert. Ich selber habe einen festen Plan, wie ich fahre und laufe. Übrigens wird man auch vom Vorgänger gerne eingeführt in die Verteilung! Man hilft sich.
Der Tag! Ich schaue nach dem Wetter, kein Regen? Gut gefrühstückt sortiere ich das Grüne Blatt in die Gartenzeitung hinein und fülle meinen Fahrradkorb. Dazu meine Liste zum Abhaken. 
Für den Kernbereich meiner Gruppe brauche ich ca. zwei Stunden für 10 km. Manche von uns haben größere Gruppen. Meinen Respekt dafür!
Manchmal klingele ich am Zaun, wie vorher verabredet. Ein kurzer Plausch. Andere sehen mich aus dem Küchenfenster und kommen heraus. Gelegentlich lerne ich so auch die (schon großen) Kinder kennen. Eigentlich immer mit einem freundlichen Lächeln. Der EGR soll etwas angenehmes sein!
Es gibt noch einige Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag lieber in bar zahlen. Auch dafür sind wir Gruppenbetreuer da. Dafür haben wir meist Quittungen des EGR dabei. ­– Barzahlungen bitte nur an den Ihnen bekannten Gruppenbetreuer! So sind bisher noch nie Probleme aufgetreten. ­– Die Zahlung kommt in die Liste und an unsere 1. Kassiererin, und das Mitglied bekommt die EGR-Quittung.
Sprechen Sie uns ruhig an, wenn Sie wollen! Vielleicht können wir helfen oder ein Problem in den Vorstand bringen.
Es ist alles gut zu schaffen. Bei unseren ältesten Betreuern bewundere ich trotzdem ihre Ausdauer. Es muß etwas dran sein, am EGR!
Was sind die weiteren Vorteile als Gruppenbetreuer neben der genannten Freude?
Sie können stimmberechtigt bei den Erweiterten Vorstandssitzungen teilnehmen en, sind informiert und können Einfluss nehmen.
Sie können, müssen nicht.

Sie können auch gerne mal ohne Gruppenbetreuer als Gast die Erweiterten Vorstandssitzungen besuchen. Termine stehen auf der ersten Seite des Grünen Blattes.
Und wenn Sie wollen, können Sie gerne auch mal in die Tätigkeit des Gruppenbetreuers hereinschnuppern.
Also, ich gebe meine Gruppe 7 nicht so schnell auf! Aber vielleicht ergibt sich dann doch mal etwas. Freude soll man teilen!

Mit den besten Grüßen
Götz Höhne (Gruppenbetreuer Nr. 7 und 1. Vorstand)

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SON 05 2023 01

Finanzämter mahnen Grundsteuererklärungen an

Zahlreiche Grundbesitzer haben in den letzten Wochen ordentlich gestaunt.
Obwohl sie eine Grundsteuererklärung abgegeben haben, bekamen sie eine Erinnerung vom Finanzamt. Wieso bekommen sie jetzt eine Erinnerung? 
Die Lösung ist relativ plausibel. Jeder, der seine Erklärung nicht digital, z.B. über Elster eingereicht hat, bekommt ein Schreiben vom Finanzamt. Die Finanzämter haben bei den in Papierform abgegeben Erklärungen keinen Eingang in Ihrer Software vermerkt, daher gehen die Erinnerungen automatisch raus, auch wenn die Erklärung beim Finanzamt vorliegt. (Allerdings ist uns auch bekannt, dass Bürger gemahnt wurden, die mit Elster eingereicht haben.)
Wer bereits eingereicht hat braucht sich keine Gedanken machen, die Ämter haben nur keine Notiz in Ihrer Akte. In dem Anschreiben des Finanzamtes steht auch explizit drin, dass das Schreiben hinfällig ist, wenn Sie bereits Ihre Erklärung abgegeben haben.
Nachdem den Finanzämtern durch die Bürger schon sehr viel Arbeit durch das aufwendige Ausfüllen abgenommen wurde, hätte man erwarten können, dass wenigstens der Eingang aller Erklärungen vermerkt wird.
Olaf Schenk

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SON 04 2023 01

Berliner Imkerfreunde Rudow e.V. im EGR

“Mit Bienen natürlich die Gärten bestäuben “
Das können unsere Bienen – in der Welt - in Rudow!
Jeder Imker erweist durch die Bestäubungsleistung seiner Bienenvölker der Vielfalt in der Natur einen großen Dienst. Belohnt wird er mit herrlichen Geschenken der Bienen, dem wohlschmeckenden Honig, Blütenpollen, Gelée Royale, Propolis und Bienenwachs.
Die Imkerei ist eine interessante und erholsame Freizeitbeschäftigung naturverbundener Menschen. Das Vereinsleben bei uns Berliner Im-kerfreunde Rudow e.V. bringt für viele eine willkommene Abwechslung im Alltag und im Garten.
In den Versammlungen wird über Aktuelles berichtet, Informationen aus dem Bereich der Imkerei weitergegeben und auch aus der Botanik kann man Interessantes erfahren.
Was machen Imker? Manche denken, die Arbeit machen die Bienen. Das stimmt einerseits. Andererseits, den Bienen sollte es gut gehen. Nur dann gibt es den besten Honig. Das Wissen und das Handwerkszeug dazu erfahren Sie bei uns, im Verein der Imkerfreunde Rudow.
Was können Sie als Rudower Garten- oder Balkonbesitzer machen, auch wenn Sie nicht gleich mit einem eigenen Bienenvolk starten möchten! Holen Sie sich Bienen und andere freundliche Insekten, wie zum Beispiel Schmetterlinge - zu Besuch in Ihr Grün! Es gibt Pflanzen, die dieBienen mögen. Wir können Ihnen gerne et-was empfehlen. Wandelröschen, Kapuzinerkresse, Ehrenpreis, Ringelblume, Aster, Ackerbohne, Borretsch = Gurkenkraut (eine Bienenweide!), Gemeine Schafgarbe (alte Heilpflanze, gerne von Bienen und Schmetterlingen vom Frühjahr bis in den Sommer angeflogen) und vieles andere mehr.
Wir Berliner Imkerfreunde Rudow e. V.  kommen regelmäßig im EGR-Haus zusammen. Beim Tag der Offenen Tür des EGR am Samstag 3.6.2023 sind wir dabei.
Informieren Sie sich gerne auf unserer Internetseite http://www.imkerfreunde-rudow.de/ – mit Kontaktadressen Telefonisch 030-6611922)

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SON 04 2023

Rasenpflege

Wie pflegt man den Rasen im Frühjahr?
Der erste und wichtigste Schritt des Rasenpflege-Programms zum Frühlingsbeginn ist das gründliche Abharken der Rasenfläche. Verwenden Sie dafür eine Eisenharke mit kräftigen Zinken. Sie entfernt nicht nur Laub und Zweige, sondern kratzt auch einen Teil der Moospolster und abgestorbenen Grashalme aus der Rasenfläche heraus. Ebnen Sie danach die Maulwurfshaufen ein. Das geht ebenfalls am besten mit einer Eisenharke oder einer Schaufel. Ziehen Sie die Erde einfach auseinander und verteilen Sie diese als dünne Schicht auf den umliegenden Rasen. Die Gräser wachsen innerhalb weniger Wochen wieder durch die Erde hindurch. Die Grasnarbe rings um das Loch sollten Sie anschließend leicht antreten.
Wenn auf der Rasenfläche an einigen Stellen das Wasser steht, sollten Sie hier den Boden mit einer Grabegabel lockern, um oberflächennahe, verdichtete Stellen zu lockern. Stechen Sie die Gabel dazu an den feuchten Stellen mehrmals tief in die Erde und bewegen Sie den Stiel ein paar Mal hin und her. Sobald die Rasenfläche gut abgetrocknet ist, mähen Sie den Rasen zum ersten Mal, um das Wachstum wieder anzuregen und die Verzweigung der Rasengräser zu fördern.
Nach dem Mähen, etwa zum Zeitpunkt der Forsythienblüte, wird zum ersten Mal der Rasen gedüngt für die optimale Rasenpflege im Frühling unerlässlich! Ideal sind organische oder mineralische Langzeitdünger, die ihre Nährstoffe kontinuierlich über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten abgeben, aber auch einen Nährstoffanteil enthalten, der sofort wirksam ist. Wenn Ihr Rasen stark vermoost oder verfilzt ist, sollten Sie drei bis vier Wochen nach der Frühjahrspflege den Rasen vertikutieren und die Kahlstellen anschließend nachsäen.
Quelle: Rasenpflege: So geht's (mein-schoener-garten.de)

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SON 03 2023 01

Grundwasser steigt langsam, aber sicher

Seit sieben Monaten ist die Brunnengalerie abgestellt und das Grundwasser steigt langsam, aber sicher an. Bei vielen Häusern steht es bereits in der Bodenplatte und es wird nicht lange dauern bis die ersten Feuchteschäden auftreten.
In der beigefügten Grafik können Sie den Anstieg des Grundwassers ablesen.
Die Messwerte sind von Herrn Langer von SOS Grundwasser ermittelt worden.
Es ist unerklärlich, dass der Senat keine Verantwortung übernimmt und die Anlage betreibt. An fast allen Gullys im Blumenviertel schauen die Kanaldeckel einige Zentimeter aus der Straße heraus oder es sind Risse, bzw. reparierte Stellen rund um die Gullys zu sehen.
Das Grundwasser drückt hier meiner Meinung nach durch seinen Auftrieb die Kanalschächte heraus und zerstört dadurch die Infrastruktur.
Die Absenkung des Grundwassers ist für mich Daseinsvorsorge, die der Senat durchzuführen hat. Es ist unverantwortlich die Anwohner sich selbst zu überlassen und Ihnen eigene Brunnenanlagen aufzudrücken, die im Jahr mehrere tausend Euro an Unterhalt kosten werden.
Da hilft auch nicht das „großzügige“ Angebot die Planungskosten zu übernehmen.
Für mich ist das Problem noch nicht gelöst. Es ist der gleiche Stand wie vor einigen Jahren. Damals äußerten sich fast alle Parteien dahingehend, dass es den Anwohnern nicht zuzumuten ist einen Verein zu gründen und die Anlage selbst zu betreiben. Jetzt wird das als großer Erfolg verkauft, da ja die „Planungskosten“ bezahlt werden.
Die Politik muss jetzt tätig werden und darf die Anwohner nicht im Stich lassen wenn die Zerstörung der Bausubstanz droht.
Olaf Schenk (2. Vorsitzender)

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SON 03 2023

Wasser steigt

Nach der„ Regenzeit“ in den letzten Tagen wird das Grundwasser noch aggressiver steigen. Wenn Sie, liebe Mitglieder, zu den Betroffenen gehören, informieren Sie uns doch bitte.
Beisitzer Michael Silbiger

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SON 02 2023

Wer kann Auskünfte über das Verwaltungshandeln verlangen?

Jeder Wohnungseigentümer möchte verständlicher Weise gern von Fall zu Fall darüber informiert sein, ob die Verwaltung seines Wohnungseigentums noch einwandfrei funktioniert und wie der Stand der Dinge ist. Hier stellt sich die Frage, kann er dies nach dem neuen Wohneigentümergesetz im Alleingang bewirken?

Mit dieser Frage hatte sich das Amtsgericht Remscheid am 24.11.2021 zu befassen (Az. 8a C 97/21). Im vorliegenden Fall ging es einem Eigentümer darum, von der Verwaltung einer Wohngemeinschaft Auskunft zum Sachstand eines Regressverfahrens zu erhalten. Diese Auskunft verweigerte der Verwalter. Ziel des Verfahrens war es, seine Fragen auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerzusammenkunft zu setzen. Das Gericht entschied ein solches Verlangen steht nur der Gemeinschaft zu, nicht aber einem einzelnen Eigentümer. Macht die Gemeinschaft jedoch davon keinen Gebrauch, dann steht ihm allerdings dieses Recht allein zu. Betrifft der Sachverhalt nur ihn und sein Eigentum, dann hat ein einzelner Eigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft.

In der vorliegenden Sache war dies jedoch nicht der Fall, daher musste das Gericht die Klage zurückweisen. Auch im neuen Eigentümergesetz klar und deutlich geregelt: Auskunftsansprüche gegenüber dem Verwalter haben nur die Eigentümer als Ganzes. Jeder Eigentümer hat allerdings die Möglichkeit bis zur nächsten Versammlung Informationen über Sachverhalte zu erlangen. Das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen kann jederzeit geltend gemacht werden (§ 18 Abs. 4 WEG).                                       
dkr

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SON 01 2023

NEUES JAHR – NEUER VORSTAND
            

Liebe Mitglieder, liebe Rudowerinnen und Rudower,

am 16. November wurde im EGR ein neuer Vorstand gewählt.

Im geschäftsführenden Vorstand gab es eine neue Besetzung. Zum 1.Vorsitzenden
Wurde Herr Götz Höhne gewählt, 2.Vorsitzender wurde Herr Olaf Schenk.

Dem EGR ist es mit dieser Wahl gelungen den Vorstand etwas zu verjüngen.
Durch den Wechsel an der Spitze des Vorstandes ist der EGR gut aufgestellt um den Herausforderungen der nächsten Jahre stand zu halten und auch im Verein den wichtigen Prozess einzuleiten neue und junge Mitglieder zu gewinnen.

Beide Vorsitzenden möchten diesen Prozess in Gang setzen und die Attraktivität des Vereins steigern. Wenn Sie etwas dazu beitragen möchten, würden wir uns sehr freuen und sind auf Ihre Ideen und Vorschläge gespannt. Seit über 100 Jahren kümmert der EGR sich um ein lebens- und liebenswertes Rudow, so soll es auch bleiben!
Die Bedürfnisse und Wünsche haben sich geändert, es ist immer schwerer Menschen für ein Vereinsleben und ehrenamtlichen Einsatz zu begeistern. Mit Ihrer Hilfe schaffen wir das und freuen uns auf ein erfolgreiches Jahr 2023.
  

Wir wünschen allen Mitgliedern,
Rudowerinnen und Rudowern
ein gesundes und gesegnetes 2023

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SON 11 2022 01


Info zum Grundwassermanagement (im November 2022)

Gemäß der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz ist die Frist zur Abgabe des Formulars zur Interessenbekundung bis zum 31.Oktober 2022 verlängert worden.
Wir haben aus zuverlässiger Quelle erfahren müssen, dass der Grundwasserspiegel seit der Abschaltung der Brunnengalerie um 20 cm angestiegen ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Grundwassermessstellen im Rudower Blumenviertel auf Farbe grau stehen. Bedeutet dies, dass sie außer Betrieb sind? Soll uns diese Einstellung vor steigendem Grundwasser schützten? Wie müssen wir das verstehen?
Ein Teilnehmer unseres monatlichen Infoabend teilte uns mit, dass er uns die Möglichkeit zeigen könnte, wie wir eine eigene Grundwasser- Messstation auf unserem Grundstück bauen und errichten könnten.
Wir haben die Hoffnung, dass es am 8. November 2022 eine Gerichtsentscheidung zu unseren Gunsten gibt und die Senatsverwaltung wieder an den Verhandlungstisch kommt.
Der nächste Infoabend, am Dienstag den 29. November, um 18:30 Uhr kann spannend werden. Wir hoffen dann auch von der Senatsverwaltung erfahren zu haben, wie stark die Interessenbekundungen angenommen wurden.                    
Michael Silbiger, Bevollmächtigter des EGR

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SON 11 2022

Energie sparen ohne zu frieren

Viele Immobilien sind in die Jahre gekommen. Eigentlich hätte die ein oder andere, an der einen oder anderen Stelle, saniert werden müssen. Hier vor allem Fenster, Fassade, Heizung und auch oft das Dach. Energie war in der Vergangenheit immer noch bezahlbar. Nun ist es plötzlich anderes. So auf die Schnelle die Ärmel hochkrempeln und etwas Geld in die Hand nehmen und jetzt loslegen mit den Ausführungen ist nicht möglich. Also muss gespart werden. Doch wo gibt es bei einer alten Immobilie Sparpotentiale? Im Folgenden sollen sie aufgezeigt werden.

In erster Linie beginnt man bei den täglichen Gewohnheiten. Etwas mehr als 8% der Heizenergie wird für die Aufbereitung des Warmwassers benötigt. Hier beginnt die Sparrate. Ein Vollbad sollte man sich verkneifen. Duschen verbraucht weit wenige Wasser und Energie. Kurz duschen, den Hahn zudrehen, einseifen und dann schnell abduschen, fertig. Das Auswechseln des Duschkopfes gegen einen Sparduschkopf ergibt weiteren Spareffekt. Das Obst, statt unter fließenden Wasser, in einer Schüssel waschen, spart auch. Die Spülmaschine verbraucht weit weniger Wasser und Strom, wenn man auf kurze Waschprogramme umschaltet. Das Vorspülen des Geschirrs ist unnötig. Schon gar nicht das Geschirr mit der Hand abwaschen. Hier geht wertvolles Nass in den Abfluss.

Sinnvolles Heizen und Lüften bringt einen weiteren Spareffekt. Zum kurzzeitigen und heftigen Lüften gehören die Heizkörperventile ausgedreht. Der Austausch der Ventile gegen solche mit einer einfachen Elektronik, die erkennt wenn Fenster offen sind, erleichtert den Bedienkonform und spart. Mit einigen Typen lassen sich richtige Heizpläne einstellen. Es sollte grundsätzlich dreimal am Tag, für zehn Minuten, gelüftet werden. Heizkörper sollten freigestellt sein. Steht ein Sofa davor oder hängt ein dicker Vorhang z. T. vor dem Heizkörper, verhindern beides eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Zimmer. Also umräumen. Heizkörperverkleidungen sind auch ein alter Hut. Zwar noch schön, aber Heizkörper arbeiten ohne sie effizienter, weil ausreichend Luft um sie herumwirbelt. Auch Luft im Heizkörper hat dort nichts verloren, da sie die Wärmeübertragung stark beeinträchtigt. Mit einem entsprechenden Schlüssel lässt sich das Heizkörperventil am Rückfluss solange öffnen, bis ganz warmes Wasser austritt und nichts mehr blubbert.

Türen und Fenster müssen dicht sein. Das zu überprüfen ist mit einer brennenden Kerze ganz einfach. Zugluft bringt die Flamme zum Flackern. Mit handelsüblichen Dichtbändern lassen sich Undichtigkeiten schnell beseitigen. Türen zum Keller und den Fluren grundsätzlich geschlossen gehalten. Schlafzimmer und andere, weniger genutzt Räume, dürfen kühler sein. Hier wird eine maximale Temperatur von 18° Celsius zugrunde gelegt. Bei 20° Grad Raumtemperatur und einer warmen Jacke kann es im Wohnzimmer immer noch gemütlich sein. Aber nicht zu lange sitzen, mehr bewegen. Der Kreislauf  sollte nicht zu tief absinken. Dies gilt auch für den sicher notwendigen und obligatorischen Mittagsschlaf. Hier hilft eine Decke, die die Körpertemperatur konstant hält, und unter Umständen auch leicht erhöht. Verzogene Fenster kann der Fensterbauer wieder funktionstüchtig machen. Wenn durch alte Jalousiekästen der Wind pfeift, dann schafft der Einbau von geformten und zugeschnittenen Dämmteilen Abhilfe. Eine deutlich bemerkbare Einsparung bringt die Absenkung der allgemeinen Raumtemperaturen. Schon ein Grad weniger wirkt sich beim Energieverbrauch mit einer Ersparnis von ca. sechs Prozent aus.

Zu guter Letzt sollte die Heizanlage gewartet sein. Oft sind die Anlagen falsch eingestellt. Die Brennkammer des Kessels ist einmal jährlich zu reinigen. Kann man selbst machen, mit einer entsprechenden Bürste und einem Staubsauger. Riecht ein wenig nach Schwefel. Ein Mund- und Nasenschutz ist angebracht. Die Kesseltemperatur ist oft unnötig hoch eingestellt. Des Nachts kann die Heizung auf Absenkung, auf ca. 15° Grad, runter regeln. Wer tagsüber nicht zu Hause ist, kann eine zweite Absenkungsphase einstellen, um weniger Wärme zu produzieren.     dkr

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SON 10 2022 01

Ausgediente Elektrogeräte

Seit Juli d. J. müssen Lebensmittelgeschäfte und Discounter, die Elektrogeräte in ihrem Angebot haben, alte Geräte zurücknehmen. Dies gilt auch für den Onlinehandel, wobei hier die Rücknahme verbraucherfreundlich abzuwickeln ist. Generell gilt die Rücknahmeregelung für Geschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m², auch wenn sie nur gelegentlich Elektrogeräte verkaufen. Alte Kleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm, wie Wasserkocher, Toaster, Smartphones o. ä., müssen immer zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist kostenlos und nicht von einem Neukauf abhängig. Bei größeren Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu. Darunter fallen Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, Wäschetrockner u. a.. Auch wenn das neue Geräte geliefert werden muss, ist das alte Gerät kostenlos zurückzunehmen. Nachzulesen sind Einzelheiten zur Rücknahmepflicht bei der Verbraucherzentral NRW im Internet.
dkr

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SON 10 2022

Aus dem neuen Wohneigentümergesetz

Darf Verwalter Hausgelder einklagen?
Bestehen Hausgeldrückstände, ist es für die Eigentümergemeinschaft wichtig, diese zeitnah beizutreiben, denn die Forderungen gegenüber der Gemeinschaft laufen ja weiter und Rechnungen wollen weiterhin bezahlt werden. Nach dem bis zum 30.11.2020 geltenden Wohnungseigentumsgesetz mussten alle Miteigentümer Ihren Verwalter durch einen gemeinschaftlichen Beschluss zum Einklagen offener Hausgeldforderungen ermächtigen. Nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz hat sich das geändert. Jetzt kann der Verwalter Hausgeldrückstände einklagen ohne dafür zuvor einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft einholen zu müssen (LG Dortmund, Beschluss v. 19.03.21, Az. 1 S 263/20).
Das Gericht wies in seinem Beschluss darauf hin, dass nach neuem Recht nicht nur das Anfordern, sondern auch das gerichtliche Einklagen von Hausgeldforderungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung zählt. Aus diesem Grund ist ein Ermächtigungsbeschluss durch die Wohnungseigentümer gar nicht notwendig.
Vorgaben, ab wann Hausgelder beigetrieben werden können, gibt es im neuen Recht nicht. Das kann aber durch einen gemeinschaftlichen Beschluss geregelt werden. Sofern es an einer solchen Beschlussfassung fehlt, kann der Verwalter jederzeit im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung tätig werden und offene Hausgeldforderungen einklagen. Die von dem Eigentümer angestrebte gerichtliche Ermächtigung des Verwalters war daher gar nicht erforderlich.
Im entschiedenen Fall war in einer Eigentümergemeinschaft im Umlaufbeschlussverfahren darüber abgestimmt worden, dass der Verwalter Hausgeldrückstände im Klageweg für die Gemeinschaft geltend machen sollte. Es war jedoch kein Beschluss zustande gekommen, da nicht alle Eigentümer zugestimmt hatten.
Daher wollte ein Wohnungseigentümer den Verwalter durch ein gerichtliches Urteil dazu ermächtigen lassen, rückständige Hausgeldbeträge im Klageweg beitreiben zu können. Er erhob daher eine Beschlussersetzungsklage. Im Rahmen dieses Verfahren nahm das Gericht zum gerichtlichen Beitrieben von Hausgeldrückständen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz Stellung.
Ratm

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SON 09 2022

Ein Ausflug nach Waren

Wie angekündigt, fand am 27. Juli die zweite Tagesfahrt in diesem Jahr nach Waren (Müritz) statt. Das Interesse an dieser Tagesfahrt war sehr groß. Da der zur Verfügung stehende Reisebus nur 49 Sitzplätze hatte, konnten wir leider nicht alle Interessenten mitnehmen. Pünktlich, wie immer, starteten wir vor dem Vereinshaus. Zwar war das Wetter nicht besonders freundlich zu uns. aber schon auf der Hinfahrt kam eine fröhliche Stimmung auf.
In Waren angekommen, wartete im Hafen von Waren das Dampfschiff "Europa" auf uns. In zweieinhalb Stunden ging es über die Müritzsee durch diverse Kanäle bis zum Kölpinsee und wieder zurück in den sicheren Hafen von Waren. Wegen des  Wetters (heiter bis wolkig – windig) blieben die meisten unserer Reisenden unter Deck.
Das Mittagessen wurde uns im Restaurant "Fischers Küche" serviert. Die danach gejplante einstündige Stadtrundfahrt musste wegen Reparatur der motorbetriebenen Bahn leider ausfallen. Dies verdross die Teilnehmer aber nicht. Hatte man doch reichlich Gelegenheit auf Dampferfahrt über die Müritz-Seen, im lauschigen Eck und auf der Hin- und Rückfahrt manch heiteres, munteres Gespräch zu führen. Die Geselligkeit kam also nicht zu kurz. Zum Abschied gab es noch ein leckeres Stück Apfelkuchen, “aber bitte mit Sahne“ und reichlich Kaffee.
Lothar und Jürgen sei Dank.
Dieter (Text u. Bilder), Reinhard (Bild)

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SON 07 2022

Funkergruppe

Seit Anfang des Jahres haben wir wieder eine „Funkergruppe“ im EGR. Der DARC-Deutsche Amateur Radio Club ist mit elf Mitgliedern bei uns eingetreten und nutzt nun das Vereinshaus für seine monatlichen Treffen. Die Funkstation wird im Obergeschoss installiert und besteht aus einer Kurzwellen-Anlage, einer UHF/Vhf-Anlage und PC-Verbindung über unser WLAN.
Wir freuen uns, zusätzlich zu den Imkerfreunden und den Kleintierzüchtern nun ein weiteres Gruppenmitglied im Verein zu haben. Denn Ziel ist, das Vereinshaus lebendig zu nutzen und sich untereinander auszutauschen. Als Auftakt hatten die Funker im Garten einen Flohmarkt mit Funkausrüstung veranstaltet.
Lassen wir Dieter Mohnberg vom DARC berichten, hier mit Knut Zienert:
„Nach der Pandemie endlich wieder ein Flohmarkt des Ortsverbands D03 Berlin Neukölln, es war der 40. TAF Traditioneller Berliner Amateurfunkflohmarkt. Wir konnten auf dem Gelände des EGR die Tische schon am Samstag aufbauen. Immerhin 22 Anbieter waren angemeldet. Sonntag am 15. Mai ging es dann ab 9.00 Uhr mit den Besuchern bei schönstem Sonnenschein im Garten los.
Es fanden sich ca. 180 Besucher ein, die bei Kaffee und verschiedenen Sorten Kuchen Gespräche führten. Auch Bockwurst mit Brot konnte erworben und der Hunger gestillt werden. So gegen 13.00 Uhr fingen einige Anbieter an Ihre Sachen einzupacken und wir konnten bis 15.00 Uhr dann schon die Tische und Bänke wieder verstauen. Der Amateurfunkflohmarkt wurde nach zweijähriger Pause erfolgreich beendet.“
Wolfgang Kampe (2. Vorsitzender)

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SON 06 2022 01 

Der Verein

Ein Verein ist im Grunde eine Organisation von Gleichgesinnten, d. h. hierin haben sich viele zusammengefunden um ein bestimmtes oder auch mehrere Ziele zu verfolgen und sich dafür einzusetzen. Das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschreibt grob wie ein Verein aufgebaut sein sollte und wie er sich zusammensetzt. Vereine werden im Vereinsregister eingetragen. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, der sich mindestens aus einem 1. und 2. Vorsitzenden, zwei Kassierern und  einem Schriftführer zusammensetzt. Damit hat der Verein seine geschäftliche Grundlage nach außen und nach innen. Dies reicht in der Regel aus um einen Verein führen und präsentieren zu können. Ist der Verein auf Grund seiner Mitgliederzahl ein größerer, sollten weitere Mitglieder, wegen der dann u. U. vielfältigeren Aufgaben, in den Vorstand gewählt werden, um den Verein arbeitsfähig zu erhalten. Der Verein erstellt eine Satzung, in der seine Ziele und die Zusammensetzungen beschrieben werden.

Wie ein Verein aussehen könnte, soll hier im Folgenden an Hand des Aufbaues des EGR beschrieben werden:

Der  1. Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und außen. Er ruft, gemäß der Satzung, dreimal im Jahr, mit Ziel von vier Wochen und einer Tagesordnung, eine Mitgliederversammlungen und eine Jahreshauptversammlung ein, in der einen Rechenschaftsbericht abgibt. Er prüft die Beschlussfähigkeit der Versammlung und leitet sie. Berät die Mitglieder zu allgemeinen Themen. Zu besonderen Beratungen, wie einer Rechtsberatung o. ä. steht er dem Fachmann zur Seite. Genau umrissene Aufgaben delegiert er an übernahmebereite Mitarbeiter und überwacht diese. Verwaltet das Vermögen, wie bspw. die Immobilie (Haus und Grund).  Leistet jeglichen Schriftverkehr nach außen und innen.

Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden in all seinen Aufgabenbereichen in dessen Abwesenheit. Darüber hinaus leitet er den Festausschuss und die allgemeine Werbung nach außen. Er legt mit dem 1, Vorsitzenden die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen fest.

Dem 1. Kassierer obliegt die allgemeine Buchhaltung, die Kassenführung und das Mahnwesen. Zur jeweiligen Hauptversammlung legt er den Kassenbericht vor. Darüber hinaus sind Etatpläne zu erstellen. Ferner müssen Termine zur Abrechnung mit den Gruppenbetreuern bestimmt werden.

Der 2. Kassierer vertritt den 1. Kassierer in Abwesenheit in allen Aufgabenbereichen.

Der 1.  Schriftführer führt das Protokoll bei allen Versammlungen.

Die beiden Vorsitzenden und Kassierer, wie auch der 1. Schriftführer bilden gemeinsam den Geschäftsführenden Vorstand.

Der 2. Schriftführer vertritt den 1. Schriftführer in dessen Abwesenheit und pflegt die Mitgliederdatei.

Die Revisoren prüfen die Kasse und die Bücher und rechnen mit den Gruppenbetreuern ab. Sie nehmen an den Sitzungen des Erweiterten Vorstandes mit Rede- und Stimmrecht teil. Einer aus ihrer Reihe ist für die Gestaltung des Internetauftrittes verantwortlich.

Die Beisitzer haben oftmals beratende Funktionen, können sich aber auch mit Billigung des Geschäftsführenden Vorstandes einen eigenen Aufgabenbereich geben. Sie haben das Recht an Sitzungen von Ausschüssen ohne Stimmrecht mit beratender Funktion teilzunehmen. Bei Bedarf können sie zur Teilnahme an Revisionen herangezogen werden. Alle Beisitzer nehmen an den Sitzungen des Erweiterten Vorstandes mit Rede- und Stimmrecht teil.

Die Gruppenbetreuer betreuen die Mitglieder in den ihnen zugeteilten Gruppen. Sie sind das Bindeglied zwischen der Mitgliedschaft und dem Vorstand. Vordergründig verteilen sie die Vereinspublikationen an die Mitglieder. Von ihnen werden auch die Jahresbeiträge der Mitglieder in Empfang genommen und an drei Veranstaltungen mit den Revisoren und Kassierern abgerechnet. Bei der Teilnahme an den Sitzungen des Erweiterten Vorstandes haben sie uneingeschränktes Rede- und Stimmrecht. Bei Bedarf werden sie zu besonderen Werbeaktionen für den Verein mit einbezogen.

Alle Mitglieder, die nur dem erweiterten Vorstand angehören, sind aufgefordert engen Kontakt zum Geschäftsführenden Vorstand zu halten, ihn umfassend zu unterstützen und informieren, im Hinblick einer gedeihlichen Zusammenarbeit, zum Wohle des Vereins. Bei Abwesenheit zu Sitzungsterminen sind sie verpflichtet, dies dem 1. Vorsitzenden zur Kenntnis zu bringen.

Der Beitrag liest sich sehr erschreckend, ist es aber nicht. Er dient der Werbung um neue Mitarbeiter in verschiedenen Funktionen. Er soll die Mitglieder bewegen, die sehr viel Interesse für unseren Verein zeigen, sich aber nicht trauen von sich aus auf uns zuzugehen weil es vielleicht Berührungsängste gibt. In den zurückliegenden Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass es ein verträgliches Miteinander gab. Die persönlichen Zwänge und Nöte des Einzelnen konnten immer in geeigneter Form berücksichtigt werden. Eines stand immer im Vordergrund, das Wohl des Vereins, weil es unser Verein ist.
Dieter Rentz

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SON 06 2022

Treffpunkt Brunnengalerie

Wir, die Interessengemeinschaft Grundwasser im Rudower Blumenviertel, trafen sich mit Anwohnern an der Brunnengalerie. Das RBB Team mit Ulli Zelle wollte seinen Abendschauzuschauern die immer noch nicht gelöste Grundwasserproblematik im Rudower Blumenviertel nochmals näher bringen. Trotz des kurzfristig angesetzten Termins waren ca. 100 Anwohner gekommen. Alle Anwohner waren sich einig, nach der Wahl ist vor der Wahl.
Im Klartext: Die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Frau Jarasch hat die gleichen Ansichten wie ihre Vorgängerin Frau Popp. Kein Kompromiss, keine Verhandlungen. Sie ist im Hinblick auf die Brunnengalerie kurzsichtig und stur. Sie diktiert was gemacht wird. Nicht nur in Rudow. Sie sagte jedoch bei Ihrem Wahlsieg dass Sie demütig sei. Auch in der Politik? Für die Teilnehmer an diesem Tag stellte sich immer wieder die Frage, saufen wir ab, wird mein zu Hause eine Ruine? Wo bleibt „unsere“ Frau Giffey?
Erinnert sich die Bürgermeisterin von Berlin, Frau Giffey nicht an ihr gegebenes Wort: Kein Abschalten der Brunnengalerie sondern Neubau.
Geglaubt haben das sehr viele Wähler und Wählerin in Rudow.
Im Mai 2021 kam Frau Giffey in das Vereinshaus des EGR. Ihre Einstellung war klar. Eine Abschaltung der Brunnengalerie ohne Lösungen ist für Sie, wenn Sie Bürgermeisterin wird kein Thema.
Michael Silbiger (Bevollmächtigte des EGR)

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SON 05 2022 01

Die neue Grundsteuer
Hausbesitzer müssen dieses Jahr Feststellungserklärungen abgeben

Die Reform der Grundsteuer gehört zu den größten Projekten der Finanzverwaltungen seit Jahrzehnten. Am 01. Januar 2025 tritt sie in Kraft. Notwendig wurde die Reform, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Berechnung für verfassungswidrig erklärte. Bisher wurden bei der Berechnung der Grundsteuer in Ostdeutschland die Immobilienwerte von 1935 genommen und in Westdeutschland die von 1964. Das führte zu großen Abweichungen bei der Höhe des Steuersatzes.

Mit der Reform müssen nun rund 24 Millionen Wohnimmobilien in Deutschland neu bewertet werden. Dabei nimmt der Gesetzgeber deren Besitzer in eine besondere Pflicht: Sie müssen bis Ende kommenden Oktober eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt für die Neuberechnung einreichen, genauer gesagt eine Feststellungserklärung. Dazu benötigt das Finanzamt von den Immobilienbesitzern verschiedene Angaben: Das sind zum Beispiel Angaben zur Lage, aus der sich der Bodenrichtwert ergibt. Dazu kommen unter anderem die Grundstücks- und Wohnflächen sowie die Gebäudeart - also Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Mehrfamilienhaus und das Baujahr des Hauses.

Die Grundsteuer wird auch zukünftig in drei Schritten berechnet:
Wert x Steuermesszahl x Hebesatz

In Folge kommt auf Immobilienbesitzer eine Veränderung ihrer Grundsteuerlasten zu. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat dazu Beispielrechnungen für ein Musterhaus in verschiedenen Kommunen in Auftrag gegeben. Hier ein Beispiel.

Vor allem in Berlin, das wie alle anderen ostdeutschen Bundesländer das werteorientierte Bundesmodell (Das sogenannte „Scholz-Modell“) anwendet, erhöhen sich die Grundsteuerlasten für Eigenheimbesitzer deutlich. In Berlin-Kaulsdorf würde sich die jährliche Grundsteuer mit einem unveränderten Hebesatz von 810 Prozent von rund 350 Euro auf mehr als 1.000 Euro fast verdreifachen. Auch im ehemaligen Westteil Berlins wie in Zehlendorf kommt es beim gleichen Hebesatz, der vom Land Berlin festgelegt wird, zu deutlichen Aufschlägen. Für ein gleich großes Haus in Zehlendorf erhöht sich die Grundsteuer um mehr als 800 Euro jährlich (siehe nachstehendes Rechenbeispiel).

 Von ähnlichen Aufschlägen können auch Einfamilienhäuser in Neukölln, Reinickendorf oder in Tempelhof betroffen sein. Der Berliner Senat strebt aber Aufkommensneutralität an. Das heißt, die Grundsteuereinnahmen sollen für das Land Berlin insgesamt gleichbleiben. Bei einer Grundsteuererhöhung für Eigenheimbesitzer könnten dann zum Beispiel Mieter in Innenstadtlagen, auf die die Grundsteuer über die Betriebskosten umgelegt wird, entlastet werden. Die endgültigen Grundsteuerbelastungen stehen aber erst dann fest, wenn das Land Berlin seinen Hebesatz final festlegt, also erst ab Mitte 2024. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform unter www.vdgn.de.       

Olaf Schenk

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SON 05 2022

Hurra, die Post ist noch da!!!

Eigentlich sollte die Filiale in der Prierosser Straße zum Ende des ersten Quartals 2022, also Ende März geschlossen werden. Anfang April war sie jedoch noch im Betrieb. Lediglich im Schalterraum hatte es sich ein wenig gelichtet. Ein großer Teil der Auslagen war nicht mehr da. Diese Ware wird jetzt im sogenannten Kiosk in Alt-Rudow 43 angeboten. Man kann davon ausgehen, dass dieser Kiosk unsere künftige Poststelle ist. Wie weit der Service in dieser Filiale geht, ist auch der Tafel neben dem Eingang beschrieben. Einen Finanzservice wird es dort nicht geben. Wenn also die Filiale in der Prierosser Straße geschlossen wird, darf man mit der U-Bahn nach Britz-Süd fahren. Für die Rudower Bürger, die weit außerhalb des  Ortskerns Rudow wohnen, eine kleine aber beschwerliche Reise, vor allem für die Älteren. Damit dokumentiert der Eigentümer der Deutschen Post, die Deutsche Bank, welchen Stellenwert Kunden bei ihm haben. Verfehlte Geschäftspolitik wird durch Minimierung des Services ausgeglichen. Dies ist eben heute die weitverbreitete Geschäftspolitik.                                               
dkr

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SON 04 2022 02

Info zum Grundwassermanagement

Am 17. März 2022 tagte der Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz des Berliner Abgeordneten Hauses. In einem Anhörungsverfahren zur Brunnengalerie wurde zwei Stunden von verschiedener Seite zu diesem Thema referiert. Hier erklärte Herr Brückmann, Präsident des VDGN, die Problematik des Grundwassers im Rudower Blumenviertel. Auch Herr Hopp (SPD) engagierte sich und wies nachdrücklich auf den Koalitionsvertrag hin. Herr Lux ( Bündnis 90 die Grünen) war ebenfalls Teilnehmer dieser Ausschusssitzung. Auf der Internetseite Seite fanden wir folgendes Zitat: Die Bürgerinnen und Bürger sollen vom Staat – soweit es geht - in Ruhe gelassen werden – in Notfällen aber schnelle Hilfe bekommen. Die vollständige Ausschusssitzung können Sie sich auch noch einmal auf YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=Fb1fgiSyTqs ansehen.
Am den  Dienstag 26. April 2022 findet ab 18:30 Uhr unser monatlicher Infoabend zum Grundwassermanagement im EGR Vereinshaus statt.                   
Michael Silbiger (Bevollmächtigter Des EGR)

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SON 04 2020 01

Nachlese zu unserem gemeinsamen Eisbeinessen am Mittwoch, dem 09.02.2022 im Restaurant
„Zum Alten Krug“.

Endlich konnten wir nach langer Zeit wieder einmal bei einem Eisbeinessen zusammen sitzen. Wir, der Vorstand und die Organisatoren im Verein, waren zumindest froh, dass es gelungen ist, diese Veranstaltung unter Corona auf die Beine zu stellen. Wie wir den Gesprächen bei den Anmeldungen entnehmen konnten, haben auch sie, die Teilnehmer, sich auf dieses Treffen gefreut.
Die Eisbeine waren, so zumindest die Aussagen, hervorragend. Unsere Wirtsleute haben sich auch viel Mühe gegeben. Immerhin waren am Mittag 16 und am Abend 29 Eisbeine zu servieren.            6 Personen hatten sich für alternativ angebotene Gerichte entschieden. Es war eine gelungene Veranstaltung.
Hoffentlich gehen auch unsere beiden geplanten Tagesfahrten nach Neuzelle am 05.05. und Waren/Müritz am 27.07. problemlos über die Bühne. Unser Beisitzer Jürgen Stadermann nimmt noch Anmeldungen entgegen. Tel. 681 67 02.
Sollte jemand Fotos von der Veranstaltung gemacht haben, wären wir um Zusendung dankbar. GJStadermann@t-online.de
01.03.2022 // Jürgen Stadermann/ Lothar Quaas //

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SON 04 2022

Stromspeicherförderung verlängert

Die Stromspeicherförderung wird um ein weiteres Jahr verlängert. Das Förderproramm "EnergiespeicherPLUS" erhielt nach der Mittelerhöhung im September vergangenen Jahres nun auch im November 2021 die Richtlinienverlängerung und die Zusage zur Weiterführung bis 31. 12. 2022. Das Berliner Förderprogramm "EnergiespeicherPLUS" unterstützt seit Oktober 2019 mit bis zu 15.300,- € die Anschaffung von Stromspeichern, die gemeinsam mit einer neu zu errichtenden Solaranlage in Berlin installiert werden. In Anspruch nehmen können diese Förderung Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen, sowie die Berliner Bezirke. Förderungsfähig sind Batteriespeicher, Salzwasserspeicher, Redox-Flow-Systeme sowie Wasserspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzellen. Die Förderung "EnergiespeicherPLUS" ist eine von 27 Maßnahmen des Masterplans Solarcity zum solaren Ausbau Berlins. Um das Ziel zu erreichen, bis spätestens 2050 mindestens 25 % des Stromes aus Sonnenenergie zu gewinnen, ist die Installation neuer Solaranlagen mit einer Leistung von etwa 4.400 MWp auf Berlins Dächern nötig.                 
dkr

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SON 03 2022 02

Tagesfahrt am 05.05.2022 nach Neuzelle.

Die Planung ist abgeschlossen. Wie bereits im Februar angekündigt; hier die Details zu dieser Fahrt:

Wir werden morgens um 08:00 Uhr am Vereinshaus abfahren. Für 10:30 Uhr sind wir zur Besichtigung der Klosterbrauerei Neuzelle  inkl. einem Bier angemeldet. Im alten Gemäuer geht es treppauf, treppab. Sollten Sie sich diesen Rundgang aus gesundheitlichen Gründen nicht zutrauen, dann erwartet man Sie im Bräustübchen, wo Sie in gemütlicher Atmosphäre alles Wissenswerte rund um die Brauerei erfahren und einen Film sehen können. Anschließend können sie durch den Klosterladen stöbern. Um 12.30 Uhr ist für unser gemeinsames Mittagessen im Rest. Klosterstube reserviert.
Die Besichtigung der Klosterkirche mit Kreuzgang beginnt um 14:15 Uhr. Für die Besichtigung werden wir in drei Gruppen aufgeteilt.  Um 16:15 Uhr ist dann nochmal das Rest. Klosterstube für Kaffee und Kuchen reserviert.  Gegen 17:30 Uhr werden wir dann unsere Rückreise antreten. Ankunft Vereinshaus ca. 19:30 Uhr.

Für den Nachweis ihrer Corona-Impfung benötigen Sie ihr Smartphone mit entsprechender App oder den Ausdruck des digitalen Covid-Impfzertifikats, das sie in jeder Apotheke erhalten. Der gelbe Impfpass wird nicht anerkannt.

Die Kosten für diese Fahrt betragen pro Person € 64,00 (Getränke, Sonderwünsche, Trinkgelder sind nicht enthalten). Den Kostenbeitrag bitte bis 14. April 2022 überweisen an:
Lothar Quaas  IBAN DE10 1007 0024 0160 9601 01
Verwendungszweck: EGR / Neuzelle   / Mit der Zahlung des Kostenbeitrags wird die Buchung verbindlich.
Ausschluss Veranstalterhaftung – siehe Grünes Blatt 10/ 2011 –       L.Q.

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SON 03 2022 01

Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt

Nach einer  ambulanten Krankenhausbehandlung ist eine Pflege nicht automatisch verpflichtend. Jedoch sind Patienten danach häufig auf vorübergehende Pflege angewiesen. Wenn diese nicht sichergestellt werden kann, gibt es die Möglichkeit eine Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch zu nehmen. Die Übergangspflege ist nicht zu verwechseln mit der Kurzzeitpflege. 2022 tritt eine neue Form der Pflege, die Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt unterstützen soll, in Kraft.

Diese Übergangspflege ist eine neue Leistung, die nach § 39e SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung) im Zuge der Pflegereform 2021 beschlossen wurde. Patienten haben Anspruch auf die Übergangspflege, wenn im Anschluss an einer Klinikbehandlung erforderliche Leistungen nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden können. Über den Sozialdienst der betreffenden Klinik, sowie auch bei den zuständigen Krankenkasse, können Patienten oder deren Angehörigen einen Antrag stellen.

Im Gegensatz zu anderen Leistungen ist die Übergangspflege eine Leistung der Krankenkassen, nicht der Pflegekassen. Der Anspruch muss unter den gegebenen Voraussetzungen bis zu zehn Tage im Jahr gewährt werden.

Zu der Übergangspflege gehören die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die Aktivierung der versicherten Person, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlass-Management, die Unterkunft und Verpflegung, und die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.    

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, für den Patienten nach stationärer Behandlungein Entlass-Management zu organisieren. Ein Entlass-Management ist ein auf den Patienten abgestimmtes Versorgungsmanagement, in dem die notwendigen Leistungen, die nach der Entlassung erforderlich sind, sichergestellt werden.
               
Michael Silbiger  (Quelle: pflegebox)

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SON 03 2022

Bundesrat stimmt Prüfungsverordnung z. zertifizierten Verwalter zu

Der Bundesrat hat am 26. November 2021 der Prüfungsordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) zugestimmt. Seine Zustimmung knüpft die Ländervertretung allerdings an Änderungen der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen. Sofern die Bundesregierung die zuvor genannte Änderung umsetzt, tritt die Verordnung wie geplant am Tage der Verkündung in Kraft. Die vom Bundestag und Bundesrat im Oktober 2020 WEG-Reform, die seit Dezember letzten Jahres gilt, bildet die Rechtsgrundlage für die Prüfungsordnung. Demnach haben alle Wohnungseigentümer den Anspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Konkret bedeutet das, dass Verwalter durch eine IHK-Prüfung nachweisen müssen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse zur Ausübung ihres Berufes verfügen. Um eine bundeseinheitliche Qualität der Verwalterzertifizierung zu gewährleisten, sieht die Verordnung Regelungen hinsichtlich der Prüfverfahren sowie der Prüfungsgegenstände vor. Darüber hinaus sind Personen, die bereits über bestimmte Qualifikationen verfügen, von der Prüfungspflicht befreit. Ziel ist es, den Geltungsrahmen des Zertifizierungsverfahrens für die Industrie- und Handelskammern (IHK) im Detail zu konkretisieren.                                                                                                 
Quelle: BVI e. V. 

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SON 02 2022 03

Führerscheinaustausch

Ob grauer Lappen, rosa Papier oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU‑Führerschein umgetauscht werden. Es gelten gestaffelte Fristen:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dez. 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1979: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*)
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Er kostet 25,00€.

Auszug:  Bundesregierung

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SON 02 2022 02

Solarstrom-Erträge haben Einfluss auf die Frühverrentung

Sonnenschein erfreut viele Besitzer von Photovoltaik-Anlagen. Viel Sonne bringt gute Einnahmen. Doch Vorsicht, vielen ist nicht bewusst, dass bei der Beantragung einer Erwerbsminderungs- oder einer vorgezogenen Altersrente diese Überschussentgelte als Einkünfte gelten. Sie schieben den nicht verbrauchten und damit überschüssigen Strom iins allgemeine Versorgungsnetz und erhalten dafür eine Vergütung. Diese Vergütung ist also ein Hinzuverdienst, der dem Einkommen hinzugerechnet werden muss, so wie Sie es bei der Steuerklärung auch unter der Rubrik, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit angeben müssen. Der künftige Rentner ist verpflichtet seinem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekannt zu geben. Allerdings liegt der Freibetrag bei 6.300,00 € je Jahr. Alles was darüber ist wirkt sich mindernd auf die Erwerbsunfähigkeits- bzw. vorgezogene Altersrente aus. Bei Fragen zu diesem Thema oder weiteren Anliegen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich über das kostenfreie Service-Telefon, unter der Rufnummer 0800 1000 4800, an die Deutsche Rentenversicherung..
Michael Silbiger (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Pressemitteilung v.3.8.21)

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SON 02 2022 01

W a h l a u f r u f

In diesem Jahr sind turnusgemäß Neuwahlen abzuhalten. Im Herbst endet die dreijähre Wahlperiode. Der Vorstand ist neu zu bestimmen. Zwar nicht ausdrücklich in unserer Satzung festgeschrieben, doch wünschenswert sind, dass vor den Wahlen Vorschläge oder Bereitschaften eingebracht werden. Sie sollten direkt an den noch amtierenden Vorstand gerichtet sein, damit die Wahlen ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
 In keinem Falle wollen wir wieder die gleiche Situation erleben wie 2013, wo einige Positionen mangels Kandidaten nicht besetzt werden konnten. Dies wäre in 2022 besonders gravierend, da wir in der zurückliegenden Wahlperiode Mitglieder durch Tod und Ausscheiden aus Altersgründen verzeichnen mussten.
An alle Mitglieder deshalb der Appell denken Sie daran, es ist Ihr Verein, Ihre Interessenvertretung, die am Leben gehalten werden muss. Dies ist in der heutigen Zeit besonders wichtig, da die Politik immer mehr Entscheidungen am Bürger vorbeitrifft. Herausragende Themen, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen werden sind: Die haltlose und rigorose Bautätigkeit in Rudow, die gravierende Vernachlässigung des Straßenausbaues, die Notlage der Grundwassergeschädigten im westlich Blumenviertel, die anstehende Neubewertung der jährlichen Grundsteuer, die Ignoranz zum Thema Verkehrspolitik im Allgemeinen und Besonderem. Hier sei nur auf die längst überfällige optimale Verkehrsanbindung des BER hingewiesen.
Also eine erhebliche Fülle an Problemen, die alle mit viel Arbeit verbunden sind. Dazu bedarf es vieler Schultern, mit denen sie gestemmt werden kann. Interessierte können sich auch selbst für eine Position zur Verfügung stellen. Persönliche Bedürfnisse, die u. U. den eigenen Verpflichtungen im Wege stehen, werden selbstverständlich von uns berücksichtigt. Sie treffen auf eine arbeitswillige Gemeinschaft, die mit viel Freude und Einsatz dabei ist, denn gemeinsam schaffen wir das.       
Vorstand

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SON 02 2022

Tagesfahrt am 05.05.2022 nach Neuzelle.

Unsere  geplante Tagesfahrt zum Kloster Zinna können wir nicht durchführen. Das Kloster wird restauriert und ist geschlossen.

Aus diesem Grund werden wir, dem Plan treu bleibend, ein Kloster, nämlich  das Kloster Neuzelle  in Neuzelle, besuchen. Wir werden eine Führung durch die Klosterkirche und den Kreuzgang organisieren. Ein Besuch der Klosterbrauerei ist ebenfalls geplant. Mittagessen werden wir nach jetzigem Planungsstand  in der Klosterklause. Zum Abschluss  ist auch Kaffeetrinken/ Kuchen  vorgesehen.                                           
Die Reiseorganisation ist noch nicht abgeschlossen. Endgültiger Reiseplan einschl. Kosten folgt im März.
Ob und welche Corona-Regeln im Mai 2022 zu befolgen sind, wissen wir heute  noch nicht. Wer wegen des geänderten Zielortes an der Tagesfahrt nach Neuzelle  am  05.05.2022 nicht teilnehmen möchte, sollte sich bitte abmelden. Einige Plätze sind noch verfügbar.
Bitte  bei Jürgen Stadermann Tel.: 030 681 67 02 ab- bzw. neu anmelden.
(Jürgen Stadermann/ Lothar Quaas/ 20.12.2021)

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SON 01 2022 01

E r i n n e r u n g 
an  folgende Veranstaltungen im nächsten Jahr.
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1. Eisbeinessen am 09.02. Alter Krug
 (siehe „Grünes Blatt“ November 2021)

 2. Tagesfahrt am 05.05. Kloster Zinna

 3. Tagesfahrt am 27.07. Waren/Müritz
(siehe „Grünes Blatt“ Oktober 2021)
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Für unser traditionelles Eisbeinessen sind nur noch wenige Plätze verfügbar.
Auch für die Tagesfahrten nach Zinna bzw. Waren/Müritz nähern wir uns
den Wartelisten.
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Anmeldungen wie üblich: Lothar Quaas Tel. 661 89 98
Ab 10.01.2022  Jürgen Stadermann  Tel. 6616702
GJStadermann@t-online.de

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SON 01 2022

Mitarbeiterin, Mitarbeiter gesucht

Dieses Thema zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Mitgliederinformation. Zum Jahresende verlieren wir wieder eine Gruppenbetreuung. Die Gruppe 7 wird dann verkannt sein. Hier benötigen wir dringend Jemanden, der/die diese Gruppe übernimmt. Es sind nach gegenwärtigen Stand 43 Mitglieder zu betreuen. Monatlich sind die Gartenzeitung und unser Info-Blatt zu verteilen, die ins Haus geliefert werden. Im ersten Quartal müssen bei einigen Mitgliedern die Beiträge kassiert werden. Im Allgemeinen ist der Kontakt zu diesen Mitgliedern zu halten. Gruppenbetreuer sind Mitglieder im Erweiterten Vorstand. Sie haben dort Sitz und Stimme bei den monatlich stattfindenden Versammlungen und haben damit mehr Einblick in das Vereinsgeschehen. Sie treffen dort auf viele nette und freundliche Mitglieder. Es herrscht eine lebendige kameradschaftliche Atmosphäre. Hilfswillige melden sich bitte beim 1. Vorsitzenden, Dieter Rentz, Tel.  6 62 48 00.

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Info zum Grundwassermanagement

Unser letzter Infoabend in diesem Jahr 2021 war informativ und von Spannung geprägt. Erlischt die Betriebserlaubnis der Brunnengalerie wirklich zum 31.12.2021? Darum wurde leidenschaftlich diskutiert.
An der Diskussion nahm auch Herr Förster, Mitglied im Grundbesitzerverein Buckow-Ost, in der Neuköllner CDU und neugewähltes Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus, teil.
Auch die Antwort der Frau Giffey (SPD), am 22. November 2021, auf unserer Schreiben an sie, floss in die Diskussion mit ein. In diesem hatte sie deutlich gemacht, dass sie sich im ersten Schritt für eine Verlängerung der Laufzeit einsetzen wird. Dazu stand sie im engeren Kontakt mit der damals zuständigen Senatorin Günther. Ihr Ziel war und ist es das akute Problem, das durch die Abschaltung entstehen könnte, erst einmal abgewendet. Darüberhinaus bekundete sie, dass es in einem zweiten Schritt dann darum geht, die Problematik langfristig und dauerhaft zu lösen. Dieses Anliegen wollte sie in die zu dem damals bevorstehenden bzw. laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und Linken einbringen. Sobald die Verhandlungen zum Koalitionsvertrag abgeschlossen sind und die neue Landesregierung gewählt ist, muss sich dann der neue Senat der Problematik annehmen. Dafür will sie sich einsetzen.
Unbenommen hat der teilnehmende Herr Förster (CDU und neu gewähltes MdA) in der Sitzung des Wassertisches am 30. November im Hause des EGR erklärt, dass er einen diesbezüglichen Antrag auf Weiterbetrieb der Brunnengalerie, mit der nachdrücklichen Forderung sie zu modernisieren oder auch zu ersetzen, im zuständigen Hauptausschuss und Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses einbringen wird. 
In dieser Woche erfahren wir nun durch eine Veröffentlichung im Tagesspiegel, dass
der Betrieb der Brunnengalerie über den 31. Dezember 2021 um ein halbes Jahr verlängert wird!
Der Eigenheim- und Grundbesitzer Verein (EGR) nimmt dies zur Kenntnis, weil er die Interessen einer großen Zahl von Betroffenen nachhaltig gewahrt wissen will. Der EGR begrüßt eine nochmalige Verlängerung der Laufzeit der Brunnengalerie um ein halbes Jahr mit der Hoffnung, dass die Zeit genutzt wird um allen Betroffenen für die Zukunft Sicherheit zu bieten, sei es nun, dass unter dem Strich zeitnah eine Planung für eine neue Galerie angestoßen wird, wobei der Weiterbetrieb der alten Anlage mit den erforderlichen Wartungen gewährleistet wird. Dazu muss das Land Berlin den Wasserbetrieben einen eindeutigen Auftrag erteilen und die Kosten dazu bereitstellen. Sollte eine Beteiligung der Betroffenen unabdingbar sein muss diese im Vorfeld mit den Betroffenen erörtert und vereinbart werden.
Dieser Forderung schlossen sich auch Vertreter des Vereins Siedlungsverträgliches Grundwasser (SVG), der Grundbesitzer Buckow-Ost sowie die Bürgerinitiative Rudow-Johannisthal an.                               
Michael Silbiger und Dieter Rentz

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SON 12 2021

Der Verein ist wieder aktiv!! Erinnerungen!
Wir erinnern an folgende Veranstaltungen
im nächsten Jahr.
1. Eisbeinessen am 09.02. Alter Krug
 (siehe „Grünes Blatt“ November 2021)
 2. Tagesfahrt am 05.05. Kloster Zinna
 3. Tagesfahrt am 27.07. Waren/Müritz
(siehe „Grünes Blatt“ Oktober 2021)
Für alle 3 Veranstaltungen sind noch Plätze frei.
Anmeldungen wie üblich: Lothar Quaas Tel. 661 89 98
lotharquaasberlin@freenet.de oder info@egr-berlin-rudow.de

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SON 12 2021

Liebe Vereinsmitglieder,
trotz einiger Unkenrufe erhalten wir weiterhin im Jahr 2022 bei einem OBI-Einkauf in Adlershof einen Rabatt in Höhe von 10%. Der Rabatt war grundsätzlich nicht strittig, aber die Legitimierung sollte zuerst etwas umfangreicher sein und einen Schritt in die Digitalisierung gehen. Es konnte jedoch erreicht werden, dass alles so weiter läuft wie bisher. Sie zeigen bitte an der Kasse ihren Mitgliedsausweis und sind somit rabattberechtigt.
Viel Spaß beim Einkauf
Peter Genrich

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Pumpenleistung Glockenblumenweg
Sehr geehrter Herr Silbiger, wir hatten in 2017 erhebliche technische Schwierigkeiten mit der Anlage und haben deshalb ab 2018 immer wieder Optimierung an der Anlage vorgenommen, die einen kontinuierlichen Betrieb ermöglichten. Seit Mitte 2021 konnten wir die tägliche Fördermenge noch einmal signifikant steigern, was in der beiliegenden Grafik zu erkennen ist. Im September 2021 war die Anlage unplanmäßig zwei Wochen außer Betrieb, da wir die benötigten Ersatzteile für einen defekten Frequenzumrichter nicht zeitnah vom Hersteller geliefert bekamen.
Seit gestern ist die Anlage zur jährlichen Wartung außer Betrieb und wird Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche wieder in Betrieb gehen.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles unternehmen, um einen kontinuierlichen Betrieb des Pumpwerkes zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen Ralf Binz (8.11.2021)

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SON 11 2021

Das neue WEG-Recht

Viele unserer Mitglieder haben Wohneigentum. Darum soll an dieser Stelle auf ein besonderes Thema zum Eigentum aufmerksam gemacht werden.
Seit dem 1. Dezember vergangenen Jahres ist das Wohneigentumsgesetz in einer neuen und verschärften Fassung in Kraft. Hierin sind etliche Bestimmungen zu Gunsten der Wohneigentümer erlassen worden. Es regelt die ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Es sind hier die Einberufungsbefugnisse, die Ladungsfristen und Beschlussfähigkeiten geändert worden. So können Wohnungseigentümer auch online an einer Eigentümerversammlung teilnehmen. Dazu ist jedoch ein Beschluss notwendig, der ausdrücklich festlegt, dass ein vor Ort nicht anwesendes Mitglied an der Versammlung teilnimmt. Damit wird ihm jetzt das Recht eingeräumt ganz oder teilweise seine Interessen auf dem Wege elektronischer Kommunikation auszuüben.
Die Mitgliedergemeinschaft kann einen Wohnungseigentümer ermächtigen die Gemeinschaft zu einer Versammlung einzuberufen. Auch ein Umlaufbeschluss ist leichter herbeizuführen. Die doppelt qualifizierte Mehrheit für Beschlüsse zu bestimmten Baumaßnahmen ist abgeschafft. Grundsätzlich sind die Vorgaben, nach denen zu einer Versammlung geladen werden darf bzw. muss, neu gefasst worden. Dazu gehören die Häufigkeit, der Ort und der Zeitpunkt, die Einladungsbefugnis, die einzuladende Form und Frist und der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit.
Mitglieder können Beschlussthemen beeinflussen, indem sie das Recht erhalten diese auf die nächste Tagesordnung setzen zu lassen, wenn sachliche Gründe  dafür vorliegen den Punkt zu erörtern. Grundsätzlich ist jedes Anliegen den ein Wohnungseigentümer für sich wichtig erachtet, zu erörtern. Der Verwalter darf nicht den gewünschten Tagesordnungspunkt auf Notwendigkeit, Richtigkeit oder Sachlichkeit prüfen.
Gibt es auf einer Versammlung redefreudige Mitglieder, was ja häufig vorkommt, kann auf Beschluss die Redezeit begrenzt werden, um die Versammlung zu straffen. Dies kann auch allgemeingültig in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Diese sollte im ersten Zusammentreffen der Eigentümer beschlossen werden, kann aber auch nachträglich eingebracht werden.
Die Beschlussfähigkeit einer Versammlung ist neu geregelt worden. Bisher war es so, dass die Beschlussfähigkeit nur gegeben war, wenn die anwesenden Versammlungsteilnehmer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten. Jetzt ist die Versammlung stets unabhängig von der Zahl der anwesenden bzw. vertretenen Eigentümer beschlussfähig.
Umlaufbeschlüsse können auch außerhalb einer Eigentümerversammlung, jedoch in Textform erfolgen. Damit haben Eigentümer die Möglichkeit auch elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Internetplattformen oder Apps zu nutzen um einen Umlaufbeschluss zu fassen.
Neu ist, dass der Verwalter eine Beschluss-Sammlung führen muss. Damit haben die Eigentümer jederzeit ein vereinfachtes und schnelles Recht auf Einsichtnahme zurückliegender Beschlüsse. Damit erhält auch ein Erwerber von Wohnungseigentum einen schnellen Überblick über bestehende Beschlüsse. Im Gesetz heißt es dazu, jederzeit soll in übersichtlicher Form Kenntnis von der aktuellen Beschlusslage der Gemeinschafft und den damit zusammenhängenden gerichtlichen Entscheidungen dokumentiert werden.
Unter den vielen Änderungen im Gesetz sind auch solche die die Eigentümerversammlung betreffen. Vordergründig ist die besondere Dringlichkeit einer Versammlung geregelt. Grundsätzlich gilt dies, wenn eine ordentliche Versammlung nicht abgewartet werden kann oder der Verwalter deren Einberufung ablehnt. Die typischen Gründe für eine solche Einberufung sind bspw. ein außergewöhnlicher Instandhaltungsaufwand, die Beschlussfassung zu gerichtlichen Verfahren, Änderung des Wirtschaftsplanes, Forderungen nach Rechnungslegung, Erfordernis einer Sonderumlage, drohender Ablauf von Gewährleistungsfristen.
Über eine Eigentümerversammlung ein Protokoll zu führen ist unverzichtbar. Dieses Protokoll ist vom Versammlungsleiter und einem Eigentümer zu unterzeichnen. Ist ein Verwaltungsbeirat installiert, muss der Vorsitzende oder dessen Vertreter das Protokoll mit unterzeichnen. Es ist zu bedenken, dass das Protokoll jedoch nur die Ergebnisse der Versammlung wiedergibt. Darum ist es auch zu empfehlen ein Ablaufprotokoll zu führen, denn dieses gibt auch die Diskussionsbeiträge der Eigentümer wieder. Das Versammlungsprotokoll ist gemäß dem neuen Wohnungseigentumsgesetz unverzüglich nach der Versammlung zu erstellen und den Eigentümer zuzuleiten.
Der Verwalter ist nach dem neugefassten Gesetz verpflichtet eine Beschluss-Sammlung zu führen. So lässt sich, anders wie im Versammlungs- oder Ablaufprotokoll, jederzeit und übersichtlich, Kenntnis von aktuellen Beschlusslagen der Gemeinschaft und den damit zusammenhängenden gerichtlichen Entscheidungen erlangen.
Dem Verwalter ist keine Entlastung, auch wenn er seine Arbeit zur vollsten Zufriedenheit geleistet hat, zu gewähren. Die Entlastung widerspricht einer ordnungsgemäßen Verwaltung, denn im extremen Fall kann die Eigentümerversammlung im Nachhinein den Verwalter dann nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, bspw. bei einer sich nachträglich herausstellenden fehlerhaften Abrechnung oder einem mangelhaften Wirtschaftsplan.
Fazit: Das neue WEG stärkt die Rechte der Eigentümer. Die in diesem Aufsatz aufgezeigten Punkte zum neuen WEG sind nur ein kleiner Verweis auf die neue gesetzliche Regelung. Es ist beabsichtigt das Thema weiter im Auge zu behalten und in lockerer Form auf das Eine oder Andere an dieser Stelle hinzuweisen. dkr, 2021/11

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SON 10 2021 01

Vereinsfahrten   Vereinsfahrten    Vereinsfahrten     Vereinsfahrten  
Sie erinnern sich noch ……………?
Unsere letzte Vereinsfahrt war im Juli 2019. Das ist bereits mehr als 2 Jahre her.

Die Pause war von uns allen nicht gewollt. Sie wurde uns von der Pandemie verordnet. Die für 2020 und 2021 optimistisch von unseren beiden Organisatoren  Jürgen und Lothar geplanten Reisen fielen also dem Virus zum Opfer. Wir können von Glück reden, wenn es nur die Reisen waren. 
Wir nehmen an, dass die Pandemie uns im nächsten Jahr nicht wieder ausbremsen wird und haben deshalb beschlossen, die doch beliebten und begehrten Reisen wieder aufzunehmen.
Zunächst beginnen wir am Donnerstag, dem 05.05.2022 mit einer Tagesreise nach Jüterbog zum Kloster Zinna und zum Webermuseum.  Unterwegs werden wir natürlich zu Mittag essen und auch Kaffeetrinken wird eingeplant.
Eine zweite Tagesreise haben wir für Mittwoch, den 27.07.2022 nach Waren/ Müritz vorgesehen. Auch hier wird wie gewohnt ein volles Programm geboten.
Da wir nicht wissen, wieviel Personen sich für diese Fahrten interessieren, können wir natürlich noch  nicht mit der Planung beginnen  und auch noch keine Preise nennen. Sie können aber versichert sein, dass es keine Überraschungen geben wird.
Auf unsere Umfrage im Juli bzgl. Interesse an künftige Vereinsreisen haben sich nur ca. 30 Mitglieder gemeldet. Vor der Pandemie waren es immer mehr als das doppelte. Wir vermuten, es lag an der unsicheren Virussituation.
Bitte bis Ende November bei Lothar Quaas anmelden.
                                   info@egr-berlin-rudow.de  oder Tel.: 030 661 89 98.

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SON 10 2021

Sanierung der Immobile richtig planen

Unsere Immobilien sind alle in die Jahre gekommen, wie wir selbst auch. Teils in den 60-er, 70-er und 80-er Jahre gebaut, entsprechen sie nicht mehr den heutigen Anforderungen die die Umwelt, unsere Geldbeutel und die gesetzlichen Vorgaben verlangen. Für uns vordergründig sind die Energiekosten, die in letzter Zeit drastisch gestiegen sind und weiter explodieren. Bei Gebäuden die in den 60-er und 70-er Jahren errichtet worden sind, ist das Sparpotenzial im Vergleich zu Eigenheimen aus dem Jahr 2007 besonders hoch, denn sie verbrauchen unsaniert das Doppelte an Energie, und sie schlagen in Geld um das Mehrfache durch, weil die Preise gestiegen sind. 
Doch wie geht man an das Problem heran, ohne unseren eigenen Geldbeutel nicht zu arg zu strapazieren? Viele haben überhaupt nicht die Mittel. Hier steht die Verbraucherzentrale mit fachlichem Rat zur Seite. Auch gemeinnützige Beratungsgesellschafte helfen hier. In erster Linie ist es wichtig überhaupt zu wissen wo liegen die Einsparpotentiale. Ist es die Fassade, die wärmegedämmt werden muss, sind es die Fenster, die zum Teil undicht geworden sind, oder ist es ratsam die Heizanlage zu erneuern. Alles auf einmal muss nicht in Angriff genommen werden. Es ist aber grundsätzlich ratsam einen Experten hinzu zu ziehen. Für ca. 30,- € kommt ein Fachmann der Verbraucherzentrale ins Haus und ermittelt welche  alternativen Heiztechniken ins Auge gefasst werden müssen. Aber nicht nur die Heizanlage hat er im Blick, sondern das gesamte Sanierungskonzept. Danach macht er Vorschläge welche Maßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge ergriffen werden sollten. Erst jetzt müssen Sie Ihr Augenmerk auf den Kostenrahmen richten. Mit den Empfehlungen des Energieberaters wählen Sie die erste Maßnahme aus, denn Sie müssen nicht alles auf einmal ausführen lassen. Sie lassen sich von entsprechenden Fachfirmen Angebote machen und werten sie aus. Auch hierbei erhalten Sie, wenn Sie es wünschen Entscheidungshilfen vom Berater.
Nun ist es für Sie wichtig zu wissen, dass Ihnen auch bei der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen der  Staat hilft. Sie erhalten z. B. für eine neue Dachdämmung oder einen Heizungsaustausch im Rahmen der aktuellen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 45 % der Kosten durch die Bundesanstalt  für Finanzaufsicht (BaFa), wenn die Vorgaben fachlich und energieauswirkend umgesetzt werden. Es gibt auch Förderkredite zu günstigen Konditionen bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW). Auch bei Ihren Beurteilungen wo und wie  dabei vorgegangen werden sollte, erhalten Sie  professionelle Unterstützung von einem Energieberater. Die Anträge sind in den meisten Fällen vor einer Ausführung über Ihre Hausbank zu stellen. Es steht Ihnen aber auf frei zu bestimmten Klimapaketen eine Steuerförderung in Anspruch zu nehmen. Welchen Weg Sie begehen wollen, immer ist vorrangig eine lückenlose, professionelle, beratende Begleitung erforderlich, in vielen Fälle jedoch verpflichtend.                       
Dkr

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SON 07 2021 01

Berliner Wasserbetriebe / Abschlagszahlungen

Liebe Vereinsmitglieder, haben Sie auch schon von den Berliner Wasserbetrieben die Abrechnung mit dem dazugehörigen aktuellen Abschlagsplan erhalten? In diesem Abschlagsplan sind diesmal nur die Abschläge bis zum Ende des Jahres 2021 ausgewiesen. Der Grund dafür sind rechtliche Anpassungen, die ab 2022 in Kraft treten. Die Gebühren sollen trotz der restlichen Anpassung stabil bleiben. Was bedeutet das für uns als Verbraucher? Wir der EGR werden bei den Berliner Wasserbetrieben nachfragen!
Michael Silbiger (Quelle Berliner Wasserbetriebe)

Info zum Grundwassermanagement
Der Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e. V.
lädt alle Interessierte und Betroffene ein:
Dienstag: 27. Juli 2021 – 18.30 Uhr
Es gelten auch weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln des RKI
und der Senatsverwaltung. Ich freue mich schon jetzt auf
rege Beteiligung und gute Diskussionen.
Michael Silbiger (Bevollmächtigter des EGR)

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SON 07 2021

Wo uns der Schuh drückt

Werte Vereinsmitglieder nach der längeren Pause wollen wir uns, jetzt im 101. Jahr, verstärkt um Ihre Probleme kümmern. Diese wurden bisher in den Mitgliederversammlungen dem amtierenden Bürgermeister / -in vorgetragen und auch teilweise behoben. Wir wissen aber noch nicht, wo der „Schuh drückt“, daher die Bitte senden Sie uns ihre Probleme, die sie erkennen und die sie abgeändert haben möchten.
Denken Sie aber bitte daran: Keine Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Ähnliches (bei mir hängt der Ast über dem Zaun), solche Dinge können sie gern bei einem persönlichen Gespräch in der monatlichen Rechtsberatung im Vereinshaus vortragen. Wir sammeln die Ideen und übergeben sie den entsprechenden Behörden. Denken sie daran, in der Gruppe sind sie stärker als ein „Einzelkämpfer“.
Sie können sich doch einmal zur Einbahnstraßenregelung in der Köpenicker Straße äußern, die als Ersatzstrecke für den Fernwärmebau auf dem Neudecker Weg notwendig war. Natürlich haben die üblichen Verdächtigen die Strecke als Rennstrecke genutzt, aber mit einer vernünftigen Regelung (rechts vor links und evtl. Poller) ließe sich da einiges verändern. Das war nur ein kleines Beispiel, Ihnen fällt bestimmt viel mehr ein.
Benutzen sie bitte unsere bekannte E - Mail Adresse info@egr-berlin-rudow.de, das Telefon 030 / 662 48 00 (Anrufbeantworter ist geschaltet, wir rufen zurück) oder sprechen sie Ihren Gruppenbetreuer an.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer.
Peter Genrich (Kassierer)

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SON 05 2021

Das Rudower Fließ

Sie alle haben sich schon des Öfteren dort nach einem üppigen Mittagessen bei herrlichem Sonnenschein die Kalorien wieder abgelaufen. Sicher hat sich dabei der Eine oder andere gefragt, woher dieses Bächlein mit der naturbelassenen Vegetation seinen Namen hat und wie es entstanden ist. Der Wasserlauf ist nicht für das nahegelegene Klärwerk in Waßmannsdorf angelegt worden. Nein, er war schon da bevor das Klärwerk gebaut wurde, und zwar vor ca. 12.000 Jahren, während der Weichselkaltzeit als eiszeitliche Schmelzwasserrinne entstanden. Durch den Anstieg der Temperaturen kam es zu einer Schnee- und Eisschmelze und das Wasser sammelte sich in Vertiefungen, die sich zu einer Rinne ausformten. Diese Rinne blieb über viele Jahrhunderte von menschlichen Einflüssen verschont.
Zwischen den beiden Weltkriegen wurde für den weiteren Verlauf ein unterirdischer Kanal geschaffen, um das Gebiet zwischen Neuköllner Straße und Teltowkanal ohne landschaftlichen Einfluss erschließen zu können. So fließt das Fließ unmittelbar vor dem Bildhauerweg in einen unterirdischen Kanal, weiter unter dem Ehrenpreisweg zur Stubenrauchstraße. Hier folgt der Kanal etwas halbrechts der Stubenrauchstraße, wobei sich dann das Wasser unterhalb des Tanklagers Rudow, nach 9,2 km, in den Teltowkanal ergießt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es zu einer weiteren gravierenden Denaturierung im oberirdischen Wasserverlauf im Bereich des Geflügelviertels. Anwohner begradigten bei der Errichtung ihrer Bauwerke das Ufer des Baches. Die Betreiber des Klärwerkes Waßmannsdorf nutzten das Fließ darüber hinaus als Vorfluter. Um die belasteten Abwässer schneller abfließen zu lassen, wurde das Flussbett begradigt und mit Betonschalen ausgekleidet.
1980 erfolgte dann wieder ein Rückbau. Die Betonschalen wurden entfernt und das Gewässerbett schlangenförmig ausgedehnt und verbreitert. Eine Uferbepflanzung mit Bäumen und Sträuchern folgte. Man legte Wege, auch über Holzstege, an. Von diesen Stegen kann man die Fauna und Flora beobachten. So erleben wir das Gewässer heute, das seinen Ursprung in den Kleinziethener Rieselfelder vor der Stadtgrenze als sandgeprägter Tieflandbach hat. Es wird in seinem Verlauf in Richtung Nordost von Bewässerungsgräben und heute zusätzlich vom Klärwerk Waßmannsdorf mit geklärtem Abwasser gespeist. Das Fließ verläuft als tiefer, breiter Graben parallel zum Rudower Damm, der ehemaligen Straße von Kleinziethen nach Rudow, bis zum heutigen Berliner Mauerweg. Nach einem Durchfluss durch einen langen Düker, einer Druckleitung zur Unterquerung bspw. einer Straße, passiert das Fließ die Landesgrenze zu Berlin. Hier ändert sich das Landschaftsbild des Rudower Fließ, dank eines behutsamen und durchdachten Rückbaues, deutlich. Dichter Baumbestand und Wasserpflanzen bilden die Uferlandschaft des Fließ. Nach der Unterquerung des Geflügelsteiges sind kleine Auen und Moore anzutreffen, die ein ideales Habitat für Teichrallen, Enten und Fischreiher bieten. An dieser Stelle mündet der Meskengraben in das Rudower Fließ. Unter Beibehaltung seiner nordöstlichen Richtung unterquert es die Großziethener-Chaussee und durchfließt weitere Moore, um danach, kurz vor der Neuköllner Straße seine Richtung nach Nordosten zu ändern. Die letzten oberirdischen Meter sind dann bereits kanalisiert.
Wie kommt nun dieser Bachlauf zu seinem Namen? In Brandenburg, Berlin und Sachsen wird ein solches Gewässer auch Fließ genannt. In einigen Brandenburgischen Dialekten findet man auch dafür die Bezeichnung Fliet. Niederdeutsch entspricht es dem Fleth oder Fleet, und im niederländischen ist es der Vliet.
Hannelore Schöneck und Dieter Rentz (Quelle wikipedia)

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SON 03 2021

Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht

Entsteht etwa ein neues Sumpfgebiet im Blumenviertel und den angrenzenden Straßen in Rudow und Buckow? Wir hoffen, dass es soweit nicht kommt. Wie uns unser Partnerverein Siedlungsverträgliches Grundwasser Berlin e.V. (SVG) mitteilte, wurde die Klage „Siedlungsverträgliche Grundwasserverhältnisse“ von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Müggenborg am 29. Dezember 2020 beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Klageschrift ist 81 Seiten stark und wird von vier Parteien vertreten. (Mitglieder des SVG.) Jetzt heißt es erst einmal warten.
 (Quelle: Christina Schwarzer Vorsitzende des SVG)

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Wir zum Thema

Wir wollen nicht warten bis die Wahlwerbeaktivitäten von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90, die Grünen, im Superwahljahr 2021 in Berlin an den Start gehen. Nein, wir wollen jetzt schon wissen, welche Standpunkte die Spitzenkandidaten zur Grundwasserproblematik einnehmen. Sie, liebe Mitgliederinnen und Mitglieder, haben jetzt schon das Recht auf diese Antworten. Wir, der EGR, werden um schriftliche Stellungnahmen nachsuchen. Diese Stellungnahmen werden wir natürlich in unserer Mitgliederzeitung veröffentlichen. Gerne würden wir das auch in der monatlichen Gesprächsrunde zum Grundwassermanagement im Vereinshaus des EGR diskutieren. Doch die gegenwärtigen Verordnungen im Zusammenhang mit Covid -19 lassen dies nicht zu. Der Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e.V. (EGR) wird Sie, liebe Interessierten, zum Neustart des Grund-wassermanagement frühzeitig informieren. Wir wollen gesund bleiben.
Michael Silbiger (Bevollmächtigter des EGR)

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Maskenpflicht auch in privaten Pkw  
Infektionsschutzmaßnahmen

Laut Pressemitteilung vom 02. Februar 2021 zur 5. Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordung ist eine medizinische Gesichtsmaske in allen Fahrzeugen zu tragen Dies gilt für Personen, die nicht das Fahrzeug führen und nicht gegenüber Ehe-  Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts und gegenüber Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie im Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden.
Michael Silbiger,  Quelle Presse- und Informationsamt des Landes Berlin

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SON 02 2021

Grundwassermanagement

Entsteht ein neues Sumpfgebiet im Blumenviertel und den angrenzenden Straßen in Rudow und Buckow?
Wir meinen soweit ist es noch nicht. Wie uns unser Partnerverein Siedlungsverträgliches Grundwasser Berlin e.V. (SVG) mitteilte, wurde die Klage „Siedlungsverträgliche Grund-wasserverhältnisse“ von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Müggenborg am 29. Dezember 2020 beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Klageschrift ist 81 Seiten stark und wird von vier Klageparteien vertreten. (Mitglieder des SVG.) Jetzt heißt es erst einmal abwarten. Quelle Christina Schwarzer Vorsitzende des SVG.
Wir wollen nicht warten bis die Wahlwerbungen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90 die Grünen im Superwahljahr 2021 in Berlin starten. Nein, wir wollen jetzt schon wissen, welche Standpunkte die Spitzenkandidaten zur Grundwasserproblematik einnehmen. Sie, liebe Mitglieder*innen, haben jetzt schon das Recht auf diese Antwort. Wir der EGR werden um schriftliche Stellungnahmen nachfragen. Diese Stellungnahmen werden wir natürlich in unserer Mitgliederzeitung veröffentlichen. Gerne würden wir das auch im Grundwassermanagement im Vereinshaus des EGR diskutieren, jedoch Covid-19 lässt dies nicht zu. Somit sollten wir abwarten bis die Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zu SARS-CoV-2 und die Ansteckungsgefahren sich geändert haben. Der Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e.V. (EGR) wird Sie, liebe Interessierte, zum Neustart des Grundwassermanagement frühzeitig informieren. Wir wollen gesund bleiben.
Michael Silbiger ( Bevollmächtigter des EGR)

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SON 02 2021 01

Grundsteuerreform

Das Land Berlin liegt bei der Umsetzung im Zeitplan. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach dem Grundsteuer-Reformgesetz festgesetzt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde eine verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer beschlossen. Darin hat der Bundesgesetzgeber eine Grund-steuer geregelt, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Auch das Land Berlin wird das neue Gesetz anwenden. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Reform liegen im Zeitplan. Seit 2019 wird an der Umsetzung des Bundesgesetzes gearbeitet. Der Grundsteuerwert wird nach dem tatsächlichen Bestand des Grundstücks (und der Gebäude) zum 01.01.2022 ermittelt. Die Erklärungen sind von den Eigentümer*innen ab dem 01.07.2022 online über das Steuerportal “ELSTER” abzugeben. Die Feststellungen der Grundsteuerwerte sollen in Berlin bis Anfang/Mitte des Jahres 2024 weitgehend abgeschlossen sein. Anhand der Messbeträge kann dann ein Hebesatz für Berlin ab dem Jahr 2025 festgelegt werden.
Michael Silbiger / (Pressemitteilung Nr. 21-001 vom 04.01.2021 Pressestelle Senatsverwaltung für Finanzen)

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V 01 2021 01

Über die Pandemie und die, die es nicht glauben wollen

Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben wir das Jahr 2020 schon hinter uns oder es liegt in den letzten Zügen. Kein schönes Jahr, jedenfalls nicht für uns. Unser Vereinsleben hat arg unter den Begleitumständen gelitten. Wie Sie sich erinnern, fing das Jahr sehr dramatisch mit dem Corona-Virus an. Anfangs haben wir die Tragweite des beginnenden Geschehens noch gar nicht begriffen. Erst langsam wurde uns bewusst wohin alles führen wird. Das Wort Pandemie war vielen im März noch kein Begriff. Aber als sie für uns alle begreifbar war, musste eigentlich auch dem letzten bewusst werden, was es bedeutet, was auf uns zukommt und für jeden Einzelnen bedeutet. Erschreckend waren die Geschehnisse am Rande. In allen Bereichen herrschte Mangelware. Hamsterkäufe waren an der Tages-ordnung. Jetzt musste auch dem letzten bewusst werden, wie abhängig wir vom gesamten Weltgeschehen waren. Die allen Ortes gelobte Globalisierung, die ungehemmte Reiselust, die unkontrollierte Flüchtlingsbewegung u. v. m. hatten, wie wir heute wissen, viel dazu beigetragen. Jeder hoffte, dass mit kontrollierten und koordinierten Maßnahmen seitens der politischen Führung dem Schrecken ein Ende gesetzt wird. Doch außer Appellen geschah nichts. Außer, dass man viel Geld in die Hand genommen und zur Ausgabe freigestellt hat. Bums waren Milliarden da, wie unser Finanzminister sich so fein äußerte. Doch woher das Geld kam sagte er nicht. Er sagte auch nicht wer dafür gerade stehen muss. Brauchte er auch nicht, denn dieses konnten wir uns schon am ersten Tage ausrechnen. Wir, unsere Kinder und Kindeskinder werden dies bezahlen. Es sind ja nicht die Milliarden die gleich zu Anfang vielen klagenden Unternehmen in Aussicht gestellt wurden. Nein! Den Folgen der Globalisierung musste und muss man auch weiter entgegensteuern. Dazu benötigt man weitere Milliarden. Man stelle sich das mal vor, selbst das billige Klopapier wurde in China produziert. Aber das ist ja noch nicht alles. An allen Ecken fehlte Personal, in den Ämtern, besonders bei den Gesundheitsämtern, bei der Polizei und den Ordnungsbehörden, nicht vorstellbar auch im medizinischen Bereich. Das zusammenstreichen der Belegbetten hatte eine fatale Situation heraufbeschworen. Nachdem im Sommer sich dann die Pandemie abschwächte, war man guter Hoffnung, dass alle Verantwortlichen daraus gelernt hatten. Doch weit gefehlt. Und dies umso tragischer, weil man davon ausging, dass eine zweite Welle im Herbst viel stärker ausfallen und für alle eine hohe Herausforderung sein wird. So machte man munter weiter. Es wurde viel Diskutiert. Jeder Landesfürst hatte seine eigenen Vorstellungen und Ansichten zum aktuellen Problem. Statt sich nun mal ernsthaft zusammenzusetzen und das föderalistische System in Deutschland für eine kurze Zeit außer Kraft zu setzen und mit großer Geschlossenheit daran zu arbeiten, wie man beispielsweise einen Verhaltenskodex in der Bevölkerung anordnet, versucht man mit Bitten und Apellen Geschlossenheit und Folgsamkeit in der Bevölkerung zu erreichen. Wohin das führte konnte man in der jüngsten Zeit erschreckend zur Kenntnis nehmen. Eine kleine Minderheit, aber dennoch Tausende und Abertausende machten ihren Unmut Luft, weil sie ein kleines Stück Stoff vor Mund Nase binden, Abstände einhalten und ihre sonstige Gewohnheiten einschränken sollten. Die Mehrheit musste es ausbaden. Heute geht fast nichts mehr. Dennoch sollten wir die Hoffnung nicht verlieren, dass es sich bald bessert. Was bringt uns das neue Jahr? Vorerst sicherlich Mund-/Nasenschutz, Hygiene und Abstand halten. Jeder ist in der Verantwortung. In diesem Sinne alles Gute, Gesundheit und ein hoffentlich friedvolles  neues Jahr.               
Ihr 1. Vorsitzender Dieter Rentz    

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SON 12 2020

Wie sicher sind unsere Bankeinlagen?

Wir alle haben mehr oder weniger etwas auf der „hohen Kante“. Je älter wir sind umso umsichtiger betreiben wir dies. Man weiß ja nicht was kommt. Für alle Eventualitäten will man gewappnet sein. Diese Handlungsweise ist umso zwingender, wenn man eine Immobilie hat. Irgendwo oder irgendwann geht immer etwas kaputt. Also wird ständig etwas zurückgelegt für den Fall aller Fälle. Doch in der heutigen Zeit kommen Ängste auf. Bleibt mir mein kleines Vermögen? Habe ich noch die Garantie, dass es reicht?
Eines kann vorweggenommen werden, reichen wird es manchmal nicht. Der Wert des Geldes nimmt ständig ab, weil die Preise steigen und wir uns in einer gewollten und gelenkten Inflation befinden. Hinzu kommt, dass es jedem Angst macht, dass in der heutigen Zeit unter der Corona-Pandemie von der Politik Unsummen locker gemacht werden, um mit sinnvollen oder weniger sinnvollen Maßnahmen diverse Wirtschaftsbereiche zu stützen. Die Begehrlichkeiten sind groß. Woher das Geld kommt, sagt keiner.
Für unsere Bankeinlagen gibt es heute so gut wie keine Zinsen. Darlehen sind dagegen günstig. Die Banken wollen leben, können sich aber dem Druck des billigen Geldes nicht entziehen. Dennoch werden Allerortens Filialen geschlossen. Was Passiert aber, wenn eine Bank, ausgerechnet Ihre, pleite macht? Keine Panik! Ihre Bankeinlagen stehen unter einem gesetzlichen Schutz. Es ist also dort sicher aufgehoben. Denn Bankeinlagen  sind innerhalt der Europäischen Union bis zu 100.000,- € pro Kunde und Bankinstitut bei allen Banken und Sparkassen geschützt.  Im Falle einer Insolvenz einer Bank werden diese Einlagen innerhalb von sieben Werktagen komplett ersetzt. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für Tages-, Festgeld-, Girokonten, für Sparbriefe und Sparguthaben gleichermaßen und natürlich auch für Bausparverträge. Darüber wachen die Länder- und die Bundes-, wie auch die Europäische Zentralbank. Die gesetzliche Sicherung geht bei den Spar- und Landesspar- sowie den Landesbausparkassen noch weiter, denn diese helfen sich unter dem Dach des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes erst einmal gegenseitig. Im Falle einer Insolvenz oder Liquidität einzelner Institute, auch im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten stehen sie füreinander ein. Und dies mit Erfolg, denn seit den 70-er Jahren ist noch kein Mitgliedsinstitut insolvent gegangen und es hat damit noch kein Kunde Einlagen und Zinsen verloren.
Für Sie heißt das, stecken Sie Ihre paar Euro nicht in den Sparstrumpf und auch nicht unter der Matratze oder gar ins Schließfach, sondern lassen Sie es ruhig auf Ihrem Konto und schlafen Sie ruhig.
dkr (12/2020)

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SON 11 2020

Mitarbeiter gesucht

Bei den Gruppenbetreuern fehlen wieder Gruppenbetreuer. Frau Regina Meyer, die bisher zwei Gruppen betreut hat, hat ihren Wohnsitz außerhalb Berlins verlegt. Für eine Übergangszeit haben wir eine Notlösung gefunden, die aber nicht von Dauer sein kann, denn diese beiden Gruppen werden von den verbliebenen Betreuern in Teilen mitversorgt. Die Aufgabe der Betreuung umfasst das Verteilen unseres Mitteilungsblattes und der Gartenzeitung, jeweils in ca. 50 Exemplaren je Gruppe. Ferner ist einmal im Jahr, laut Satzung im ersten Quartal des jeweiligen Jahres, der Mitgliedsbeitrag entgegen zu nehmen. Zweimal im Jahr findet die Abrechnung mit den Kassierern im Vereinshaus statt. Zu den weiteren Aufgaben zählt der Kontakt zu den Mitgliedern im Betreuungsbereich. Im Rahmen seiner/ihrer Funktion nimmt er/sie an den Vorstandssitzungen mit Rede- und Stimmrecht teil, muss er / sie aber nicht. Derjenige /diejenige, der/die sich zutraut eine Gruppe zu betreuen, erhält für seine/ihre Tätigkeit eine kleine Aufwandsentschädigung. Er/sie sollte sich umgehend beim Vorstand melden. Für den möglichen Erfolg unserer Werbung bedanken wir uns schon einmal im Voraus.                                            
Der Vorstand

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SON 10 2020

In eigener Sache

Im nächsten Jahr feiert unser Verein sein 100jähriges Bestehen.
Rudow war noch ein Dorf im Kreis Teltow, als am 01. Oktober 1920 durch Zusammenschluss mit weiteren 58 Landgemeinden, die neue Stadtgemeinde Berlin entstand. Rudow zählte damals 1.447 Einwohner. 25 – 30 Siedler haben am 08. Mai 1921 in einer Versammlung die Gründung des „Siedlerverein Neu-Rudow e.V.“ beschlossen. Seit 01. Januar 1936 trägt der Verein seinen heutigen Namen.
Im Internet unter www.egr-berlin-rudow.de finden Sie u.a. die Chronik des Vereins. Interessenten, die über kein Internet verfügen, können ggfls. ein gedrucktes Exemplar erhalten. Bitte beim  Vorstand melden.
Wir, alle derzeitigen Mitglieder, sind die „Erben“ und somit die Nachfolger der Siedler, die im Jahre 1921 in Rudow den Verein ins Leben gerufen haben. Aus dieser „Erbschaft“ ergeben sich für uns alle   Rechte und Pflichten. 
Unsere größte Pflicht besteht darin, das „Erbe“- sprich unseren Verein- zu erhalten und weiter in die Zukunft zu führen. Um den Verein mit seinen Vermögenswerten (Haus und Grundstück) zu erhalten und an weitere Mitglieder zu „vererben“,   braucht es ständig neue und engagierte Mitglieder, die zum Teil je nach verfügbarer Zeit, sowohl im Vorstand als auch in der Verwaltung mitarbeiten, um die Ziele des Vereins gemäß Satzung zu erreichen. Die Werbung weiter, neuer Mitglieder sollte sich daher jeder von uns zur Aufgabe machen. Wenn ihr Nachbar zur rechten, zur linken und gegenüber bereits Mitglied in unserem Verein ist, haben wir ein Ziel erreicht. Reden Sie doch einfach mit dem Nachbarn, wenn Sie nicht wissen, ob er/sie bereits Mitglied ist. Lassen Sie sich bitte, wenn erforderlich, von ihrer Betreuerin/ ihrem Betreuer unterstützen. Auch Fördermitglieder werden aufgefordert und gebeten, sich an der Werbung neuer Mitglieder als auch Fördermitglieder zu beteiligen. Nur ein Mitglieder starker Verein kann sich an der Entwicklung seines Kiezes beteiligen und vielleicht letztendlich mit seinen Ideen und Forderungen durchsetzen. LQ/Sept.2020

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SON 10 2020 01

In eigener Sache:

An jedem 1. Mittwoch im Monat findet von 15 – 18 Uhr in unserem Vereinshaus der sogenannte Spieletag statt. Meistens treffen sich zu diesem Anlass bis zu 15 – 18 Personen. Es gibt Kaffee und Kuchen. Unsere Hannelore Scheunemann zaubert manchmal auch noch andere Leckereien auf den Tisch (für nur 1 €). Es ist immer recht gemütlich. Wir möchten auch wieder einmal neue Gesichter sehen.   Deshalb würden wir uns sehr über Zuwachs freuen. Ganz toll wäre noch, wenn die eine Dame oder der andere Herr sich unseren Skatrunden anschließen könnten. Wir sind keine Profis, wir spielen nur aus Freude am Spiel. Trotzdem wollen wir aber alle gewinnen!
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch auf unseren Frühschoppen an jedem 3. Sonntag von 10 – 13 Uhr auch hier im Vereinshaus hinweisen. Auch für diese Veranstaltung würden uns neue Gesichter gut tun. Der 1. Schritt muss getan werden. Wer erst einmal hier war, wird immer wieder kommen. Der 1. Schritt ist der wichtigste.           
Wir sind gespannt. LQ

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SON 09 2020

Tagesfahrt am 19.05.2021 nach Halberstadt/ Quedlinburg
Wir wollen es endlich w i e d e r  !!!!

Die ausgefallenen Tagesfahrt nach Halberstadt in 2020 wollen wir in 2021 nachholen und sind bereits dabei alles zu organisieren.
Das ausgewählte Busunternehmen bestätigt uns nach heutigem Stand, dass Busreisen nach der Lockerung der Abstandsregeln, unter Einhaltung der Hygienerichtlinien und der Nutzung eines Mund-Naseschutzes während des Aufenthalts im Bus wie gewohnt möglich ist. Es sind alle zwei Stunden Pausen vorgeschrieben. Handdesinfektion ist vor Einstieg zwingend notwendig und wird am Bus zur Verfügung stehen.
Das war der entscheidende Faktor um überhaupt eine Busreise zu planen.
Nun wie gewohnt der Ablauf unseres Tagesausfluges:
Wir treffen wir uns am Vereinshaus. Die Abfahrt ist für 07:30 h geplant. Es sind ca. 220 km bis Halberstadt und die Fahrzeit beträgt ca. 3 Stunden. Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland und hat ca. 42.000 Einwohner. Durch einen Luftangriff im April 1945 wurde die Innenstadt  zu mehr als 80 % zerstört. Inzwischen ist sie über Jahrzehnte wieder oder neu aufgebaut worden. Für 11:00 h sind wir bei der Halberstädter Würstchen – und Konservenfabrik, Kehrstraße 1, zu einer Werksbesichtigung angemeldet. Einschließlich eines Imbiss „Kartoffelsuppe mit Würstchen“ dauert die Führung etwa 2 1/2 Stunden.
Anschließend fahren wir nach Quedlinburg. Dort werden wir nach einer kurzen Freizeit  um 15:00 h eine 45-minütige Stadtbesichtigung mit der Bimmelbahn haben. Quedlinburg ist eine Stadt an der Bode mit ca. 20.000 Einwohner nördlich des Harzes im Landkreis Harz. 922 urkundlich zum ersten Mal erwähnt und 994 mit dem Stadtrecht versehen.
Bevor wir dann gegen 17:00 h unsere Rückfahrt antreten müssen, ist  vorher noch Kaffee und Kuchen im Café & Restaurant zum Roland, Breite Straße 1 – 3, für uns reserviert.
Anmeldungen können ab sofort  wie gewohnt bei Lothar Quaas erfolgen.
Telefon: 030 6618998 oder E-Mail:
lotharquaasberlin@freenet.de .
Wir sind bereit, ihr auch?

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Aufgrund der Hygienemaßnahmen und der damit verbundenen Kosten erhöht sich der Kostenbeitrag zum Vorjahr und beträgt voraussichtlich € 56,00 pro Person und beinhaltet die Busfahrt, Besichtigung der Wurstfabrik und Imbiss sowie Stadtführung mit Bimmelbahn und Kaffeetrinken in Quedlinburg. Den endgültigen Kostenbeitrag teilen wir nach Abschluss der Planung mit.
Zu unserer Wochenendfahrt vom 23. – 25.07.2021 – vermutlich Magdeburg - demnächst mehr.
Lothar Quaas / Jürgen Stadermann, 01.08.2020
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SON 08 2020 02 

Alltagsgeschichten

Im letzten Monat (SON 07 2020 01) haben wir über die Verweildauer einzelner Verkehrsobjekte berichtet. Dies hat zu Verwunderungen und einer gewissen Ratlosigkeit geführt. Nun, nur 4 Wochen später, können wir berichten, dass 2 Fälle erledigt sind. Es ist nicht klar, ob der Artikel im Grünen Blatt einen Motivationsschub ausgelöst hat oder ob es sich um eine zeitliche Überschneidung bzw. um  notwendige Baumarbeiten  gehandelt hat. Auf jeden Fall sind die Anwohner froh.
1. Das Fahrrad mit einer Verweildauer von 14 Monaten war von einem Tag zum anderen Tag verschwunden.
2. Der Transporter, der uns 8 Monate erfreute, wurde fachgerecht auf einen für ihn und der Umwelt sicheren Parkplatz befördert.
Vielen Dank Pg

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Klartext

Wir wollen an dieser Stelle auf Missstände im Ortsteil Rudow hinweisen, mit der Absicht, dass diese von zuständigen Verwaltungsstellen abgestellt werden. Wir wollen keine Meckerecke, sondern erreichen, dass sich etwas zum Positiven bewegt. Jedes Mitglied ist aufgefordert solche Hinweise dem Vorstand zur Kenntnis zu bringen. Sie werden redaktionell bearbeitet und abgedruckt, nach Möglichkeit mit einem Bild, das den Sachverhalt verdeutlicht.
 Der Vorstand und pg (Juli 2020)

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SON 08 2020 01

Antrag aus der BVV-Neukölln
Betr. Köpenicker Straße und Prierosser Straße entlasten

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten sich für die Umsetzung einer Einbahnstraßenregelung in der Köpenicker Straße und Prierosser Straße einzusetzen.
1. Die Köpenicker Straße soll von Alt-Rudow bis zum Selgenauer Weg Einbahnstraße werden in Richtung Kanalstraße.
2. Die Prierosser Straße soll von der Köpenicker Straße bis zur Krokusstraße Einbahnstraße werden in Richtung Krokusstraße.
3. Auch das eingeschränkte Halteverbot in der Köpenicker Straße an den Markttagen soll aufgehoben werden.
Begründung: Durch die engen Straßen kommt es zu erheblichem Verkehrschaos, insbesondere an den Markttagen. Der Marktbetreiber und die AG Rudow befürworten ebenfalls eine Einbahnstraßenregelung und aus Sicht des Marktbetreibers ist Punkt 3 auch zu befürworten.
Olaf Schenk BVV-Neukölln (Juni 2020)

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SON 08 2020

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen an Wohngebäuden

Der Bund hat Anfang des Jahres ein Klimapaket auf den Weg gebracht. Gemäß diesem ist auch u. a. eine steuerliche Förderung einer selbstgenutzten Immobilie möglich, wenn diese energetisch saniert wird. Die Maßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
Es werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Die Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken,
  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage sowie Optimierung bestehender Heizungs-anlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind,
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchs-optimierungen.

Hinzu kommen Kosten eines Energieberaters und die Kosten für die Erteilung der notwendigen Nachweise bzw. Bescheinigungen.
Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Die Immobilie muss in der Europäische Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen und sie muss älter als 10 Jahre sein. Maßgebend hierfür ist der Baubeginn und sie muss im Jahr der Steuerermäßigung selbst genutzt werden. Der Steuerpflichtige muss eine auf ihn ausgestellte Rechnung vorweisen, in der die förderungsfähige energetische Maßnahme beschrieben wird, das beauftragte Fachunternehmen die Arbeitsleistung genauestens beschreibt. und  in der auch die Adresse des begünstigten Objektes ausgewiesen wird. Zu guter Letzt muss sie in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Der Rechnungsbertrag muss bargeldlos auf des Konto des Auftragnehmers erstattet sein. Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenen Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach erfüllt sind.
Die Steuervorteile stellen sich wie folgt dar:
Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr sind jeweils 7% der Kosten abzugsfähig, maximal 14.000,-€ pro Jahr. Im dritten Jahr sind noch einmal 6% begünstigt, maximal 12.000,- €                                   dkr, Juni 2020

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SON 07 2020 01                       

Alltagsgeschichten

1. Es geht um ein Fahrrad, dass aus unbekannten Gründen vor genau 14 Monaten an diesem Platz abgestellt wurde. Etwas verformt und schon beraubt. Die „Knochen“ lagen aber auf der Straße. Die Anwohner wunderten sich und im Laufe der Zeit wunderten sie sich immer mehr und als dann der Herr Bürgermeister des Bezirkes auf einer Mitgliederversammlung im November 2019 sagte: Wenn Sie Probleme haben, dann wenden Sie sich doch an die entsprechenden Behörden. Das taten die braven Bürger 3 x und jedes Mal bekamen Sie die schriftliche Mitteilung, dass der Fall in der Bearbeitung sei. Nun feiern wir in diesem Monat den 14. Geburtstagsmonat.

 

2. Es geht um einen kleinen LKW, mit einer ausländischen Autonummer der still und bescheiden seit 8 Monaten in einer Straße parkt. Der Wagen wird nicht bewegt, es kommt kein Halter oder Fahrer vorbei, er verhindert nur weitere Parkmöglichkeiten. Auch hier wurde die Behörde angesprochen und es wurde mitgeteilt, dass nichts Unrechtsmäßiges vorliegt. Der Wagen kann also noch die nächsten Jahre dort stehen bleiben.

 

 

 

3. Über unser „Küken in blau“ gibt es nicht viel zu sagen. Der Wagen steht nach einem Unfall seit 6 Monaten verbeult und verschroben in der Gegend und dient nicht gerade zur Aufhellung der Stimmung.

 

 

 

4. Zu guter Letzt gibt es noch die Parkparade in dieser Straße. An langen Wochenenden oder während der Ferienzeit oder täglich so ab 15.00 Uhr finden sich die „umweltfreundlichen“ Stinker ein um hier in Ruhe die Firmenfahrzeuge zu parken. Auch in diesem Fall wurden die entsprechenden Behörden angesprochen.

Das sind die Rudower Geschichten, bei denen mir immer folgendes einfällt. Sowohl die verantwortlichen Mitarbeiter der Behörden (Gewählte, Angestellte, Beamtete) oder auch die Verursacher, sollten immer an den Philosophen Kant denken, der auf die heutige Zeit übertragen sagte: Wollt Ihr vor eurer Tür auch diesen Anblick haben?    
Pg (Juni 2020)

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Ihr Garten im Internet?
Das geht doch gar nicht!

Doch der Eigenheim- und Grundbesitzer Rudow e.V., ihr Verein macht es möglich.
Zumindest nicht den ganzen Garten, sondern die besondere Blume, der besondere Strauch, die besondere Hecke, die Ihnen in Ihrem Garten so ganz besonders gut gefällt.
Und so wird es gemacht: Digitaler Fotoapparat, Handy, Tablets. Motiv aussuchen und Foto machen. Das gewünscht Motiv im Computer herunterladen oder auch gleich an unsere Email Adresse: info@egr-berlin-rudow.de. senden. Toll wären auch noch Ihr Vorname und Ihre Gruppe und natürlich welchen Namen Ihr Motiv hat. Den Rest macht Ihr EGR. Das heißt, Ihr Bild (bis zu 2 Bilder) wird auf der Internetplattform veröffentlich und somit Eigentum des EGR. Die Zeiten sind gerade nicht schön in Covid 19 aber wir, der Verein und Sie als Mitglieder, können sich und andere Mitglieder mit einem Bild auf der Internetseite www.egr-berlin-rudow.de erfreuen.
Michael Gruppe 3 Zierlauch / Juni 2020

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SON 06 2020

Tauben beschmutzen Solaranlagen

Der Eigentümer greift zum Jagdgewehr.

So geht es natürlich nicht, befand das Landratsamt in Karlsruhe. Sicher ist es für Photovoltaik-Betreiber ein ernsthaftes Problem, wenn Tiere in den Hohlräumen zwischen Dach und Modulen nisten, dann verdrecken sie gesamte Anlage, was zu Leistungseinbußen und Beschädigungen führen kann. Ein Hausbesitzer im Raum Karlsruhe sah das auch so, und wollte seine Solaranlage von der Taubenplage befreien und griff zum Jagdgewehr. Mit Platzpatronen zielte er auf die Vögel, um die Vögel zu vergraulen. Das Landratsamt, das davon erfuhr, entzog dem Schützen daraufhin seine Waffenbesitzkarte. Zu Recht, befand das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Schütze hatte keine Erlaubnis, ein Gewehr - auch nur mit Platzpatronen - im Wohngebiet abzufeuern. Wird die Waffe versehentlich scharf geladen, besteht Lebensgefahr.  Az. 10 K 6804/19 dkr, Mai 2020

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SON 05 2020

Wochenendreise vom 24. bis 26.07.2020 nach Magdeburg

Wie immer starten wir am Vereinshaus. Abfahrt ist am Freitag um 8:00 Uhr. Die Ankunft  in   der Hauptstadt von Sachsen-Anhalt wird voraussichtlicht gegen 10:30 Uhr sein.
Die Stadt am Schnittpunkt von Elbe, Elbe-Havel- und Mittellandkanal besitzt einen bedeutenden Binnenhafen und ist ein Industrie- und Handelszentrum. Von wirtschaftlicher Bedeutung sind der Maschinen- und Anlagenbau, Gesundheitswirtschaft, Umwelttechnologien und Kreislaufwirtschaft, Logistik sowie die Herstellung von chemischen Produkten, Eisen- und Stahlerzeugnissen, Papier und Textilien.
Gegen 11:00 Uhr starten wir zu einer ca. zweistündigen Stadtrundfahrt unter Begleitung einer ortskundigen Stadtführerin.
Gegen 13:00 Uhr werden wir in der Bötelstube Magdeburg zu Mittag essen.
Um ca. 14:45 Uhr checken wir im City Hotel Magdeburg ein. Bis zum Abendessen im Brauhaus Hummel um 18:30 Uhr haben sie die Möglichkeit die Stadt selbst zu erkunden.  
Am Sonnabend  fahren wir um 09:30 Uhr zu einem Rundgang durch das Domviertel. In zwei Gruppen werden wir dann von Guides begleitet.
Für das Mittagessen ist im Wenzel Prager Bierstuben um 12:00 Uhr für uns reserviert.
Um 13:30 Uhr fahren wir mit unserem Bus nach Bad Salzelmen. Bad Salzelmen ist seit 1932 ein Stadtteil von Schönebeck (Elbe) und staatlich anerkanntes Heilbad im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt. Durch die Entdeckung der Heilwirkung von Sole durch Johann Wilhelm Tolberg begann die Geschichte des Kurstandortes Bad Salzelmen. 1802 wurde hier das erste Soleheilbad Deutschlands eröffnet. Um 15:30 Uhr werden wir in der Salzerei  Kaffee und Kuchen zu uns nehmen. Gegen 16:30 Uhr treten wir die Rückfahrt zum Hotel an. Danach Freizeit bis zum Abendessen. Um 18:30 werden wir in den Tucher Stuben zu Abend essen. Damit ist das Tagesprogramm beendet.
Am Sonntag checken wir aus dem City Hotel aus und fahren  um 9:00 Uhr  vom Hotel zum Hafen in Magdeburg. Anleger Petriförder. Ablegen 10:00 Uhr. Wr gehen an Bord der Weißen Flotte zur Wasserstraßenkreuzfahrt „Große Acht“.    (4Std.) incl. Mittagessen. Unser Bus wartet am Petriförder.  Ohne weiteren Aufenthalt treten wir kurz nach  14:00 Uhr die Heimreise an. Wenn es die Zeit und der Verkehr zulässt, fahren wir „Querbeet“ ohne Autobahn zu benutzen  zu unserem letzten Zwischenstopp. Wir müssen doch noch Kaffeetrinken.
Dies tun wir im Schloss Ribbeck im Havelland.

 

Gegen ca. 18:00 Uhr ist Abfahrt Richtung Berlin vorgesehen, Ankunft voraussichtlich gegen ca. 19:30 Uhr am Vereinshaus.Wir wünschen allen Teilnehmern ein wunderschönes und hoffentlich sonniges Wochenende.
Jürgen + Lothar

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SON 04 2020 02

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Der Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Berlin e. V. teilte uns mit, dass die an jedem letzten Dienstag eines Monats in unserem Vereinshaus stattfindende Energieberatung aus personellen Gründen bis auf weiteres nicht mehr angeboten werden kann. Wir bedauern dies. War doch diese Veranstaltung auch ein Werbefaktor für unsere Organisation. Bei etlichen Besuchen haben wir den einen oder anderen für unserem Verein werben können. Wir halten mit der Verbraucherzentrale weiterhin Kontakt und hoffen, dass die Verbraucherzentrale wieder in naher Zukunft Energieberatungen in unseren Räumen anbieten wird. Die Beratungen sind aber nicht ausgesetzt. Interessierte und Ratsuchende haben weiterhin die Möglichkeit die Verbraucherzentrale Berlin e. V. in der Ordensmeisterstraße 15-16, 12099 Berlin, unter der Telefonnummer 030 / 21 485 - 224, oder per E-Mail munder@vz-bln.de zu kontaktieren.                                                                                
Der Vorstand, März 2020

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SON 04 2020 01

Sanieren an selbst genutzten Wohneigentum lohnt sich

Sie haben vor etlichen Jahren Ihr Wohneigentum errichten lassen, gekauft oder selbst errichtet. In der Zwischenzeit hat sich vieles verändert, in technischer wie auch in gesetzlicher Hinsicht. Heute reden alle über das Klima und im gleichen Zusammenhang über Energiesparmaßnahmen. Sparen lohnt sich immer, auch im Zusammenhang mit älterem Wohneigentum. Zwar muß man zuerst etwas Geld in die Hand nehmen, aber man bekommt viel zurück, auch in steuerlicher Hinsicht.
So enthält das Klimapaket der Regierung neue Fördermittel für Hausbesitzer, die energetisch sanieren wollen. Dies kann in vielfältiger Form geschehen. Also beispielsweise Wände dämmen, Fenster erneuern, die Heizung modernisieren und oder auch umstellen. Für diese Aufwendungen kann man heute 20% der Kosten von der Steuerschuld abziehen. Mit bis zu 50% lässt sich z. B. eine energetische Baubegleitung und Fachplanung geltend machen. Die dafür in Anspruch genommene Steuermäßigung wird vom Fiskus über drei Jahre verteilt und kann bis auf maximal 40.000 € summieren. Man kann auch auf Fördertöpfe zugreifen. Hier hat die KfW Bank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) attraktive Angebote. Es lohnt sich hier detaillierte Informationen einzuholen. Soll die vorhandene Heizung, beispielweise ölbetrieben ausgetauscht werden, erhält man bis zu 45 % der Investitionskosten als Prämie.
Es lohnt sich hier Erkundigungen einzuholen, die es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der BAFA im Internet gibt. Wer keinen Zugang zum Internet hat, erkundigt sich bei seiner Hausbank. Die sind bestens informiert. Bei denen muss man ohnehin die entsprechenden Förderanträge stellen.                                                                                
dkr, März 2020 Dem Beitrag lag eine Veröffentlichung in der Hauszeitschrift der LBS "Das Haus", Ausgabe Niedersachsen/Berlin zugrunde

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SON 04 2020

Die Grünen Säcke

Der milde Winter ist fast vorbei, das Frühjahr steht vor der Tür, die Gartenarbeit beginnt und dabei fällt auch allerhand Gartenabfall an.
Im vergangenen Jahr wurde auf Grund gesetzlicher Vorgaben von der BSR die Bio-Tonne eingeführt. Eine große Zahl unserer Grundbesitzer hat auf dieses Angebot zugegriffen, oder sich für die mögliche Alternative, die Abfälle künftig vermehrt zu kompostieren, entschieden. Dies hat bei der Fa. Haupt dazu geführt, dass ihnen Kunden abhandengekommen sind und sie sich dazu gezwungen sah ihren Service neu zu organisieren. Sie wird künftig in Rudow nur noch die Bereiche mit der Postleitzahl 12355 und 12357 bedienen, wobei 12357 in einem östlichen und westlichen Bereich aufgeteilt worden ist und nur noch der östliche Teil bedient wird. Die Grenze zwischen beiden Bereichen bildet die Stubenrauchstraße.
Ferner wird auch die Abholung der gefüllten Säcke etwas anders geregelt. Nach wie vor ist die Fa. Haupt über einen geschalteten AB zu kontaktieren. Hierbei sind die Anzahl der abzuholenden Säcke, die Adresse und Telefonnummer anzugeben. Die Fima wird am folgenden Tag zurückrufen und den Tag nennen, an denen die Säcke abgeholt werden. Die Anzahl neuer Säcke muss bei der Bestellung der Abholung auch angegeben werden. Sie werden vom Fahrer gegen Entgelt ausgehändigt. Pro Sack sind 4,00 € fällig. Wir vom EGR können künftig keine Säcke vorhalten. Kunden, auch aus alten Service-Bereichen, also die im westlichen Bereichen von Rudow ihren Wohnsitz haben, können noch ihre gefüllten Säcke zur Abholung angeben, müssen aber je Sack 0,50 € nachzahlen, bekommen aber keine neuen Säcke.
Soweit die vorläufige Regelung. Sollten in naher Zukunft neuere Regelungen nötig sein, werden wir unsere Mitglieder an dieser Stelle informieren.                                                          
Der Vorstand, März 2020

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SON 03 2020 01

Wer ist zuständig?

Seit der 6. Kalenderwoche steht im Kreuzungsbereich Prierosser Straße Ecke Krokus-straße ein abgemeldetes rotes Fahrzeug, Marke unbekannt. An der Windschutzscheibe befinden sich zwei Aufkleber, einer von der Polizei und einer vom Ordnungsamt Lichtenberg, mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, und daher aus dem Verkehr gezogen werden soll. An dem Fahrzeug fehlen vorn und hinten die Kennzeichen. Da das Fahrzeug auch noch in der 7. Kalenderwoche dort stand, musste man davon ausgehen, dass sich niemand darum kümmert. Zufälligerweise wurde nach 20.00 Uhr eine Funkstreife beobachtet, die den Kreuzungsbereich, an dem besagten Fahrzeug vorbei, passierte. Es ergab sich unerwartet dann die Gelegenheit, dass diese Funkstreife in einer anderen Nebenstraße nochmals angetroffen wurde und auf den Tatbestand mündlich hingewiesen werde konnte. Die Frage, ob der Beamte wisse, dass an dem oben beschriebenen Ort eine Ordnungswidrigkeit eines Bürgers bestünde, wurde mit "Ja" beantwortet, aber mit dem Zusatz, dafür wäre er nicht zuständig. Wer ist nun zuständig? Während der normalen Tageszeit ist bekanntlich das Ordnungsamt für den ruhenden Verkehr zuständig. Nach 20.00 Uhr soll bekanntlich die Polizei diese Aufgabe mit übernehmen. Aber die war offenbar auch zu dieser Zeit  nicht zuständig. Wer ist also zuständig. Bei seinem letzten Besuch hat uns der Bezirksbürgermeister aufgefordert, öffentlich Missstände der Behörde mitzuteilen. Aber wozu die Mühe, wenn keiner zuständig ist.                                                   
dkr (Februar 2020)

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SON 03 2020

Tagesfahrt am 14.05.2020 nach Halberstadt/ Quedlinburg

Wie üblich treffen wir uns am Vereinshaus. Die Abfahrt ist für 07:30 h geplant. Es sind ca. 220 km bis Halberstadt und die Fahrzeit beträgt ca. 3 Stunden. Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland und hat ca. 42.000 Einwohner. Durch einen Luftangriff im April 1945 wurde die Innenstadt   zu mehr  als 80 % zerstört. Inzwischen ist sie über Jahrzehnte wieder oder neu aufgebaut worden.

Für 11:00 h sind wir bei der Halberstädter Würstchen – und Konservenfabrik, Kehrstraße 1, zu einer Werksbesichtigung angemeldet. Einschließlich eines Imbiss „Kartoffelsuppe mit Würstchen“ dauert die Führung etwa 2 1/2 Stunden.

Anschließend fahren wir nach Quedlinburg. Dort werden wir nach einer kurzen Freizeit  um 15:00 h eine 45-minütige Stadtbesichtigung mit der Bimmelbahn haben. Quedlinburg ist eine Stadt an der Bode mit ca. 20.000 Einwohner nördlich des Harzes im Landkreis Harz. 922 urkundlich zum ersten Mal erwähnt und 994 mit dem Stadtrecht versehen.
Bevor wir dann gegen 17:00 h unsere Rückfahrt antreten müssen, ist  vorher noch Kaffee und Kuchen im Café & Restaurant zum Roland, Breite Straße 1 – 3, für uns reserviert.

Lothar Quaas / 01.03.2020

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SON 01 2020 01

Not am Mann

Unsere Gartenzeitung und das Mitteilungsblatt wurden  bisher zuverlässig von Klausdieter Burmeister an die Mitglieder verteilt. Nach eigenen Bekundungen sieht sich dieser in absehbarer Zeit außerstande die Arbeit weiter zu leisten. Der Umfang seiner bisherigen Arbeit ist schnell beschrieben. Die Gartenzeitung, ca. 600 Stück, wird monatlich nach telefonischer Ankündigung  vom Vertrieb der Zeitung in Bündeln von 50 Stück direkt angeliefert. Das Erscheinungsdatum der Folgeausgabe steht in der Ausgabe des Vormonats. Unser monatliches Mitteilungsblatt muss vom Drucker im Eichenauer Weg abgeholt. Anschließend sind beide Zeitungen in der entsprechenden Anzahl an die 10 Gruppenbetreuer ins Haus zu liefern. Für diese Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung, und es ist ein Fahrzeug erforderlich. Wir müssen schnellstens jemanden finden, der diese Arbeit übernimmt. Wer ist also bereit sich hier zu engagieren?
Dieter Rentz – Telefon: 662 48 00

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SON 01 2020

Hilfsbereitschaft gesucht

Unsere Aufwartung hat aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit aufkündigen müssen. Sie hat bisher die Räume im Erdgeschoss, einschließlich der Sanitärräume einmal die Woche gereinigt (fegen und wischen). Zwei bis drei Mal im Jahr waren, je nach Witterung die Fenster im ganzen Haus zu putzen. Im Obergeschoss und der Klause im Kellergeschoss erfolgte die Reinigung je nach Anforderung und Nutzung. Wir suchen dringend eine Ersatzkraft. Für die gesamte Leistung gibt es eine Aufwandsentschädigung. Wer von den Lesern könnte sich vorstellen, diese Aufgabe zu übernehmen. Bereitwillige melden sich bitte beim 1. Vorsitzenden unter der Telefon-nummer 6 62 48 00; falls Anrufbeantworter, bitte Nachricht hinterlassen, Rückruf erfolgt schnellstens. Danke.  
Der Vorstand/ 07.12.2019

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SON  12 2019

Aus für die "Grünen Säcke"

Die Firma Haupt, die die leeren "Grünen Säcke" verkauft und gefüllt wieder abholt, teilt uns mit, dass im kommenden Jahr der Dienst reduziert werden muss. Dies ist der Tatsache zu verdanken, dass die Politik allen Bürgern Berlins die Komposttonne vorgeschrieben hat. Diese Auflage war offenbar so drastisch, dass sich viele Grundeigentümer dem Zwang beugte. Damit wird nicht die Umwelt weiter belastet, denn im Straßenverkehr kann man nun weitere Fahrzeug beobachten, die den Kompost einsammeln. So wird eine über die Jahre gut funktionierende Aktion eines privaten Anbieters nicht nur kaputt gemacht, sondern es werden auch Arbeitsplätze vernichtet. Denn das genau ist bei der Firma Haupt passiert. Da die Zahl ihrer Kunden nun kleiner geworden ist, rentiert sich das Geschäft in dem bisherigen Umfange nicht mehr. Mitarbeiter wurden entlassen und die Abholbezirke verkleinert bzw. ganz aufgegeben. Die Firma Haupt wird nur noch im vollen Umfange in Lichtenrade und in kleinen Teilen von Rudow die gefüllten Säcke abholen. Welche Teile Rudows von dieser neuen Regelung betroffen ist, muss jeder Einzelnen selbst in Erfahrung bringen. Einige der Kunden haben bereits von der Firma eine schriftliche Mitteilung erhalten. Die die Verunsichert sind, sollten sich bei der Firma Haupt telefonisch auf deren Anrufbeantworter unter Nennung ihrer Telefonnummer melden. Die Firma wird zurückrufen unter Auskunft geben. Leere Säcke gibt es nur noch nach vorheriger Bestellung beim Fahrer. Wir werden künftig auch keine Säcke vorhalten, weil wir keine von der Firma Haupt erhalten. Bis zum 20. November müssen die abzuholenden Säcke der Firma Haupt telefonisch gemeldet werden, damit sie fristgerecht bis zum 30. November abgeholt werden. Danach ist der Abholdienst für dieses Jahr sowieso eingestellt.
Dieter Rentz / 11.11.19

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SON 11 2019

Das Landeskriminalamt der Berliner Polizei Zentralstelle für Prävention

In den letzten Monaten haben viele von Ihnen von merkwürdigen  Anrufen berichtet. Diese Anrufer geben sich als Polizisten aus und warnen vor Straftaten. Es handelt sich immer um Betrüger. Nachfolgend sind Beispiele der Vorgehensweise beschrieben. In den Gesprächen mit Ihnen war allen bewusst,  dass es sich um nicht korrekte Anrufe handelt. Trotzdem der Hinweis an Sie und den älteren Nachbarn: Passen Sie auf. Falls Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Zentralstelle für Prävention Tel. 4664-979001 und E-Mail:  lkapraev@polizei.de. Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich an uns.
Nachfolgend sind Beispiele der Vorgehensweise beschrieben.
Betrug durch "Falsche Polizisten" am Telefon
Verbrecher rufen ältere Menschen an, um unter der Vorgabe, von der Polizei zu sein, ihr Vertrauen zu erschleichen. Bei diesen Telefonaten “warnen” die Täter vor einer angeblich bevorstehenden Straftat (z. B. Einbrecher in der Nachbarschaft oder korrupte Bankmitarbeiter) und versuchen so, hohe Geldsummen Schmuck und / oder Gold von den Betroffenen zu erlangen. Hierbei können auch Telefonnummern im Display angezeigt werden, die scheinbar den Anschein erregen, zur Polizei zu gehören.
Die Polizei rät: Allein die Anzeige einer scheinbar bekannten Rufnummer reicht zur Identifizierung eines Anrufers nicht aus. Notieren Sie sich die im Telefondisplay angezeigte Rufnummer, legen Sie auf bzw. trennen Sie die Verbindung mit der entsprechenden Hörertaste und wählen anschließend selbst die „110“. Bewahren Sie keine Wertgegenstände oder größeren Geldbeträge zu Hause auf. Übergeben Sie keine Wertgegenstände an fremde Personen. Die Polizei wird Sie niemals am Telefon auffordern, Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder die Aufbewahrung von Wertsachen zu geben. Ziehen Sie eventuell bei Bedarf Personen Ihres Vertrauens (z. B. Nachbarn, Hausmeister) hinzu – auch wenn der Anrufer Sie zur “Geheimhaltung” verpflichten will. Bitten Sie darum, die Angelegenheit persönlich zu klären und lassen Sie sich von eintreffenden Polizisten (insbesondere in Zivil) die Polizeidienstausweise zeigen.
Enkeltrickbetrug
Beim sogenannten “Enkeltrick“ rufen die Täter Menschen mit alt klingenden Vornamen an und lassen sich als Verwandte oder Bekannte erraten („rate mal wer hier spricht?“). Die Opfer geraten aufgrund eines Telefonbucheintrages (ausgeschriebener Vorname) ins Visier der Täter und werden mit unterdrückter Rufnummer angewählt. Nach einem kurzen „Smalltalk“ wird eine Geldnotlage, z. B. bei einem Immobilienkauf oder Autokauf, vor-gebracht. Das Opfer wird gebeten kurzfristig mit mehreren tausend Euro auszuhelfen. Ebenso fragen die Anrufer das Opfer nach dem Besitz von Schmuck, Gold, Barvermögen oder Bankguthaben. Der angebliche Verwandte/Bekannte ist bei einer vereinbarten Geld-übergabe dann stets kurzfristig verhindert. Der Abholer tritt dann als angeblich entsandte Vertrauensperson z. B. des Autohauses oder eines Notariates auf.
Abwandlung:
Beim sogenannten “Schockanruf” erklärt der Anrufer, ein Bekannter/Verwandter habe einen Autounfall verursacht.
Die Polizei rät:
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Seien Sie misstrauisch wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben. Nehmen Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit Ihren Familienangehörigen Kontakt auf!
Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten oder vertrauten Nummer selbst an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen! Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110. Lassen Sie sich gegebenenfalls aus dem Telefonbuch streichen oder zumindest Ihren Vornamen abkürzen.
Die Polizei

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SON 11 2019 01

Steuervorteile für Kapitalanleger

Der Bund der Steuerzahler e.V. weist auf interessante Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Schaffung von Mietwohnungen hin. Entsteht neuer Wohnraum zum Vermieten kann dazu eine Förderung beansprucht werden. Dies kann z. B. durch den Erwerb einer Neubauwohnung, den Ausbau eines Dachgeschosses, die Aufstockung von Dächern oder das Errichten einer Einliegerwohnung. Dazu sind allerdings gewisse Bedingungen zu erfüllen, nämlich es muss zwischen September 2018 und Ende 2021 eine Bauanzeige erfolgen oder ein Bauantrag gestellt sein. Dabei darf die Höhe der Baukosten nicht über 3.000,- € pro Quadratmeter liegen. Allerdings plant der Gesetzgeber eine Erhöhung auf  3.500,- €. Das geplante Objekt muss neun Jahre entgeltlich vermietet werden. Trotz der Förderung besteht weiterhin eine Absetzmöglichkeit. Hier ist eine Obergrenze von 2.000,- € je Quadratmeter  Wohnfläche zu beachten. Die reguläre Abschreibung über vier Jahre beträgt pro Jahr 2%. Außerdem können vier Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Objektes geltend gemacht werden.
Wird ein Mietobjekt beispielsweise für 300.000,-€ erstellt oder erworben, kann die reguläre Abschreibung über vier Jahre pro Jahr 6.000,- € betragen. In diesem Zeitraum kommen noch einmal die 5% Sonderabschreibungen hinzu. Damit wirkt sich in den ersten vier Jahren ein Betrag von 84.000,- € steuermindernd aus.    
Dkr

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SON 10 2019

Wohin gehst du Rudow?

Zum wiederholten Mal  stellen wir diese Frage. Aus dem einst dörflichen Rudow ist ein vielseitiges und lebhaftes Quartier entstanden, das zwei ehemalige Stadthälften verbindet. Leider sind die heutige Verkehrs- bzw. Parksituation und der Zustand der Gehwege nicht gut. Die Straßen verkommen zu einem Dauerparkplatz von LKW, Wohnwagen, Trailer und Werbe-Parker. Das hat als Kettenreaktion zur Folge, dass der Kurzparker keinen Platz findet, der Langparker umkreist die Straßen und die Anwohner müssen ständig mit Menschen, deren PKW oder LKW widerrechtlich geparkt sind, diskutieren. Die Gehwegplatten werden aus Altersgründen und Stolperfallen teilweise entfernt und die offenen Flächen werden mit Teer aufgefüllt. Diese Teerbereiche sind an den heißen Sommertagen sehr lecker. Leider werden die Probleme von den zuständigen Behörden verniedlicht oder sie sind aus Personalmangel einfach überfordert. Eine konstruktive Zusammenarbeit  in Form einer Arbeitsgruppe  EGR-Bezirksamt-Polizei  wäre sinnvoll und zukunftsorientiert,  da evtl. im Herbst 2020 der Flughafen BER eröffnet wird und uns noch weitere Probleme bevorstehen.                                                       
P. Genrich

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SON 10 2019 01

Futtertopf für den Vogel-Winter

Langsam wird es kalt und ungemütlich draußen, der Winter kommt mit großen Schritten. Und mit ihm eine karge Zeit für unsere gefiederten Freunde. Doch wir können ihnen bei der Futtersuche eine wenig unter die Flügel greifen, mit dieser hübschen Futterglocke. Sie ist schnell gemacht und sieht noch dazu schön aus und wenn man sie vor das Küchenfenster hängt kann man den ganzen Winter über die Vögelchen beim Fressen beobachten.

Man braucht:
- Ein Paket Pflanzenfett (z.B. Palmin) in fester Form
- Ein Päckchen Vogelfutterkerne
- Drei Tonblumentöpfe
- Drei Äste deren eines Ende durch das Loch im Topf passt und am anderen Ende mehrfach verzweigt sind
- Topf und Herd
- Etwas Küchenkrepp
- Eine hohes Glas
Herstellung:
Das Pflanzenfett vorsichtig im Topf schmelzen. So wenig heiß wie möglich werden lassen.
Abkühlen lassen bis das Fett wieder weiß zu werden beginnt. In der Zwischenzeit die Töpfe präparieren. Dafür den Topf auf das Hohe Glas setzen und den Ast durch das Loch stecken. Die Lücken zwischen Ast und Loch mit dem Küchenkrepp ausstopfen.
Die Futterkerne in das Fett geben und vermengen.
Sobald die Masse fest wird (darf nicht mehr flüssig sein, sonst fließt das ganze Fett durch das Loch davon...) wird sie vorsichtig in die Töpfe gegeben – nicht kleckern! Durch und durch fest werden lassen. Ein schönes Band am oberen Ende des Astes befestigen und vor dem Küchenfenster aufhängen. An den fliegenden Gästen erfreuen.

Quelle: https://www.brigitte.de/leben/wohnen/selbermachen/bym-selbermacher--futtertopf-fuer-den-vogel-winter-10126784.html

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SON 10 2019 02

Gewerbeerlaubnisse für Wohnimmobilienverwalter

Verwalter von Wohneigentum und Mietverwalter nach dem WEG müssen ab Anfang August 2018 eine Gewerbeerlaubnis haben, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Bereits tätige Verwalter mussten bis Ende Februar diesen Jahres eine Gewerbeerlaubnis beantragt haben. Bisher haben in Berlin 942 Verwalter eine solche Erlaubnis erhalten. 252 Anträge sind noch nicht beschieden worden. Jedoch ist die Gesamtzahl der tätigen Immobilienverwaltungen nicht exakt bekannt, da bei einer gewerblichen Anmeldung  keine einheitliche Bezeichnung der beabsichtigten Tätigkeit vorgegeben und auch nicht fest-geschrieben ist. Es werden oft von den Gewerbetreibenden die Begriffe Immobilienverwalter, Hausverwaltung, Verwaltung von Immobilien, Haus- und Grundstücks-verwaltungen usw. gewählt. Die Erlaubnisse werden daher in der überwiegenden Anzahl der Fälle aufgrund fehlender Unterlagen nicht erteilt oder bearbeitet. Wird ein Gewerbe jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis ausgeübt, ist die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde gemäß § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) untersagt. Der Gewerbebetrieb als Wohnungsimmobilienverwalter ohne die erforderliche Erlaubnis ist nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 der GewO eine Ordnungswidrigkeit. Diese Regelung dient dem Schutz aller Besitzer von Wohneigentum.
dkr

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SON 09 2019

Rauchmelderpflicht

Mit Beginn des Jahres 2017 sind Rauchmelder in allen Neu- und Umbauten Pflicht. Für alle Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2020.
Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter zuständig. Rauchmelder sind in allen Aufenthaltsräumen, das sind Wohn- und Schlafräume, Flure, sowie Gäste-, Kinder- und Arbeitszimmer  zu installieren. Sind viele Räume in einer abgeschlossen Wohneinheit mit Warnmeldern auszustatten, empfiehlt es sich Melder einzusetzen, die miteinander kommunizieren, also den Alarm an die anderen Melder weitergeben. Dies sollte in jedem Fall geschehen, wenn sich die zu schützenden Räume in mehreren Ebenen befinden, was bei Einfamilienhäuser immer der Fall ist.
Die Installation der Rauchmelder muss der Eigentümer, bei selbstgenutzten oder auch vermieteten Wohnraum, veranlassen. Er kann sie aber auch selbst montieren, da die Montage mit einfachen Mitteln zu bewerkstelligen ist.
Für die Wartung der Rauchmelder ist der Mieter, bei einer selbstgenutzten Immobilie der Besitzer verantwortlich. Der Vermieter kann die Wartung auch durch entsprechende Fachunternehmer, also auch durch einen Schornsteinfeger ausführen lassen. Ein Vermieter ist immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte installierten Melder betriebsbereit zu halten, d. h. eigentlich die regelmäßige Wartung zu übernehmen bzw. zu veranlassen. Die Wartung ist in geeigneter und einfacher Form zu dokumentieren. Sie ist jährlich durchzuführen. Hierbei reicht es nicht auf das entsprechende Wartungsknöpfchen zu drücken, sondern es müssen auch die Öffnungen des Gerätes gereinigt werden. Es reicht aber, wenn gewährleistet wird, dass die Öffnungen von Staub befreit werden. Dies kann mit einem Handstaubsauger erfolgen. Die Kosten für die Beschaffung, Montage und Wartung der Melder muss der Mieter übernehmen. Natürlich der Eigentümer für sich.
Dieter Rentz / 09.08.2019

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SON 08 2019

Feuerwanzen bekämpfen oder in Ruhe lassen?

Soll man Feuerwanzen bekämpfen? Das fragen sich viele Hobbygärtner. Von der Feuerwanze gibt es weltweit rund 400 Arten. Im europäischen Raum sind hingegen nur fünf und in Deutschland nur zwei Arten bekannt: Die rotschwarze Gemeine Feuerwanze (Pyrrhocoris apterus) und Pyrrhocoris marginatus, wobei letztere mit ihrer bräunlichen Färbung eher unauffällige Art wesentlich seltener vorkommt. Die ausgewachsenen Wanzen sind 10 bis 12 Millimeter groß. Auffällig ist neben der Färbung das schwarze Muster auf ihrem Hinterleib, das entfernt an eine afrikanische Stammesmaske erinnert.

Feuerwanzen: Das Wichtigste auf einen Blick
Feuerwanzen stellen für die Gesundheit der Pflanzen keine Gefahr dar.
Die Insekten lassen sich mit Handbesen und Eimer einsammeln und umsiedeln.
Zur Bekämpfung der Feuerwanzen können Sie Häckselgut oder Reisig der Balsam-Tanne (Abies balsamea) ausstreuen.
Wie alle Wanzen besitzen Feuerwanzen keine Beißwerkzeuge, sondern nehmen ihre Nahrung in flüssiger Form durch einen Stechrüssel zu sich. Sie verfügen zudem zwar über rudimentäre Flügel, diese sind aber verkümmert, sodass sie sich völlig auf ihre sechs Beine verlassen müssen. Nach der Paarung legt das Weibchen Eier, aus denen die Jungwanzen in der sogenannten Nymphenform schlüpfen. Anschließend durchlaufen sie fünf Entwicklungsstadien, an deren Ende jeweils eine Häutung steht. Junge Feuerwanzen erkennt man daran, dass sie noch nicht über die auffällige Färbung verfügen – wird erst im letzten Entwicklungsstadium sichtbar.

Feuerwanzen: Eher Lästlinge als Schädlinge
Besonders im Frühjahr zwischen März und April kommen die Feuerwanzen in großer Zahl aus ihren Bodenhöhlen, in denen sie überwintert haben. Sie sitzen dann in großen Gruppen in der Sonne, wärmen sich nach der langen Winterpause auf und bringen damit ihren Stoffwechsel wieder in Gang. Dann gehen sie auf Nahrungssuche: Auf dem Speisezettel stehen neben größeren Bäumen wie Linden, Robinien und Rosskastanien im Garten vor allem Malvengewächse wie die Stockrosen und der Strauch-Eibisch, auch Hibiskus genannt. Aber auch tote Kleintiere und die Brut anderer Insekten werden nicht verschmäht. Für die Nahrungsaufnahme bohren sie mit ihrem Stechrüssel ein Loch in die Schale der abgefallenen Samen oder Früchte, injizieren ein zersetzendes Sekret und saugen den nährstoffhaltigen Saft ein. Da die Saugtätigkeit sich auf einen kleinen Bereich beschränkt, sind die Insekten für die Gesundheit der Pflanzen keine große Gefahr – gelten also eher als Lästlinge, denn als wirkliche Schädlinge.

Wie kann man Feuerwanzen bekämpfen?
Gefährlich für Mensch und Pflanze sind Feuerwanzen zwar nicht – wem das Gekrabbel doch zuviel wird, der sollte die Insekten einfach mit Handbesen und Eimer einsammeln und umsiedeln. Ganz wegbekommen wird man sie jedoch nie: Sofern im Garten ein paar Malvengewächse vorhanden sind, werden die kleinen Krabbler wiederkommen. Grundsätzlich ist es zwar möglich, Feuerwanzen mit chemischen Mitteln zu bekämpfen – davon ist jedoch dringend abzuraten! Zum einen, weil sie für die Pflanzen keine Gefahr sind, zum anderen, weil die Bekämpfung immer auch ein erheblicher Eingriff in den natürlichen Nahrungskreislauf darstellt. Schließlich sind die Insekten im Frühling eine wichtige Nahrungsquelle für Igel, Spitzmäuse, verschiedene Vogelarten und andere Insektenfresser.
Es gibt eine ökologisch vertretbare Möglichkeit, die Vermehrung der Feuerwanzen zu unterbinden: In den USA fand ein Forscher heraus, dass das Holz der Balsam-Tanne (Abies balsamea) einen Stoff beinhaltet, der die Entwicklung der Feuerwanzen hemmt. So war es den Tieren unter Einfluss dieses Stoffs, der dem Juvenilhormon der Wanzen ähnelt, nicht möglich die letzte Entwicklungsstufe zum erwachsenen Tier zu überschreiten. Wer sich also dafür entscheidet, die Feuerwanzen zu bekämpfen, sollte im Garten einfach an den Stellen, wo die Insekten im Frühjahr üblicherweise gehäuft auftreten, Häckselgut oder Reisig der Balsam-Tanne als Mulchmaterial verteilen. Die Wildart ist in Europa zwar kaum verbreitet, aber die Zwergform ‘Nana’ der Balsam-Tanne wird von vielen Baumschulen als Gartenpflanze angeboten.

Quelle: https://www.mein-schoener-garten.de/gartenpraxis/pflanzenschutz/feuerwanzen-bekaempfen-20291

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SON 07 2019

Rudow sieht rot, wir auch und viele Neuköllner

In den vergangenen Wochen konnte man auf Rudower und Neuköllner Straßen merkwürdige Aktivitäten, genauer Straßenmarkierungen, beobachten. An allen großen Kreu-zungen und Einmündungen wurden die bereits mit weißen Randstreifen markierten Radwegeführungen zwischen beiden mit rotem Belag ausgefüllt. An einigen Stellen sind dann noch weiße Fahrradlogo draufgelegt worden. Es stellt sich die Frage, was das soll?. Zugegebener Maßen wurden und werden Radfahrer in ganz Berlin von den übrigen Verkehrsteilnehmern sehr oft übersehen.
Radfahren ist und bleibt einegefährliche Vorwärtsbewegung, daran ändern auch nichts die teuren Fahrbahnmarkierungen, oder doch? Ich bin da sehr skeptisch. Das Geld hätte man besser für wichtigere und bereits seit Jahren überfällige Straßenbaumaßnahmen ausgeben sollen. Beispielsweise befindet sich die Kreuzung Prierosser-/ Krokusstraße. schon seit Jahren in einem erbärmlichen Zustand. Der EGR hatte noch in
der Amtszeit des Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky auf diesen Zustand mehrmals hingewiesen. Bis heute hat sich nichts getan, außer, dass ein Teerklecks auf den anderen geschmiert worden ist, der dann in der nächsten Frostperiode wieder aufbricht. Dieser Kreuzungsbereich ist nur ein Beispiel für den Zustand fast aller Straßen in Berlin. Wird man künftig erwarten dürfen, dass mit ähnlichen Blitzaktionen hier und da auch unsere Stadtstraßen ausgebessert werden?                                              
dkr / 12.06.2019  

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SON 06 2019

Ergänzung zu unserer jüngst erfolgten Tagesfahrt

Wir haben im VW-Werk in Wolfsburg sehr viel an Information erhalten, doch alles war in der Kürze der Zeit nicht aufzunehmen. Der Besucherdienst hat uns freundlicher Weise weiteres Informationsmaterial in kleiner Anzahl mitgegeben. So eine sehr schön aufgemachte Info-Broschüre und drei DVD's, auf der man in ca. 30 Minuten die Werksführung noch einmal nachvollziehen kann. Wir möchten diese gern weiter reichen. Wer also Interesse hat, kann sich an jedem ersten Mittwoch, zwischen 16.00 und 18.00 Uhr im Vereinshaus an Frau Hannelore Scheunemann oder Lothar Quaas wenden und die DVD oder Broschüre gegen ein Pfand von 20,00 € ausleihen. Eine DVD kann man auch an jedem ersten Freitag eines Monats ab 16.30 Uhr im Vereinshaus beim Vorstand ausleihen.

Dieter Rentz

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SON 04 2019

Grundwasser-Notlage im Blumenviertel
Lösung für Nässe-Problem längst
nicht in trockenen Tüchern

Wasser findet immer seinen Weg. Lösungen leider nicht. Und so schwelt der Streit um das hohe Grundwasser im Neuköllner Blumenviertel ebenso stetig an wie die Nässe ungehindert weiter in Keller und Hauswände dringt. Darüber können auch die Info-Veranstaltungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) rund um die Grundwasser-Notlage im Blumenviertel nicht hinwegtäuschen.

Ins Leben gerufen hat der Senat diese Themen-Abende im Gemeinschaftshaus am Bat-Yam-Platz, um mit den persönlich geladenen Anwohnern Lösungen für deren steigendes Grundwasser-Problem zu finden. Die Brunnenhebe-Anlage im Glockenblumenweg wird nämlich nur noch bis Ende Dezember 2021 in Betrieb sein. So viel zur Theorie.

In der Praxis entpuppen sich die Veranstaltungen als Werbe-Maßnahme des Senats für seine favorisierte Vereinsgründung. Darin sieht die Verwaltung den einzig wahren Weg, um das Nässe-Problem im Pilotgebiet Blumenviertel in trockene Tücher zu bekommen. So schwebt dem Senat vor, dass ein solch zu gründender Verein künftig privatrechtlich für den Bau und Betrieb einer neuen gemeinschaftlichen Brunnenhebe-Anlage verantwortlich sein soll.

Eine Idee, die der Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser Berlin e.V., kurz SGV, skeptisch gegenüber steht. Zusammen mit der ehemaligen Bundestagsabgeordneten und SGV-Vorsitzenden Christina Schwarzer kämpft Vize-Vorstand Olaf Schenk für die Interessen der vom steigenden Grundwasser betroffenen Bürger aus ganz Berlin. Von den Vorstellungen des Senats, die gesamte Grundwasser-Last in die Hände der Eigentümer vor Ort übergeben zu wollen, hält er wenig:
„Es kann nicht angehen, dass der Senat betroffene Anwohner in einen Verein zwingen will, um über die jährlichen Beiträge sämtliche Bau- und Betriebskosten für die Berliner Wasserbetriebe wieder herein gespült und jegliche Haftungsrisiken herausgefiltert zu wissen“, sagt Schenk. „Ein Verein ist kein Allheilmittel für das Grundwasser-Problem. Eher Mittel zum Zweck für den Senat, sich so strapazenlos wie möglich eines wachsenden Problems innerhalb seiner städtischen Verwaltungsverantwortung zu entledigen“, so Schenk.
Ansichten, die der Neuköllner CDU-Fraktionsvorsitzende Gerrit Kringel teilt: „Dieser Senat handelt wie ein Fass ohne Boden. Bei einer Zahl von 4000 betroffenen Grundstücksbesitzern allein in unserem Neuköllner Bezirk hilft kein Verein. Vielmehr braucht es ein stadtweites Grundwasser-Management. Denn andere Berliner Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf oder Reinickendorf sind ebenfalls von steigendem Grundwasser gebeutelt.“
Doch davon will der Senat nichts wissen. Er wolle den Betrieb der Brunnenhebe-Anlage nicht als sogenanntes „öffentliches Interesse“ anerkennen. Darauf wiederum werden sich weder der SGV-Verein noch die CDU-Fraktion Neukölln einlassen.
Sandra S. Schmid

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SON 02 2019

BGH erleichtert Kündigung bei Mietrückständen

Wenn ein Mieter an zwei aufeinander folgenden Monaten seine Miete nicht zahlt, kann er gekündigt werden. Allerdings wird die fristlose Kündigung unwirksam, sobald der Mieter die Miete zügig nachzahlt. Der Vermieter kann auch dann noch den Mietsvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter über eine längere Zeit mit zwei Monatsmieten im Rückstand bleibt. Das könnten auch ungeklärte Mietsrückstände sein. Allerdings sollte der Mieter vorher mit einer Zahlungsfrist schriftlich abgemahnt werden. Der Vermieter muss dabei die Fakten beilegen und auf sein Kündigungsrecht hinweisen. So hat das Landgericht Hamburg eine Kündigung für unwirksam erklärt, weil der Vermieter versäumt hatte, den Zahlungsrückstand im Kündigungsschreiben genau anzugeben (AZ 316 S 43/03). In einem anderen Fall betrachtete das Landgericht Berlin (AZ 64 T 57/08) eine fristlose Kündigung als unwirksam, weil der Kündigungsmitteilung nicht zu entnehmen war, auf welche Zeiträume der Zahlungsverzug sich stützte.
Vermieter, die unzuverlässige Mieter loswerden wollen, kündigen in solchen Fällen besser gleich doppelt, fristlos und vertragsgerecht. In einem Fall in Berlin hatten zwei Mieter allerdings gegen diese Praxis geklagt. Sie waren der Meinung, mit der Begleichung der Mietsschulden seien auch die ordentlichen Kündigungen vom Tisch. Dies sah der Bundesgerichtshof anders. Er entschied zugunsten des Vermieters. Die ordentliche Kündigung bleibe weiter bestehen. Allerdings kann es vorkommen, dass Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Pflichtverletzung der Mieter eine solche grundsätzliche Vertragsauflösung zulässt.

dkr.  

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SON 12 2018  

Wassermanagement

Das Wassermanagement des EGR wünscht allen seinen Mitgliedern und Freunden ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2019. Wir bedanken uns auch für die gute Zusammenarbeit mit Frau Schwarzer, Herrn Weniger, Herrn Schenk und anderen vom SVG sowie Herrn Langer (SOS Grundwassernotlage in Berlin Rudow und Johannisthal) und dem EGR Buckow. Auch für das Jahr 2019 werden wir gemeinsam die Grundwasserproblematik angehen und der Erfolg wird uns sicher sein!

Michael Silbiger (Bevollmächtigter des EGR)

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SON 12 2018/1  

Handwerker-Empfehlungen

Wir hatten vor einiger Zeit in diesem Mitteilungsblatt unsere Mitglieder aufgefordert uns Handwerker, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben und die sie weiterempfehlen können,  zu nennen. Auf eine kleine Anzahl solcher Handwerker können wir nun an dieser Stelle verweisen. Die hier genannten Empfehlungen sind aber nur die, die das jeweilige Mitglied zu einem bestimmten Zeitpunkt und bei einer ganz bestimmten Beauftragung gemacht hat. Es ist darum äußerst wichtig, dass man vor einer Auftragserteilung immer wenigstens einen weiteren Auftragnehmer zur Abgabe eines Angebotes auffordert. Jeder Auftragnehmer sollte sich vor Ort den Umfang eines möglichen Auftrages ansehen. Nur so schützen Sie sich vor Unannehmlichkeiten während und nach einer Auftragserledigung. Haben Sie am Schluss ähnliche gute Erfahrungen gemacht, teilen Sie uns das bitte mit.
Für Garten- und Landschaftsbau, sowie Pflasterarbeiten aller Art (auch Naturstein) ist hier Herr Jörg Aufderheide, Tel. 0174 / 7 52 44 82, der soll einfach Spitze sein.
Zuverlässig, schnell und sauber in der Ausführung soll die Firma Bauduin und Kästner,  Tel. 0178 / 3 12 48 69 sein.
Für Maurerarbeiten aller Art empfehlen Mitglieder Herrn Bernd Schmolinski, ein älterer Herr der "alten Schule". Tel. 0172 / 1 01 61 44.
Aufs Dach steigt Ihnen die Duttig GmbH, Tel. 03379 / 3 22 88 40, zu einem super Preis-Leistungsverhältnis.
 Auch die Fa. Lüttig tut es ihm nach, führt aber auch Klempnerarbeiten aus, Tel. 030 / 39 20 86 98.
Der Installationsmeister Winfried Schütt bietet Arbeiten an Gas- und Sanitäranlagen, Abflussreinigungen, Etagenheizungen, sowie den Bad- und Küchenumbau an,               Tel. 0177 / 5 10 33 94.
Herr Christian Goth, Tel. 030 / 5 32 85 25, leistet Arbeiten in der Bautischlerei und an Fenster und Türen.
Zu Problemen Ihrer Feuerstätte, bzw. muss Ihr Schornstein gefegt werden, erledigt dies Frau Jesseca Baschin, Tel. 0163 / 2 44 70 53, gut und zuverlässig.
Haben Sie viel Abfall zu entsorgen, wenden Sie sich an den  Containerdienst Easy,        Tel. 030 / 67 06 68 50.
Für Arbeiten aller Art empfehlen wir Herrn André Moll, Bauservice, Tel. 0177 / 4 77 25 49.
Der Vorstand

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SON 12 2018/2

Die Biotonne kommt

Gemäß der EU-Vorgaben wird nun auch im Land Berlin zum 1. April 2019 die Biotonne für alle Grundstückseigentümer verpflichtend eingeführt. Dies trifft besonders die Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilienhäuser, da diese die Kosten dafür allein tragen.
Zurzeit erhalten alle Grundstückseigentümer von der BSR eine schriftliche Mitteilung darüber. Dies geschieht in erster Linie mit dem Ziel den Bedarf an Biotonnen festzustellen. Da alle Eigentümer nach EU-Recht verpflichtet sind, künftig den anfallenden Bio-Abfall einer Kompostierung zuzuführen, ist es unabdingbar, die beigefügten Antwortkarten ausgefüllt zurück zu schicken. Auf dieser Karte kann derjenige, der seine Bioabfälle, wie schon in der Vergangenheit, selbst kompostiert, dies der BSR mitteilen. Nach derzeitigen Stand ist nicht davon auszugehen, dass die BSR dies stadtweit kontrolliert.
Eine Kosteneinsparung ergibt sich aus der Möglichkeit die Nachbarschaftstonne der BSR für den Hausmüll zu ordern. Hierbei teilen sich zwei nebeneinanderliegende Grundeigentümer eine Mülltonne. Ob das für die Biotonne auch möglich ist, muss man in Erfahrung bringen.
Dieter Rentz

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SON 12 2018/3

Eigentumswohnung / Das Hausgeld

Mit diesem Artikel wollen wir einmal ein Thema aufgreifen, das unsere Mitglieder betrifft, die "nur" eine Eigentumswohnung, und wie allgemein angenommen wird, kein Grund und Boden besitzen. Doch dieses ist schon mal falsch. Besitzer von Eigentumswohnungen haben Grund und Boden, wenn auch nur einen ganz kleinen Anteil an der  Fläche auf der das Haus steht in dem sich ihre Eigentumswohnung befindet. Neben diesem gibt es noch Gemeinschaftseigentum, wie das Treppenhaus, Flure, Müllplätze oder -keller, die Gartenanlage, die Heizanlage, etc.. Dies verursacht natürlich Kosten, an denen sich alle Eigentümer einer solchen Immobilie beteiligen müssen. Damit sind aber noch nicht alle Nebenkosten genannt. Eine Eigentumsanlage muss verwaltet werden. Dies leistet ein von der Eigentümergemeinschaft bestellter Verwalter, der natürlich auch bezahlt werden will. Wie bei jeder Wohneinrichtung sind Kosten für die Straßenreinigung, Müllbeseitigung, den Schornsteinfeger, die Brennstoffbesorgung für die zentrale Heizung, die sonstigen Betriebskosten für das Gemeinschaftseigentum, eventuell der Lohn für einen Hausmeister, wenn vorhanden, aufzubringen. Nicht vergessen werden dürfen die erforderlichen Rücklagen für die Instandhaltung. Da kommen dann schnell monatlich einige hundert Euro zusammen, die, zusammengefasst, das Hausgeld ergeben. Zum Glück haben die Wohneigentümer bei der Höhe des Hausgeldes ein Wörtchen mitzureden. Es ist zwar Aufgabe des Hausverwalters die Betriebskosten zu berechnen und einen Wirtschaftsplan zu erstellen. In der Jahresversammlung beschließen dann die Eigentümer den Wirtschaftsplan, auf dessen Grundlage dann das Hausgeld kalkuliert wird. Die Höhe des Hausgeldes richtet sich dann in der Regel für jeden Eigentümer nach seinem Eigentumsanteil. Hier werden Regelungen in der Teilungserklärung herangezogen. Bei  den Instandhaltungsrücklagen gehen dann häufig die Meinungen der Eigentümer weit auseinander. Einige meinen man braucht überhaupt keine Rücklagen machen, denn der Gesetzgeber schreibt dies nicht vor. Doch diese Einstellung ist falsch. Rücklagen sollten immer gemacht werden. Einen Richtwert über die Höhe dieser Rücklage liefert die 2. Berechnungsverordnung. Maßgeblich ist das jeweilige Alter der Immobilie und die Größe des Sondereigentums. Für eine 100 m² Wohnung in einer Eigentumsanlage, die vor 22 Jahren entstanden ist, sollten ca. 880,- € jährlich eingezahlt werden. Ist das Gebäude 32 Jahre alt, sind ca. 1.400,- € sinnvoll. Instandhaltungsrücklagen sind  immer zu empfehlen. Es ist Teil des Hausgeldes, das der Eigentümer dem Verwalter überweist. Der Verwalter muss die eingezahlten Reserven sicher und getrennt vom Konto für die Betriebsausgaben anlegen. Wichtig ist, dass die Mittel für Reparaturen stets kurzfristig zur Verfügung stehen.

Dkr

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SON 11 2018

Für unser schon traditionelles Eisbeinessen haben wir zwei Termine festgelegt:
Freitag, 16.11.2018 und Sonnabend, 17.11.2018
jeweils 18:00 Uhr
(Alternativ gibt es Blut- und Leberwurst
mit Kartoffeln und Sauerkraut)

Zum Alten Krug
Inh. Jasmin Plantikow
Alt-Rudow 59
12355 Berlin
http://www.meinberlin-erleben.de/files/images/eisbein_mit_sauerkraut.jpg
Das Eisbein kostet € 11,90 / Blut- und Leberwurst € 8,90
 Anmeldungen bitte bei Lothar Quaas - Tel.: 6618998

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SON 11 2018/01

Dichtigkeitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen

Vor wenigen Tagen erhielt ein Mitglied von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) eine schriftliche Mitteilung, dass sie die Grundstücksentwässerungsanlage inspizieren möchten. Das Mitglied, verunsichert, wandte sich an uns. Wir recherchierten im Internet und stießen auf einen Sachverhalt, der auch für uns neu war. Man muß dazu wissen, dass die Begutachtung mit der Tatsache zu tun hatte, dass das Grundstück des Mitgliedes im Wasserschutzgebiet, nahe dem Wasserwerk Johannistal (WJ), liegt. Grundstücks-entwässerungsanlagen können aber auch sonst einer Dichtigkeitsprüfung unterzogen werden, wie im Folgenden ausgeführt wird.
Systemskizze Grundstücksentwässerung.jpgIn einer Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird darauf hingewiesen, dass Grundstücksentwässerungsanlagen dicht sein müssen und dürfen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. DIN-Normen und Arbeitsblätter der technisch-wissenschaftlichen Vereinigung (DWA), er-richtet, betrieben und unterhalten werden. Nach § 61 Abs. 2 WHG ist der Betreiber einer Abwasserwasseranlage verpflichtet, ihren Zustand, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb selbst zu überwachen. Diese Regelung gilt bundesweit und somit auch im Land Berlin.
Dazu eine allgemeine Beschreibung der gesamten Abwasserkanalanlage bis zur öffentlichen Kanaleinleitung. Der Zuleitungskanal wird in zwei Abschnitten aufgeteilt. nämlich dem Hausanschluss, von der Grundstücksgrenze bis zur Einleitung in das öffentliche Kanalnetz, und der Grundstücksentwässerungsanlage, von allen Einleitungspunkten bis zur Grundstücksgrenze.
Grundleitungen sind also alle Kanalabschnitte, die das im Gebäude und auf dem Grundstück anfallende Abwasser bis zur ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück oder, sofern keine Reinigungsöffnung vorhanden ist, bis zur Grundstücksgrenze führen. Die Verantwortung für Bau, Betrieb, Instandsetzung und Finanzierung von Grundleitungen obliegen grundsätzlich dem Grundstückseigentümer.
Das im Gebäude und auf dem Grundstück anfallende Abwasser wird über die Grundleitungen und den Hausanschlusskanal zum öffentlichen Kanal abgeleitet. Der Hausanschlusskanal besteht aus dem Abschnitt vom Einbindepunkt in den öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungsöffnung (Hausanschlusskasten/ Revisionsschacht) auf dem Grundstück. Sofern kein Hausanschlusskasten vorhanden ist, endet der Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze. Unbeschadet der eigentums-rechtlichen Zuordnung des Hausanschlusskanals und der damit verbundenen Kostentragungspflicht liegt die betriebliche Zuständigkeit für den gesamten Hausan-schlusskanal bei den BWB. Die Wasserbehörde kann sich entsprechende Nachweise vom Grundstückseigentümer vorlegen lassen.
In Berlin besteht eine ausdrückliche Pflicht zu Dichtigkeitsprüfungen bisher nur in Wasserschutzgebieten (WSG). Für die WSG ist je nach Schutzzone eine regelmäßige Prüfung der Abwasseranlagen in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen festgelegt. Weitergehende  länderspezifische Regelungen gibt es derzeit nicht.
Eine Dichtigkeitsprüfung erfolgt entweder mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610. Optische Prüfungen mittels einer Fernsehkamera werden nicht anerkannt.
Dichtigkeitsprüfungen der Grundleitung auf dem Grundstück des Grundeigentümers dürfen nur die BWB oder Sachverständige der Industrie- u. Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HK), Inhaber des entspr. RAL-Gütezeichens der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau", der Gütegemeinschaft "Grundstücksentwässerung" vornehmen. Die Kosten für eine solche Prüfung trägt der Grundstückseigentümer. Öffentlich bestellte Sachverständige können bei der IHK bzw. HK erfragt werden. In keinem Fall sollte man einen am Grundstückstor klingelnden Handwerder einen Auftrag erteilen, die sich leider in letzter Zeit in einer solchen Angelegenheit beim Grundstückseigentümer melden.
Dkr

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SON 10 2018  

Wie sichere ich meine Immobilie?

Unter diesem Thema hatten wir im August zu einer Mitgliederversammlung eingeladen. Es war beabsichtigt, den Ausführungen eines Referenten des Landekriminalamtes der Berliner Polizei zu zuhören. Leider erhielten wir von der Präventivabteilung der Behörde kurzfristig eine Absage. Da wir jedoch auch einen Ko-Referenten von der Firma Sectra Sicherheitstechnik zu diesem Thema eingeladen hatten, war die Veranstaltung halbwegs gerettet.
Es wurde über die unterschiedlichen Methoden und Praktiken eines Einbruchs berichtet. Schon einfache Verhaltensweisen der Eigentümer einer Immobilie können einen Einbruch erschweren. Beispielsweise bei Abwesenheit kein Fenster gekippt lassen, Haus- und Nebentüren abschließen, bei längerer Abwesenheit, beispielsweise Urlaub,  den Nachbarn davon informieren, zur  Nachtzeit die Außenfront des Hauses gut ausleuchten, im Haus mittels Schaltuhren in den einzelnen Räumen eine Anwesenheit simulieren, den Briefkasten nicht überquellen lassen, Nachbarn oder Freunde sollten in unregelmäßigen Abständen auf dem Grundstück oder im Haus eine Anwesenheit deutlich zeigen. Dies wären nur einige wenige Vorsichtsmaßnahmen. Darüber hinaus lassen sich mit wenigem finanziellen Aufwand Fenster und Türen gegen Aufbrechen sichern. Hier helfen schon abschließbare Griffe, die mit wenig handwerklichen Aufwand nachgerüstet werden können. Bewegungsmelder, durchdacht angebracht, sind weitere vorbeugende Maßnahmen. Es gibt auch Geräte die laufende Fernseher nachahmen. Auch Hundegebell kann mittels eines Gerätes erzeugt werden. Der finanzielle Aufwand hängt immer von der Effektivität des Schutzes ab. Die Summen hierfür können in die Tausende gehen. Die Technik hat sich enorm weiterentwickelt. So gibt es heute eine Technik, die umfangreiche Kabelverlegungen völlig überflüssig machen. Solch ein Gerät wurde auf der Informationsveranstaltung vorgestellt. Diese Technik arbeitet mittels Funk- und Messtechnik. Dadurch wird der Zustand im Gebäude erfasst. Verändern sich die erfassten Zustände im Haus und an dessen Hülle, beispielweise wird eine Tür oder Fenster geöffnet, löst das Gerät einen Alarm aus. Ein optimaler Schutz. Jedoch darf man sich keiner Illusion hingeben, einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Man muss immer abwägen was einem das persönliche Eigentum wert ist.
Dieter Rentz

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SON 10 2018

Die verkehrsberuhigten Zonen

30-Ende.jpg
Alle Kraftfahrer müssten diese Verkehrszeichen kennen. Das rechte steht immer am Beginn einer verkehrsberuhigten Zone und zwar wie alle anderen Verkehrszeichen in Fahrtrichtung rechts. Es weist somit immer auf den Beginn einer verkehrsberuhigten Zone hin. Dieses Schild hat, anders als andere Zeichen, auch eine Rückseite. Wie nebenstehend abgebildet, steht es immer in Fahrtrichtung links. Es gilt für den in Gegenrichtung rechtsfahrenden Verkehr und zeigt das Ende der verkehrsberuhigten Zone an. Die erlaubte Geschwindigkeit ist immer dann aufgehoben, wenn man das linke Zeichen passiert hat.
30-Anfang.jpg

In Rudow gibt es sehr viele verkehrsberuhigte Zonen, zum Wohle der Anlieger eingerichtet. Das Blumenviertel ist mit das Größte Gebiet. Im folgen das Geflügel-, das Handwerker-, das Frauen-, das Musikerviertel und noch einige kleine Wohnbereiche.
Leider werden beide Verkehrszeichen von sehr, sehr vielen Verkehrsteilnehmern in den Zonen  missachtet. Unerklärlich, denn der größte Teil dieser Fahrzeuglenker wohnt in den jeweiligen Zonen und kommt, zu Hause angekommen, selbst in den Genuss dieser sinnvollen Anordnung. Wir sind überzeugt, Sie, der diese Zeilen gerade liest, lenkt sein Fahrzeug mit der erlaubten Geschwindigkeit durch die o. Wohnbezirke. Rasen tun die anderen. Trotzdem muss was gegen diese Rücksichtslosigkeit unternommen werden.
Wir werden bei dem nächsten Besuch des Bezirksbürgermeisters Herrn Hikel im November deutliche Forderungen zur Einhaltung und Überwachung der Zonengeschwindigkeit stellen. Da über die Jahren der Verkehr allgemein zugenommen hat, bedingt durch immer mehr zugelassene Fahrzeuge und der unaufhaltsame Verdichtung in den Wohngebieten, ist es unabdingbar, dass die Einhaltung der o. Verkehrsanordnung seitens der Behörden stärker kontrolliert wird. Als Sofortmaßnahme sind Geschwindigkeitsmessungen an wechselnden Orten in den Wohnbereichen, und zwar über den ganzen Tag und auch einen längeren Zeitraum, denkbar. Es hat ja schon einmal eine ähnliche Maßnahme gegeben, da wurden mobile Anzeige-Einrichtungen im Ehrenpreisweg ausgestellt. Diese zeigten die jeweilige Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeuges an. Doch hat diese Maßnahme gar nichts  gebracht. Hier müssen erzieherische Maßnahmen greifen.
Dieter Rentz

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SON 09 2018  

90Jahre Kleintierzucht in Rudow

1921 wurde der heutige Eigenheim und Grundbesitzerverein Rudow e.V. unter dem Namen Siedlerverein Neu Rudow gegründet. Eigenheim-oder Kleingartenbesitz hat schon immer Kleintierzucht begünstigt.
So wurde dann 1928 die Kleintierzüchtergruppe im Eigenheim und Grundbesitzerverein, heute Kleintierzüchtergruppe D34 Berlin Rudow fester Bestandteil des o.a. Vereins. Die Züchter von Kleintieren aber auch Ziegen und Schafen trugen besonders während der Kriegs und Nachkriegszeit zur Verbesserung der Versorgung mit proteinreicher Nahrung bei.
Die während des Krieges und danach geltenden Vorschriften, führten zu erheblichen Einschränkungen von Zucht und Vereinstätigkeit: bei Haltung von mehr als 2 Hennen pro Person mussten pro Tier 40 Eier abgeliefert werden, es durften nur 2 Zuchthäsinnen ohne Abgabe gehalten werden.
Es ging aber wieder aufwärts. 1947 fand die 1. Kleintierschau statt. 1948 erstmalige Teilnahme an der Grünen Woche. 1952 hatte die Kleintierausstellung 3000 Besucher. 1957 Einweihung des Vereinshauses in der Neuköllner Str. 297. 1975 Gründung einer Jugendgruppe  Eduard Rasmussen ist der Gruppenleiter. 1981 wurde die Frauengruppe d34 gegründet seit dieser Zeit von Gabi Rasmussen geleitet wird, 1987 1. Rudower Hähnewettkrähen, 1998 Teilnahme an den Feierlichkeiten anlässlich 625 Jahre Buckow und Rudow.
Bereits seit 1961 bis in die heutige Zeit aufgetretene Tierseuchen führten zu Problemen bei Zucht und Vereinsarbeit.
Durch viele erfolgreiche Veranstaltungen (Hähnewettkrähen, Sommerschau u.a.) hat sich der Verein auch über die Landesgrenzen hinaus einen Namen gemacht. Der Verein zählt z.Z. 66 Mitglieder unter dem seit 1986 anhaltenden Vorsitz von Eduard Rasmussen (Vereinsmitglied seit 1969). Weitere Infos können in unserer Chronik im Internet nachgelesen werden.

Imme/Schulz D34

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SON 07 2018

Die Immobilie verkaufen

Ein großer Teil unserer Mitglieder ist in die Jahre gekommen. Für viele ist die eigene Immobilie, auch bei einer Eigentumswohnung, in der Zwischenzeit zu einer großen Belastung geworden. Sind Erben da, lässt sich die Erhaltung und Pflege der Immobilie, leicht auf die Nachkommenschaft übertragen. Hier gibt es niedrige Hürden. Da sind z. B. die Schenkung, eventuell mit einem Nießbrauch, die zusätzliche Eintragung ins Grundbuch, eine allgemeine oder auch spezielle notarielle Vereinbarung u. a..                    Soll allerdings die Immobilie zur allgemeinen Absicherung der Altersentwicklung herhalten, dann muss die Immobilie veräußert werden.
Und nun wird  es etwas unüberschaubar und schwer. Was ist alles in Zusammenhang einer Veräußerung an Unterlagen erforderlich. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Immobilie privat oder über einen Makler verkauft werden soll. Für einen Privatverkauf braucht man eine gehörige Portion Wissen, Zeit und großes Verhandlungsgeschick. Hat man dies nicht, benötigt man einen Makler. Grundsätzlich gilt, wenn man sich von einem Makler helfen lässt, schont man seine Nerven. Wenn auch die Marktsituation für eine Immobilienveräußerung zur Zeit sehr günstig ist, kann man bei einer Eigeninitiative einiges falsch machen. Oft holen Privatverkäufer nicht das Optimale aus dem Objekt heraus. Ist der Preis zu hoch angesetzt, bleiben die Interessenten aus. Setzt man den Preis zu niedrig an, verschenkt man Geld. Damit stellt sich die erste Frage, die der Wertschätzung. Eigentümer mit Veräußerungsabsichten sollten über Monate die Anzeigen auf den Immobilienportalen verfolgen. Dies ist allerdings nicht ganz leicht, fehlen hier doch vergleichbare Kriterien, die da sind, ähnliches Objekt, Baujahr, baulicher und technischer Zustand, Größe und Lage des Grundstückes, das Wohnumfeld, Bauart der Immobilie, u. v. a. m.. Bei aller umsichtigen Betrachtung fehlen alle die Objekte, die im Bekanntenkreis durch Empfehlung weitergereicht oder von Maklern gleich an vorgemerkte Interessenten veräußert werden. Es ist daher immer ratsam den Wert der Immobilie professionell bestimmen zu lassen. Dies muss nicht immer ein Makler sein, der die Immobilie veräußern soll, es reicht auch wenn man sich eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bedient. Den muss man allerdings dann bezahlen. Ein Kurzgutachten gibt es für einige hundert Euro. Besteht ein vertrauensvolles Verhältnis zur eigenen Hausbank, bekommt man von der u. U. sogar ein kostenloses Gutachten.
Steht der Wert der Immobilie fest gilt es die zweite Hürde zu nehmen. Man benötigt einen Ordner voller Papiere. Gut vorbereitet ist man, wenn nachstehende Unterlagen vorhanden sind.
Ein Grundriss, Gebäudeschnitte und Ansichten. Sind die nicht vorhanden, können sie von einem Fachmann erstellt werden. Dazu gehören auch eine Berechnung der Wohnflächen und des umbauten Raumes. Wichtig sind ein Grundbuchauszug und eine Flurkarte. Hat man die nicht mehr, muss man sich diese Unterlagen bei Katasteramt besorgen. Ferner sind Fotos und eine Baubeschreibung wünschenswert. Die Gebäude-versicherungspolice sollte auch nicht fehlen. Grundbesitzabgabebescheide (Grundsteuerbescheid) sollten auch zur Hand sein. befindet sich in der Immobilie eine Einliegerwohnung hatte man ja ohnehin jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Die fügt man auch in dem Ordner ein. Unbedingt wichtig ist ein Energieausweis. Diesen erstellt der Schornsteinfeger. Für  die Veräußerung einer Eigentumswohnung sind zusätzlich eine Teilungserklärung vorzulegen. Meist hat die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter eingesetzt. Hierzu gibt es dann einen Verwaltervertrag. Dem Verwalter obliegt es einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Dieser sollte auch bereit gehalten werden, genauso wie die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, der Hausordnung und ein Auszug des Rücklagenkontos. War die Wohnung vermietet, darf der Mietvertrag nicht fehlen.
Nun kommt der nächste Schritt. Die Interessenten wollen das Objekt sehen. Weil man sich vielleicht gegenüber Fremden gehemmt fühlt, aber sich auch selber absichern möchte, sollte man einen Bekannten zu allen Besichtigungen hinzu bitten. Auch wenn man einen Makler mit der Veräußerung beauftragt hat, sind Vertrauenspersonen bei der Besichtigung unabdingbar. Sie  sind u. U. wichtige Zeugen. Übrigens ein seriöser Makler prüft im Vorfeld ob sich ein Kaufanwärter die Immobilie leisten kann und wird eine Finanzierung- bestätigung verlangen. Sind alle die hier genannten Kriterien erfüllt, geht es zum Notar. Der wird einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, den Käufer und Verkäufer durch Unterschrift besiegeln. Falls in der Eigentumsübertragung ein Makler eingebunden war, erhält dieser sein Honorar, in der Regel von drei bis sechs Prozent der Kaufsumme. Dieses Honorar zahlt traditionell der Käufer, in manchen Regionen teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten. Das Veräußerungsobjekt geht mit der Eintragung ins Grundbuch, vom Amtsgericht vorgenommen, rechtsverbindlich in den Besitz des Käufers über. Wenige Tage danach haben Sie die Kaufsumme auf Ihr Konto.
Bei der Schlüsselübergabe sollten Sie aber unbedingt eines nicht vergessen. Legen Sie  dem neuen Besitzer nahe eine Mitgliedschaft im Eigentum- und Grundbesitzerverein Rudow e. V. anzustreben.

Dieter Rentz

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SON 07 2018

Rudow verschlampt ...

Jahr für Jahr das gleiche Bild. Rudow wird nicht mehr gepflegt. Dabei zahlen wir Jahr für Jahr erhebliche Beträge an Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren. Es passiert nur etwas, wenn man erheblichen Druck macht, bspw. mit der Androhung auf Aussetzung von Zahlungen. Oftmals weiß man allerdings nicht, wer für welche Fläche des Straßenlandes zuständig ist und es fehlen die Angriffspunkte. Man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass dieses Absicht ist. Es waren doch die Rudower Siedler und Grundeigentümer die den Ortsteil Rudow zu dem gemacht haben was er heute ist. Jedenfalls haben wir erheblich dazu beigetragen. Darum haben wir auch noch heute einen berechtigten Anspruch, dass unsere Wohngegend sauber und ansehnlich ist. Wir halten unser Eigentum ja auch sauber und gepflegt. Nur die Kommune verweigert sich. Dies ist nicht rechtens, denn wir zahlen ja noch dafür, wie bereits oben erwähnt. Wir fordern die Verwaltung und ihre nachgeordneten Einrichtungen auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Diese Forderung werden wir auch dem Bezirksbürgermeister Herrn Martin Hikel bei seinem nächsten Besuch im November mit allem Nachdruck vortragen.

Dieter Rentz (2. Vors.)

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SON 05 2018

Erkennen Sie hier den Unterschied?

Ganz sicher. Es sind zwei Kreuzungen im Blumenviertel. Links die Kreuzung Konradenstr./Ehrenpreisweg und rechts die Kreuzung Krokus-/Prierosserstr. Die linke ist mit großem Aufwand umgebaut worden. Man hat die Bordstein-kanten abgesenkt. Eine Maßnahme, die bei den vielen Fußgängern und Behinderten, die hier tagtäglich die Kreuzung passieren, unumgänglich war. Nur vermissen wir die vielen Fußgänger. Hat jedenfalls eine Menge Geld gekostet. Geld, das man besser für die Kreuzung im rechten Bild ausgegeben hätte. Hier wird immerhin im wöchentlichen Rhythmus ein Teerklecks nach dem anderen verschmiert. Wir hatten unsere Bürgermeisterin auf unserer Novemberversammlung intensiv auf den unhaltbaren Zustand dieser Kreuzung aufmerksam gemacht. Sie hatte sogar mündlich versprochen, sich umgehend darum zu kümmern. Noch ist nichts geschehen. Jedoch gehen hier täglich sehr viele Passanten über die Kreuzung. Auch Radfahrer kommen oft in tiefe Löcher. Motorisierte Fahrzeuge rumpeln täglich mit überhöhter Geschwindigkeit über die Schlaglöcher. Vielleicht liegt dieser Vorgang noch als Hinterlassenschaft auf dem Amtsschreibtisch und ihr Nachfolger wird sich, wenn er sich in sein Amt eingearbeitet hat, darum kümmern. Wir haben die Hoffnung nicht verloren und warten auf ein Wunder.

Dieter Rentz (2. Vors.)

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SON 03 2018

Wochenendfahrt vom 27.07. – 29.07.2018 nach Görlitz

Die Planung für unsere Wochenendfahrt vom 27.07. – 29.07. nach Görlitz ist jetzt abgeschlossen. Hier nun weitere Informationen: Unser Bus wird am Freitag, dem 27.07. – 07:45 Uhr am Vereinshaus bereitstehen. Plätze sind nicht reserviert. Der Einstieg erfolgt wie auch in den vergangenen Jahren nach Aufruf in Reihenfolge der Anmeldung. Die Abfahrt ist für 08:00 Uhr vorgesehen. Unser erster Stopp ist für etwa 10:30 Uhr im Museumsdorf Erlichthof in Rietschen vorgesehen. Dort werden wir um 12:30 Uhr im Scheunencafé Erlichthof zu Mittag essen. Gegen 14:00 Uhr geht es dann auf direktem Weg nach Görlitz. Nach dem Einchecken im Hotel Europa werden dann unsere Guides die Herren Udo Bröge und Rudolf Hippe zu uns stoßen und die Führung übernehmen. Mit unserem Bus besuchen wir den polnischen Teil von Görlitz und besichtigen dort die Oberlausitzer Gedenkhalle. Danach folgt fußläufig ein Bummel durch die historische Altstadt mit dem Ziel „Zum Nachtschmied“ am Obermarkt. Damit ist das Programm des ersten Tages beendet; natürlich aber erst dann, wenn wir gegessen haben! 
Am Sonnabend machen wir einen Tagesausflug durch das Hirschberger Tal, u.a. mit einem Stadtrundgang in Hirschberg (Jelina Gora). Auf dem Gutshof von Schloss Lomnitz werden wir im Restaurant Alter Stall zu Mittag essen. Kurzer Besuch von Schloss Schildau gegenüber. Danach Fahrt über Erdmannsdorf-Zillertal vorbei am Königsschloss und den Häusern der österreichischen Glaubensflüchtlinge nach Schmiedeberg in den Miniaturenpark und dann zum Schloss Stonsdorf, wo wir zum Kaffeetrinken (Schlesischer Mohnkuchen) einkehren. Der Tag endet dann mit einem Abendessen in Görlitz.
Nach unserem gemeinsamen Frühstück werden wir am Sonntag die Heimreise antreten. Entlang der Lausitzer Neiße werden wir am späten Vormittag Bad Muskau erreichen. Hier werden wir einen mehrstündigen Aufenthalt zur individuellen Gestaltung - ohne Programm - einlegen. (Stadt-, Schloss-, Parkbesichtigung und/oder Besuch des Polenmarktes) Nach einem letzten gemeinsamen Mittagessen geht es dann zurück nach Berlin.
Es ist alles bis ins Detail geplant. Jetzt müssen Sie alle nur noch daran arbeiten, dass es das Wetter gut mit uns meint. Das kann ich leider oder Gottseidank nicht planen oder beeinflussen.

Lothar Quaas

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SON 01 2018

Tagesfahrt am 25.04.2018 nach Hamburg Besichtigung AIRBUS –Werke

Die Planung für diese Tagesfahrt ist jetzt abgeschlossen. Die Abfahrt von unserem Vereinshaus, Neuköllner Straße 297 ist auf 07:30 Uhr festgelegt. Bitte den Personalausweis nicht vergessen!!!
Die Besichtigung ist für 12:50 Uhr gebucht und endet 15:20 Uhr. Bild- und Tonaufnahmen sowie Handybenutzung sind im Werk nicht gestattet. Es sind hohe Sicherheitsstandards gefordert.
(Check-In im Airbus Peri Port 12:30 Uhr. Transfer ins Werk mit unserem Bus. Rundgang und Film im Besucherpavillon. Werksrundgang zu Fuß durch die Teile der Ausrüstungs- und der Endmontage A318/A319/A320/A321. Rundfahrt um den A380 Bereich mit Besichtigung der Strukturmontage und Ausstattungshalle der A380. Transfer zurück zum Haupteingang.)
Unterwegs werden wir um die Mittagszeit ein Drei-Gänge-Menü (Würstchen/ Brötchen/ Senf) gegen den kleinen Hunger zu uns nehmen. Nach der Besichtigung ist ein Stopp bei Kaffee/ Tee und Kuchen eingeplant.
Das Einsteigen in den Bus erfolgt generell nach Aufruf.
Durch die Anmeldung und Zahlung des Kostenbeitrages bestätigen die Teilnehmer an dieser Tagesfahrt, dass es sich um eine privat organisierte Fahrt handelt und weder der Verein noch der Organisator als Veranstalter sind. Es ist somit keine Veranstalterhaftung gegeben. 

Lothar Quaas